Nachhilfe Thema Baulast

Diskutiere Nachhilfe Thema Baulast im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag Männer & Frauen, ich habe parallel einen Thread eröffnet unter Altbau -> Sanierung konkret, ( Vorhaben Aufstockung Flachdachbungalow...

  1. #1 capodem, 14.01.2021
    capodem

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    Guten Tag Männer & Frauen,

    ich habe parallel einen Thread eröffnet unter Altbau -> Sanierung konkret,
    ( Vorhaben Aufstockung Flachdachbungalow (Baujahr 1972) )
    indem es um meine Idee geht ggf. meinen Winkelbungalow (Flachdach aufzustocken). Da ich nun etwas Nachhilfe zum Thema Baulast benötige, habe ich einen neuen Thread eröffnet um vielleicht leichter entsprechende Resonanz bzw. Hilfe und Tips zu erhalten. Ich werde versuche meine Anfrage kurz und knackig zu stellen:

    Information:
    - Winkelbungalow Baujahr 1972
    - Flachdach
    - in der Nachbarschaft sind bereits einige, sehr wenige Bungalows aufgestockt
    - lt. Bauamt & Bebauungsplan ist eine Aufstockung möglich (allerdings kein Vollgeschoss)

    Ich habe einige Bilder eingefügt, Google Maps & Flurkarte um die Grundstückslage verständlich zu machen !

    Google_Maps1.JPG Google_Maps2.JPG Google_Maps3.JPG LK.JPG

    Frage:
    Es fiel das Wort Baulast eintragen lassen, ich habe hierzu bereits Google bemüht und versucht es mir anzulesen, aber irgendwie habe ich damit etwas Verständnisprobleme.
    Insofern ich vorhabe, sollten Kosten & Nutzen dieses realisierbar machen, eine Aufstockung (Ausbau Dachgeschoss Schrägdach) vorzunehmen muss ich hier Baulasten eintragen oder die Nachbarn eintragen lassen ? Muss ich dann hierzu mit Allen? Nachbarn ein Gespräch führen und jeder muss eine Eintragung machen. Da unsere Mauer quasi die Abgrenzung ist zum Nachbargrundstück, ist dieses nicht sowieso schon gegeben. Wie gesagt ich tue mich schwer mit dem Ablauf und dem Verständnis und der Eintragung einer Baulast in diesem Fall.

    Vielleicht kann der ein oder andere es mir anhand meines Beispiels etwas verständlicher machen.
    Darüber wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Christian
     
  2. Dimeto

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    Wer hat das fallenlassen?
    Vielleicht.
    Nein.
    Genau hier liegt der Knackpunkt. Der Bestand ist nach heutigem Baurecht so nur mit Baulast genehmigungsfähig, es sei denn, der Bebauungsplan, den Deine Stadt ja leider nicht veröffentlicht hat, setzt die abweichende Bauweise fest. Es gilt also für Dich herauszufinden, wie der Bestand genehmigungsfähig wurde. Sollten sich Vorschriften zu damals grundsätzlich geändert haben - was ich bezüglich der Abstandsflächen zwar nicht glaube - muss eine heutige Baumaßnahme den heutigen Vorschriften entsprechen, d.h. Dein nördlicher Nachbar müsste Deine Abstandsfläche auf sein Grundstück übernehmen.
    Gibt es denn einen rechtskräftigen Bebauungsplan (Am Ausschnitt in Deinem anderen Thread zweifle ich ja)?
    Hast Du ins Baulastenverzeichnis geschaut?
     
  3. #3 capodem, 14.01.2021
    capodem

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    Die gute Dame vom Bauordnungsamt hat mir gesagt, dass es ursprünglich geplant war dort Atriumhäuser zu bauen, stattdessen wurden keine Atriumhäuser sondern überwiegend Winkelbungalows und Bungalowreihenhäuser gebaut. Aus diesem Grund sei ein Ausbau des Dachbodens (1.5 geschossig) möglich. Da der B-Plan sowieso total abweicht.

    Ich habe den B-Plan von der Stadt gekauft, auch wenn es mir ganz ehrlich nur sehr wenig sagt. Darf man B-Pläne öffentlich hochladen? Dann könnte ich Dich mal einen Blick draufwerfen lassen.

    Ins Baulastenverzeichnis habe ich nicht geschaut, die Baulast müßte dann ja theoretisch auf den Nachbarn eingetragen sein oder versteh ich das falsch ? Kann man für sämtliche Flurstücke die Lasten einsehen, auch wenn es nicht der eigene Besitz ist ?

    Viele Grüße
    Christian
     
  4. #4 simon84, 14.01.2021
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    Wenn berechtigtes Interesse besteht dann ja
     
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  5. #5 JohnBirlo, 15.01.2021
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    Du könntest dir auch mal die Baugenehmigung deines Hauses anschauen. Dort müsste es auch einen Hinweis drauf geben, ob mit oder ohne Baulast gebaut wurde.

    Wenn du dann sowieso beim Bauamt bist, kannste auch gleich fragen, ob du ins Baulastenverzeichnis vom Nachbarn schauen darfst. Du könntest übrigens auch einfach mal den nachbar fragen, ob er dir nicht einen Auszug bestellt....
     
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  6. #6 simon84, 15.01.2021
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    Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass die Häuser sowieso schon so platziert sind, dass das mit "Baulast" passt.

    Also wenn der Nachbar nicht gerade vorhat näher an die Grenze zu bauen (was evtl sowieso nicht geht), dann hat er durch die Baulast keinen Nachteil.

    Wenn du sowieso nur einen Dachstuhl draufsetzt sollte sich auch an den Wandflächen nicht großartig etwas ändern was den Nachbar negativ beeinflusst.

    Einfach mal mit den Leuten reden....
     
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  7. Dimeto

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    Und der Ausschnitt in deinem anderen Thread ist tatsächlich ein Ausschnitt daraus?
    Wann wurde der rechtskräftig?
    Kannst Du irgendwelche Informationen bezüglich der Bauweise (offen, geschlossen, abweichend, nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, o.ä.) herauslesen?
    Ich sag mal ohne Gewähr ja, denn die europäische Richtlinie INSPIRE schreibt es den Kommunen sogar vor, Bebauungspläne, die ja bereits durch das BauGB zu jedermanns Einsicht bereitliegen müssen, ins Internet zu stellen. Das wurde 2017 auch verbindlich ins nationale Recht übertragen, allerdings ohne Sanktionsandrohung, wenn dies nicht geschieht und so geschieht vielerorts auch nichts.
    Richtig.
    Wie simon84 schon schrieb, nur bei berechtigtem Interesse, welches Du aber hast. Bedenke, dass die offizielle Einsicht Gebühren kostet.
     
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  8. #8 simon84, 15.01.2021
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    Einsicht bedeutet teilweise auch wirklich nur Einsicht, also Fragen ob du da Abphotographieren oder Notizen machen kannst.
    Ideal wäre natürlich wenn du Plankopien erhälst oder vor Ort Erstellen (lassen) kannst.
     
  9. #9 capodem, 16.01.2021
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  10. Dimeto

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    Ja, das sieht schon viel besser aus; das kommt mit bekannt vor.
    Da es für diese Festsetzung keine Legaldefinition in der BauNVO gibt, handelt es sich um die Festsetzung einer abweichenden Bauweise nach §22, Abs.4, BauNVO. Eigentlich müsste die planerische Absicht dahinter im BPlan oder dessen Begründung erklärt werden, wurde aber damals wegen der fehlenden Erfahrungen in der Umsetzung des noch jungen Bundesbaugesetzes oft nicht gemacht.
    Meine Meinung: Wenn 1972 keine Baulasten erforderlich waren, so sind sie heute auch nicht erforderlich. Mir liegen die historischen Bauordnungen von NI leider nicht vor, aber von den heutigen Regelungen ausgehend, ist bei der abweichenden Bauweise zu klären, ob §5, Absatz 5, Satz 1 oder Satz 2, NBauO zutrifft. Sollte keine Baulast eingetragen sein, wurde damals bei der Baugenehmigung nach Satz 1 beurteilt und es spricht nichts dafür, das heute anders zu sehen; sollte eine eingetragen sein, wäre zu prüfen, ob sie noch ausreicht, um eine eventuelle Vergrößerung der Abstandsfläche durch den Dachaufbau zu sichern.
    Das würde ich gar nicht sagen. Wenn die Bezeichnung "Atriumbauweise" nicht klar definiert wird, bietet sich ein weiter Interpretationsspielraum an. Art der baulichen Nutzung (WR, WA), Maß der baulichen Nutzung (GRZ/GFZ, Geschossigkeit) und überbaubare Flächen wurden ja anscheinend eingehalten.

    P.S.: Schau mal bitte beim Zitieren, dass Dein Text nicht mit hineinrutscht, da Dein Beitrag ansonsten schwer zu lesen ist.
     
  11. #11 capodem, 16.01.2021
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    Hallo Dimeto,

    das mit dem zitieren hat nicht so funktioniert, ich werde darauf achten, damit es auch übersichtlicher bleibt.

    Vielen Dank für Deine Einschätzung der Situation, ich denke das hilft mir schonmal ein ganzes Stück weiter.
    Stück für Stück setzt sich so langsam alles zusammen und ich komme in meinem Vorhaben "Aufstockung" weiter.
    Auch wenn es sich im Endeffekt herausstellen wird, dass der Kostenpunkt den erwarteten Nutzen übersteigen sollte, habe ich doch bis hierher schon einiges lernen können.
    Toll dass es solche Dinge wie dieses Forum gibt, wo Menschen sich gegenseitig helfen oder zumindest andere Denkweisen aufzeigen und Anregungen geben.

    Viele Grüße
    Christian
     
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