Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ?

Diskutiere Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Ihr habt es nicht so mit der Mengenbetrachtung und der Quellenarbeit. Wenn in der Menge LBO1 (hier NRW) und LBO2 (hier SH) die Menge der...

  1. #61 KlausWernerB, 28.11.2013
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    Ihr habt es nicht so mit der Mengenbetrachtung und der Quellenarbeit.

    Wenn in der Menge LBO1 (hier NRW) und LBO2 (hier SH) die Menge der Aufenthaltsräume gleich ist per Definition:
    "Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind"
    muss die Menge der Nicht-Aufenthaltsräume auch gleich sein.

    So einfach kann Mathematik sein.

    Was "vorübergehend" (egal wie groß man es übrigens schreibt) bedeutet muss dann nicht Herr Dühlmeyer definieren, sondern das Bauamt individuell im konkreten Fall festlegen. Diese Festlegung kann dann von einem Verwaltungsgericht bestätigt werden oder verworfen werden.

    So , meine lieben Freunde, funktioniert das in unserem schönen Deutschland nunmal.
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2013
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    Na, dann wirds ja Urteile geben, die Sie suchen und uns mitteilen können. An sonsten - siehe oben!
     
  3. #63 Thomas Traut, 28.11.2013
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    Und schon ist man am Ende mit der Mengenlehre. So schnell funktioniert das in unserem schönen Deutschland.

    Bleiben Sie bei der Mengenlehre, beim Baurecht hapert es.
     
  4. #64 Baufuchs, 28.11.2013
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    Baufuchs Gast

    Und sicher orientiert sich ein VWG in NRW dann an Urteilen aus BW oder SH.

    Wahrscheinlich ergoogelt der Richter sich seine Weisheiten dann auch.
     
  5. #65 TiBu1976, 28.11.2013
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    Wollte hier keinen Debatte auslösen, sorry.
    Was mich an der ganzen Sche ungemein ärgert ist die Tatsache, das der Miteigentümer, der auch Bauherr dieses Hauses ist, nur sehr schwierig zu belangen ist, laut meinem RA. Das kann es ja wohl nicht sein !!! Wir müssen für den Fehler des Vor-Vor Besitzers gerade stehen ? Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Ehere ziehe ich in ein Wohnmobil statt mich von ihm erpressen zu lassen. Musste jetzt einfach mal sein, sorry.
     
  6. #66 KlausWernerB, 28.11.2013
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    Eine sehr gute Frage bzgl. der Laien. Ich frage mich auch die ganze Zeit warum sich hier Architekten zu juristischen Themen und den Interpretationen von Gesetzestexten äußern. Ein Semester Baurecht im Ing.-Studium macht einen nämlich nicht zum Volljuristen (soll ich da auch Belege zu bei Google suchen?)

    Ich hatte 2 Urteile hier verlinkt. Die sollten doch zur Durcharbeit erstmal genügen.
    Im übrigen habe ich nie behauptet, dass ein Urteil eines OLG eines anderen Bundeslandes in NRW relevant ist.
    Jedoch ist die Thematik Nicht-Aufenthaltsraum oder Aufenthaltsraum sehr allgemein. Ich erfreue mich natürlich, wenn ihr auch gute Urteile oder Links findet zu dem Thema. Da kommt ja leider nichts, außer " Oberlehrer Klaus Werner stfu"

    Es ist doch klar, in erster Linie geht es doch darum in diesem Forum und in diesem Thread dem Frageersteller zu helfen.
    Ich habe versucht , dem Fragesteller eine Alternative aufzeigen die darlegt, dass eine Situation selbst im Worst-Case vielleicht gar nicht so schlimm ist, wie befürchtet (Zitat: "Wir sind fertig mit den nerven")
    Bei euren Antworten kann der Fragesteller nur Gott danken, dass Ihr nicht seine Miteigentümer sind. Wobei das ist ja auch ganz positiv.. so sieht er wenigstens. Schlimmer geht immer:)
     
  7. Taipan

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    @TiBu: Debatte ist immer gut. Manchmal kommt doch noch ein wertvoller Gedanke. Diejenigen, die Debatten nicht aushalten, haben das Recht fern zu bleiben. Einzig nicht passieren darf, dass jemand beleidigt wird.

    @Klaus Werner: Es gibt ein kleines Problem mit Urteilen in Dtl.: Sie gehören nicht zum Rechtscanon. Wenn Du also ein Urteil (bis zu OLG) hast, dann gilt dies nur für diesen einen bestimmten Fall mit seinen engen Parametern. In diesem Urteil wird es niemals (so wie Bundesgerichtshöfen) hinweise darauf geben, wie sonst mit einem solchen Problem verfahren wird. Die nächste Kammer kann sich das Urteil zu eigen machen oder auch (absichtlich) anders entscheiden. Der TE wird um anwaltlichen Rat nicht umhinkommen, so wie das hier verstehe. Gegen die Fragen, die Ihm sein EIGENER Anwalt stellen wird, wenn er gut ist, wird sich alles, was hier gefragt und gesagt wird, so ausnehmen, als wenn seine Frau versucht ihn aufzubauen.

    Wir sind hier im Forum nicht die Seelsorge für Bauherren in emotionalem Notstand. Das kann und soll hier nicht geleistet werden. Wenn also einer der Fachleute hier eine Aussage tätigt (die dem Fragenden oder anderen Interressierten) ggf. nicht passt, der nicht (wiederum von den Fachleuten oder den mitlesenden Baufachrechtsanwälten) widersprochen wird, kann davon ausgegangenen werden, dass diese Interpredation von Erfahrung und Wissen einigermaßen gedeckt ist.

    Auf die Frage, warum wir als Architekten uns zu baujuristischen Themen äußern: Wenn wir es nicht tun, verletzen wir unsere Beratungspflichten. Es hat nur bis dato niemand geklärt, wo die Grenze liegt. DA traut sich nämlich bisher niemand heran.
     
  8. BJ67

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    Dann komme ich noch mal auf die Zeichnungskopien. Wie sehen die aus ?

    1. Zeichnung und Siegel als Kopie in schwarz und dann mit blauem oder schwarzen Kuli ergänzt = erkennbar, dass nach dem Siegel nachgeholfen wurde
    oder
    2. Zeichnung, Siegel, Ergänzung als Kopie = nicht erkennbar, wann gesiegelt wurde z.B. ein handschriftlicher Nachtrag, dann geht es schon in Richtung Täuschung

    Welche Variante hast du ? Bei 2. würde ich den Anwalt mit dem Argument losschicken.
     
  9. Taipan

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    DAS ist ebenfalls einfach zu lösen, da ein Exemplar beim Bauamt verbleibt, in welchem NACH dem Stempel nicht mehr drinrumgefummelt wird. Da der TE Eigentümer (und damit im Grundbuch stehend) der WE ist, hat er ja offensichtlich in dortigen Unterlagen einsicht genommen, die nicht mit den ihm vorliegenden Unterlagen übereinstimmen. Da ist mächtig was morsch. Zu einer Teilung gehört immer ein Plan in welchem die einzelnen Räume drin sind. Dieser Plan muss mit der Abgeschlossenheit übereinstimmen und diese mit der Baugenhemigung (also den Unterlagen beim Bauamt). Wer zum Teufel hat denn den damaligen Wohnungskauf fachlich begleitet?

    Warum wird hier alles so kompliziert gemacht? Ab zum RA für WEG. Der soll/muss sich mit jemandem kurzschließen, der Ahnung von Plänen hat, wenn er es nicht selbst kann. Alles weitere kann hier nicht geleistet werden.
     
  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2013
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    Also ich sehe nur eins und das ist wertlos, weil die Entscheidungsgründe leider nur gegen Geld zu lesen sind.
    Die sind aber entscheidend, zumal auch formaljuristische Dinge (Angabe von Grundlagen soll fehlen) angegeben sind!

    Also los, fleißig googlen und uns präsentieren!
     
  11. #71 TiBu1976, 29.11.2013
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    Also in den Wohnungsplänen die wir vom Makler bekommen haben mit dem Expose, stehen die KG Räume mit PC geschrieben wie sie eigentlich sein müssen. Unter diesen Bezeichnungen für die Räume steht handschriftlich drunter geschrieben wie die Räume tatsächlich genutzt werden. In den ursprünglichen Bauplänen des Hauses aus dem Jahr 1983,sind einige Räume der Wohnung auch anders gewesen. In den Plänen nach der Aufteilung in ein 2-Familienhaus, sind die Räume so wie sie jetzt sind offiziell genehmigt von der Baubehörde.Das Problem ist das KG. Hier wurde wahrscheinlich getürkt. Als wir die Wohnung besichtigt haben, haben wir im Traum nicht daran gedacht, das írgendetwas nicht stimmt, weil wie bereits geschrieben, das KG nihct typisch nach Keller aussieht. Betondecken die alle mind. 2,40 m hoch sind. Heizungen im jeden Raum, bis auf im Versorgunsraum. Wird aber indirekt mitgeheizt da Fernwärmezentrale dort ist. Also kurz gesagt, man hatte den Anschein das alles wohnlich ist. Auf unsere Frage an den Makler ob alles so wie es ist genehmigt ist, bejahte er diese unter Zeugen. Alles weitere müssen wir noch mit unserem RA ( Fachanwalt für Miet und WEG) klären.
    @Taipan
    Natürlich weiß ich das das Forum hier keine Seelsorge ist, nur musste ich mir nur einmal Luft machen, sorry. Nehme Deine Kritik aber auch nicht persönlich, keine Panik ;-) Bin ja für jede Antwort dankbar. Wünsche allen Mitgliedern hier ein schönes Weekend.
     
  12. Taipan

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    @TiBu: Die Seelsorge war auf:

    bezogen. Natürlich darfst Du dich auskotzen und dir den Frust von der Seele schreiben allerdings wird im Forum nicht unbedingt daruf eingegangen, da dies überhaupt nicht hilft.


    Zähl mal chronologisch nach Planentstehung zeilenweise auf, welche Pläne Du kennst oder hast und was wo drin steht. zumindest ich kriege immer einen Kntoen im Hirn, wenn ich aus deinem Txt versuche schlau zu werden.
     
  13. #73 TiBu1976, 29.11.2013
    TiBu1976

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    @Taipan
    Also in den ursprünglichen Bauplänen von 1983 war das KG aufgeteilt in den Räumen wie bereits geschildert, Vorrat, Wasch-Trockenraum, Heizung/Elektro und noch Geräteraum. In diesen Plänen sind aber einige Wände anderes gezeichnet wie in den Plänen aus dem Jahre 1993. Ich gehe davon aus, das diese Pläne gemacht wurden als es zur Aufteilung des Hauses in ein 2-Familienhaus gekommen ist. Diese Pläne aus dem Jahr 1993 sind auch so genehmigt worden. Diese sind abgestempelt und auch so in der Bauakte auf dem Bauamt einsehbar. Ich hoffe ich konnte ein wenig Deine Knoten lösen :-)
    Das was ich nur nicht verstehe, ist, warum hat man damals nicht einfach alles korrekt angegeben ? Das will mir nicht in den Kopf. Bringt jetzt aber auch nix darüber nachzudenken. In ein paar Wochen kommt so hoffe ich ein Bauingenieur vorbei und guckt sich die Sache an.
    Mein RA ( Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht) meint, es wäre schwierig in dieser Sache einen Schuldigen zu finden. Ich kann das aber nicht ganz nachvollziehen, da wir ja offensichtlich betrogen worden sind. Schließlich haben wir die Wohnung über einen Makler gekauft und er hat uns versichert das alles so genehmigt ist.
     
  14. Taipan

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    Halt, halt, halt.

    wir haben:

    1983: Baugenehmigung mit Bezeichnung der Räume als Trockenraum, Vorrat, HAR, Geräteraum
    1993: Änderung der Baugenehmigung mit Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung (notariell) mit neuer Bezeichnung der Räume ???

    oder:

    1993: Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung mit den alten Raumbezeichnugnen
    20XX: an Käufer ausgehändigter kopierter Plan von 1993 mit neuen Raumbezeichnungen ???
     
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