Nachträgliche Unterkellerung

Diskutiere Nachträgliche Unterkellerung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich hoff ich hab das richtige Themengebiet erwischt! Halli Hallo an alle im Forum Da ich nun dieses Forum entdeckt habe, dachte ich mir ich...

  1. Mike29

    Mike29

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    Ich hoff ich hab das richtige Themengebiet erwischt!

    Halli Hallo an alle im Forum
    Da ich nun dieses Forum entdeckt habe, dachte ich mir ich frage euch mal nach einer Meinung.
    Es geht um eine nachträgliche Unterkellerung eines Anbaues. Zu den Daten: Der Anbau wurde 1996 fertiggestellt und wurde an ein vorhandenes älteres komplett saniertes Wohnhaus angebaut.
    Der Anbau ist eine eigenständige komplette Wohneinheit im Obergeschoß und im Untergeschoß befindet sich eine Garage für 3 Fahrzeuge. Der Anbau hat eine Abmessung von ca. 12 m x 8 m. Gegründet wurde mit Streifenfundamenten und Bodenplatte. Die Garage stellt einen großen Raum ( 8 x 12 m mit nur einer Zwischenwand( tragend = Abgrenzung für Treppenhaus Wohnung Obergeschoß) dar . Die gesamte Last der Decke liegt vorwiegend auf einer Mittelsäule (Stahlbeton und einem Unterzug (auf 12 m Seite) aus Stahlbeton. Daher ist ein Aufstocken statisch sehr kompliziert.
    Meine Vorstellung ist nachträglich einen Keller zu gründen. Diesen auf 2 Seiten (1x auf 12 m ; 1x auf 8 m) etwa 80 cm breiter zu machen als den Bestand. Diese 80 cm können für Lichtschächte oder komplette Verglasung als Deckenabschluß auf die Gesamtlänge für Tageslicht im Keller genutzt werden.
    Folgende Probleme sehe ich jetzt:
    - Statik Mittelsäule EG
    - Abdichten von Außen bei Verbreiterung um 80 cm sehr schwierig( Grundstücksbreite nur 3 m zum Nachbar)
    - vorhandener Brunnen in einer Ecke des Anbaues Tiefe ca. 12 m; Wasserhöhe 9m; Durchmesser 1,10 m
    Ich bin für jede ehrliche Meinung und Ratschlag dankbar, ob sowas zu realisieren ist .
    Gruß Mike
     
  2. Baumal

    Baumal

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    dazu fällt mir ein: geht nicht gibts nicht.

    aber zu welchem, auch finanziellen aufwand? :eek:

    sollte die statik des anbaus nicht für eine aufstockung ausgelegt sein bedeutet das nicht unbedingt, daß man sie nicht nachträglich dafür auslegen könnte.
    ein planer kann ihnen entsprechende möglichkeiten aufzeigen.

    gruß
     
  3. Hannes

    Hannes

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    Also möglich ist fasst alles auch eine Nachträgliche Unterkellerung. Es ist nur eine Frage des Preises.
    In Ihrem Falle jedoch denke ich, dass eine Aufstockung wesentlich günstiger kommt.
    Wenn ich schon höre Streifenfundamente und Bodenplatte, da stimmt irgend etwas nicht.
    Ist die Bodenplatte zum Beispiel so armiert, dass sie als Decke in Anspruch genommen werden kann?
    Mein Vorschlag holen sie sich einen Statiker, der findet sicher einen fianziell
    günstigeren und machbaren Weg zur Aufstockung.

    Gruß Hannes
     
  4. Mike29

    Mike29

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    ".....Wenn ich schon höre Streifenfundamente und Bodenplatte, da stimmt irgend etwas nicht......" Den Satz versteh ich nun gar nicht. Was soll da nicht stimmen? Die Bodenplatte ist zwar armiert, aber natürlich nicht so, das sie als Decke fungieren kann.
     
  5. JoSeb

    JoSeb

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    Warum soll das Aufstocken statisch so kompliziert sein??
    Zur Not stellt man unter den Unterzug noch was drunter, ein Fundament dafür ist auch zu realisieren.
    Komplizierter ist in jedem Fall, die Bodenplatte, welche, so Gott will, vollflächig auf gewachsenem, bzw. verdichtetem Erdreich bzw. Schotterunterbau aufliegt, als Decke mit entsprechender Durchbiegungsbeschränkung und Nutzlast (sind ja nur Autos, die da drauf stehen), nachzuweisen.
    Ich würde mal sagen: unmöglich!!
    Bei einer evtl. Aufstockung sind natürlich die Abstandsflächen einzuhalten.
     
  6. Julius

    Julius

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    Notfalls sollte doch eine Aufstockung auch so machbar sein, daß sie sich überhaupt nicht auf dem Bestandsgebäude abstützt, sondern es mit ein paar Pfeilern sozusagen umgreift.

    Ich hab hier ein Gebäude, dessen Anbau nachträglich unterkellert wurde.
    Diesen Aufwand willst Du vermutlich nicht bezahlen...

    Abgesehen davon, ist die Nutzbarkeit von Aufenthaltsräumen im UG doch etwas eingeschränkt.
     
Thema: Nachträgliche Unterkellerung
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