Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen

Diskutiere Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Bitte unterscheiden: 1. Mangel 2. Ursache 3. Schaden zu 1.: Abweichung des Bau-Ist vom Bau-Soll Untergruppen hierzu: Fehler in...

  1. Eric

    Eric

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    Bitte unterscheiden:

    1. Mangel
    2. Ursache
    3. Schaden

    zu 1.: Abweichung des Bau-Ist vom Bau-Soll

    Untergruppen hierzu:

    Fehler in der Beschaffenheit, vorausgesetzte Funktion wird nicht erreicht, anderes Material als beauftragt, Abweichung von den aRdT usw.

    Hier: Keller ist undicht. Es dringt offenbar Wasser/Feuchtigkeit ein. Vielleicht ( ??? ) sollte es eine WW werden > nähere Infos hierzu fehlen.

    Bau-Soll: Ein neu erstellter Keller ist grundsätzlich so auszuführen, daß kein Wasser/Feuchtigkeit eindringt.

    Bau-Ist: Es dringt Wasser/Feuchtigkeit ein.

    Also Abweichung und damit ein mangelhafter Keller.

    Wenn es eine WW werden sollte (?), dann auch deshalb Mangel, weil die von Mark genannte Vorgabe in der WU-RiLi nicht eingehalten wurde.

    zu. 2: Mit Ursache ist der Grund des Mangels ( hier: die Undichtigkeit ) gemeint. Die Mangelursache ist vom Unternehmer im Zuge der Mangelbeseitigung zu klären. Denn die Mangelbeseitigung muß tauglich sein, d.h. den Mangel endgültig ( dauerhaft ) beseitigen. Eine taugliche Mangelbeseitigung ist ohne vorherige Klärung der Mangelursache nicht möglich.

    Die Klärung der Ursache fällt erst dann auf den AG zurück, wenn der AN die Nachbesserung verweigert oder der Mangel nicht innerhalb der vom AG gesetzten angemessenen Frist beseitigt wird. Dann bleibt dem AG nämlich nichts anderes übrig, als den Mangel von einem anderen Unternehmer beseitigen zu lassen. Er kann dann u.a. Kostenvorschuß in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten fordern. Den Kostenvorschuß muß er beziffern. Für die Bezifferung des Kostenvorschusses muß der AG klären lassen: Ursache des Mangels, wie zu beseitigen, welche Kosten.

    zu 3. Schaden sind alle Beeinträchtigungen an anderen Bauteilen ( z.B. Bodenbelag durchfeuchtet und unbrauchbar ), an Einbauten, Möbeln und am sonstigen Vermögen des AG ( z.B. AG muß zur Sanierung ausziehen und er hat dafür Hotelkosten aufzuwenden; Gutachterkosten: AG benötigt als Laie einen Gutachter zur Klärung der Mangelursache und der Mangelbeseitigungskosten; Anwaltskosten: Aufwand zur Durchsetzung des Gewährleistungsanspruchs, weil der Unternehmer nicht freiwillig tätig wird ).

    Erster Schritt wäre daher, den AG unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Hierzu muß der Mangel, also die Feuchtigkeit ( Wo und in welchem Umfang ), beschrieben werden.
     
  2. bemi

    bemi

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    Das der Fuß nicht reinpasst liegt doch bestimmt an der Schalung die vor der Betonage anders Stand.
    Aber mit Schlunzfirma hast du wirklich Recht.
    Ich glaube wenn wir hier mehr Bilder von dem ganzen Haus sehen stehen uns die Haare zu Berge.
    bemi
     
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