Nachtrag -> Preiserhöhung

Diskutiere Nachtrag -> Preiserhöhung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe für den Rohbau einen VOB Vertrag mit dem Rohbauer. Nun habe ich auf der letzten Rechnung eine Position gefunden mir etwas unklar ist....

  1. jman

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    Ich habe für den Rohbau einen VOB Vertrag mit dem Rohbauer. Nun habe ich auf der letzten Rechnung eine Position gefunden mir etwas unklar ist.

    1 psch für Preissteigerung gegenüber dem Zeitpunkt des Angebotes und der Ausführung für den Bewehrungsstahl = 750,- €

    Ich kenne mich nicht so mit VOB Verträgen aus aber ist das so üblich? Ist Pauschal nicht auch etwas zu Pauschal gefasst? Immerhin kamen 2 Lieferungen Stahl zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
     
  2. #2 Baufuchs, 05.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Findet

    sich im Angebot, welches dem Vertrag zugrunde liegt eine Preisgleitklausel für Stahl?

    Die im Link erläuterte Preisgleitklausel gilt im privaten Bau nicht automatisch, sondern muss vereinbart sein.
     
  3. jman

    jman

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    Hmm ich habe einen VOB-Bauvertrag (Kurzfassung).
    Dieser verweist auf VOB/B undd VOB/C ansonsten kann ich nix zu einer Preisgleitklausel finden.
     
  4. #4 Thomas B, 05.08.2008
    Thomas B

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    Mehr Input...bitte

    Moin,

    normalerweise ist ein Anbieter eine gewisse Zeit an sein Angebot gebunden. Man findet dann auch häufig den Zusatz "...dieses Angebot behält für x Wochen Gültigkeit..." oder so ähnlich.

    Verständlich ist sicherlich, wenn zw. Angebotsabgabe und Beauftragung bzw. tatsächlichem Baubeginn eine größere Zeitspanne liegt, daß es hier durch Materialverteuerung auch zu Preiserhöhungen kommen kann.

    Unverständlich hingegen ist (für mich), daß dies dann einfach durch die Hintertür abgerechnet wird. Grundsätzlich wäre hier rechtzeitig vorher (also vor Ausführung) ein entsprechendes Nachtragsangebot zu machen, daß Ihnen dann auch erlaubt hätte darauf zu reagieren (sei es dem Anbieter den Auftrag nicht zu geben opder den angebotenen Presi nachzuverhandeln oder was auch immer).

    Einfach so mal eben EUR 750 abzurechnen erscheint mir daher in der Tat inakzeptabel.

    Auch wäre hier ein transparenter Nachweis von Nöten: z.B. 6.000 kg. Baustahl, Preiserhöhung seit Angebotsabgabe EUR 0,125/kg = EUR 750.

    Aber nun....hinterher...ohne Vorankündigung....Nöö.

    Gruß

    Thomas
     
  5. jman

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    Hmmm der Vertrag bezieht sich auf das Angebot vom 17.03. und auf dem gibt es keine Zusätze zu einer Gültigkeit.

    Wie verhalt ich mich denn jetzt?!
     
  6. #6 Baufuchs, 05.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibts

    da im Angebot/im Vertrag nichts weiter, so ist der Vertrag zu den im Angebot aufgeführten Preisen zustande gekommen.

    An diese Preise muss sich der BU dann halten.
     
  7. #7 Manfred Abt, 05.08.2008
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  8. #8 th_viper, 05.08.2008
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    Kam es zu einer Verzögerung des Baus, die der AN nicht zu vertreten hatte?
     
  9. jman

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    Nö gab es nicht aber das Angebot war schon ein paar Tage her.

    Danke erstmal für eure Antworten. Ich werde das mal klären.
     
  10. #10 Gast943916, 06.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    keine zeitliche Begrenzung des Angebotes ist sehr ungewöhnlich
     
  11. #11 MartinB, 08.08.2008
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    Kläre bitte auch die Vorbemerkungen, die Positionstexte und Mengen in dem LV und dem Vertrag und Statik!
     
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