Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz Pflicht?

Diskutiere Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz Pflicht? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Moin, muss man bei einer Sanierung im Bestand den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen? Die Frage bezieht sich nicht auf die Sinnhaftigkeit...

  1. #1 Ja Ninng, 05.05.2014
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    Moin,

    muss man bei einer Sanierung im Bestand den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen? Die Frage bezieht sich nicht auf die Sinnhaftigkeit sondern nur allein auf die evtl. Nachweispflicht. Falls ja wo kann ich das nachlesen?

    Danke für Hilfreiche Hinweise
     
  2. #2 Alfons Fischer, 05.05.2014
    Alfons Fischer

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    Die EnEV sagt nur was für "zu errichtenden Gebäude" zum sommerlichen Wärmeschutz aus: §3 Abs. 4 EnEV 2014.
    Und für die Erweiterung von Wohngebäuden. Dort gibt es eine Nachweispflicht für Erweiterungen von mehr als 50m² Nutzfläche: §9 Abs. 4 EnEV 2014.

    Die DIN 4108 Teil 2 sagt unter Nummer 1 Anwendungsbereich:
    "die Anforderungen gelten für zu errichtende Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude und für neue Bauteile in bestehenden Gebäuden".
    Damit kann meines Erachtens durchaus der Fall eintreten, dass man zwar ein neues Bauteil einbaut, dort bestmögliches tut, aber wegen der Bestandssituation für den Raum selbst die Anforderungen nicht eingehalten werden.

    Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist im Übrigen nicht so schwierig.
    Es gibt übrigens nach der neuen DIN 4108 Teil 2 für eine ganze Reihe von Situationen eine vereinfachte bzw. sogar Befreiung von der Nachweispflicht.

    Um was geht es denn konkret, vielleicht können wir dann auch konkreter helfen?
     
  3. #3 Ja Ninng, 05.05.2014
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    Vielen dank für die erhellende Antwort.
    Konkret ging um eine Diskusion unter Planern. Das es Sinn macht und nicht schwer ist ist mir durchaus bewusst.
    War einfach nur Intresse. Für den Neubau ist das je recht klar in der ENEV beschrieben.
     
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