Nasse stellen Innen/Außenputz

Diskutiere Nasse stellen Innen/Außenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Am Mittwoch wollte die Baufirma mit ihrem Gutachter mittels Gartenschlauch das nachgearbeitete Fenster bewässern um die Dichtigkeit zu beweisen......

  1. #61 TeemitRum, 04.10.2024
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    Am Mittwoch wollte die Baufirma mit ihrem Gutachter mittels Gartenschlauch das nachgearbeitete Fenster bewässern um die Dichtigkeit zu beweisen... Die Eingangsmessung des Sachverständigen hat wieder einmal gezeigt die Wand ist bereits nass - das bewässern war damit vom Tisch.

    Erste Vermutung des Sachverständigen war Restfeuchte des Sanierputzes... Wir haben dann eingebracht dieser wurde bereits am 09.04 eingebracht - Stille...
    Jetzt wären es Salze die sich noch im Mauerwerk befinden...

    Wir haben bisher ja die Abnahme für das Gebäude verweigert - der Sachverständige hat uns mitgeteilt unser ungeklärter Nässeeintritt sei ja kein wesentlicher Mangel und wir sollen doch bitte das Gebäude abnehmen... Auf unsere Frage was dann ein wesentlicher Mangel wäre wenn nicht das bekamen wir leider keinne Antwort mehr....
     
  2. #62 Fabian Weber, 04.10.2024
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    Die Abnahme für das gesamte Haus aufgrund dieses Mangels zu verweigern, halte ich auch für riskant.

    Ihr könnt ja den Mangel ins Abnahmeprotokoll reinschreiben mit Frist zur Beseitigung.

    Entsprechendes Geld wird dann von der Schlussrechnung einbehalten.
     
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    Was sagt dein Fachanwalt für Baurecht?
    Was sagt dein "Eigener" Sachverständiger?
     
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    Im Fußball würde man sagen Du hast 100%ige Chancen vergeben...
    Hattest Du wenigstens unabhängige Zeugen dabei die das Bestätigen?
    Ich hätte die Gegenseite aufgefordert den von der Gegenseite geplanten Test mit Gartenschlauch auszuführen... mit etwas Glück hätte folgendes Passieren können:
    1. Sie machen das nicht... weil es schon vorher Naß ist... was Fotos und Unabhängige zeugen bestätigen...
    2. Sie machen das... und es passiert erstmal nichts... aber eine zeit X (Stunden/Tage) später ist da mehr Feuchtigkeit .... was Fotos und Unabhängige Zeugen...
    3. Sie machen das und es kommt Wasser... was Fotos und...
    4. Sie machen das und es kommt nichts dabei raus... was Fotos und Unabhängige zeugen bestätigen.
    5. Sie erteilen den Zeugen Hausverbot.... was die Unabhängigen Zeugen bestätigen
    All das wäre gut für Dicht (!) und schlecht für die Gegenseite.
    Gewöhnlich antworte ich auf (solche) Fragen beim Ortstermin nie(!)... u.a., weil das (nicht selten) Rechtsfragen sind die ich sowieso als sachverständiger nicht beantworten soll/darf/kann!
     
  5. #65 TeemitRum, 04.10.2024
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    Bei drei Fenstern regnet es nach wie vor nachweislich in Haus - bei einem vierten Fenster haben wir Fotos vom nassen Stein -> Messung dort nicht mehr möglich da gefliest...

    Wir setzen seit Dezember 2023 Fristen zur Beseitigung... Passiert ist nichts außer versuche sich über die GWL zu retten, welche bereits jetzt gescheitert sind.
    Laut dem Sachverständigen können wir ja großzügig 2500€ einbehalten - mehr kostet es ja nicht... Es ist ja noch nicht einmal bekannt was das Problem ist...
    Meiner Meinung nach liegt hier ein Systematischer Montagemangel vor der aktuell eben nur die Wetterseite betrifft...

    Wir warten noch auf Rückruf um den Termin zu nachzubesprechen - gestern war ja Feiertag...

    Noch nicht beauftragt da Kostenfrage offen ist

    Wieso ich? Ich habe den Test weder abgesagt, verweigert oder sonstitges - die Firma hat ihn nicht durchgeführt... Es wurde außen ein Gerüst aufgebaut, Schlauch gelegt und dann innen gemessen... Danach kommentarlos der Schlauch wieder mitgenommen, das Gerüst steht noch... Hatte auch einen neutralen Zeugen dabei damit ich nicht alleine da stehe...
     
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    2.500 Euro halte ich für zu niedrig - siehst du und dein Anwalt ja vermutlich auch so.

    Das größte Problem sehe ich allerdings darin, dass die Ursache nicht gefunden wurde. Da nützen Fachanwalt, Sachverständiger und der Einbehalt leider nichts. Der Winter steht vor der Tür...

    Würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht eines der betroffenen Fenster ausbauen lassen würde. Beim Ausbau dann alle relevanten Stellen begutachten um in diesem Zuge evtl. die Ursache zu klären. Im Anschluss fachgerecht einbauen lassen und prüfen ob dicht. Das ist zwar eine Maßnahme, vor der man als Bauherr bei einem neuen Haus zurückschreckt, aber ein anderer Weg fällt mir mittlerweile nicht mehr ein.
     
  7. #67 TeemitRum, 04.10.2024
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    Die Frage ob das zuschmieren mit Dichtstoff eine dauerhafte und fachgerechte Lösung sei die die Gewährleistung deutlich überlebt wollte der SV leider auch nicht antworten...
    Wenn ich jetzt das Fenster ausbauen lasse sieht ja meine Fassade an der Stelle dann aus wie will und kann nicht?! Und bezahlen muss ich das ja auch selbst wahrscheinlich?
     
  8. Ettlin

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    Die rechtliche Seite kann ich nicht beurteilen. Sollte sich herausstellen, dass ein Baumangel vorliegt (z.B. beim Ausbau stellt sich heraus, dass die Schlagregendichtheit aufgrund fehlendem Kompriband nicht gegeben ist oder die zweite Abdichtungsebene unter der Fensterbank ist nicht vorhanden oder die Rolloschienen entwässern hinter der Fensterbank), dann könntest du das vermutlich vom Einbehalt abziehen.

    Ich sehe einfach das Problem, dass es keine Lösung gibt. Die wird es auch bei weiterem Abwarten nicht geben und du hast feuchte Innenwände. Der BT wird versuchen auf Zeit zu spielen. An einer kostspieligen Untersuchung/Lösung im Sinne z.B. Ausbau der Fenster, ist er nicht interessiert. Oder was ist aus deiner Sicht der nächste Schritt in Richtung Problemlösung?
     
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    Es entzieht sich vollständig dem Verständnis wenn hier Argumente wie Kondensat und es liegt kein Mangel vor , dieser / diese sind ja nun zumindest aus meiner Sicht vom TE ausreichend dargestellt, inwiefern dann Architekten und Gutachter dies hier noch in Frage stellen , stellt sich die Frage was diese sonst so 'treiben'.
    Nein , Murks.
    Doch hier bleibt nur die Öffnung respektive Teilrückbau.
    Das Problem was du hast , sobald du Änderungen oder Eingriffe von deiner Seite vornimmst , wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge sein :
    sämtliche Kosten bleiben bei dir , der Fensterbauer bzw GU / BT ist komplett raus incl allfälliger Gewährleistung.

    Es gäbe eventuell noch eine Zwischenlösung, dein Anwalt setzt einen Termin mit der Firma plus eigenen SV/Gutachter an und es wird gemeinsam eine Öffnung vorgenommen, was ich allerdings nicht ersehen kann ist jetzt eine Abnahme erfolgt - befindet sich das 'Werk' nun vollständig in deinem Besitz / Eigentum? Weiterhin such dir einen Gutachter und nicht so einen Schreiberling wie diese zuhauf durch die 'Gegend laufen' , denn grundsätzlich stellt sich die Frage wenn eine Fassade betroffen ist , warum sollten die weiteren anders ausgeführt sein.
     
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  10. #70 Fabian Weber, 04.10.2024
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    Ich würde gleich Klage einreichen, das geeierere bringt doch nichts.

    Wahrscheinlich läuft es ja darauf hinaus, alle Fenster einmal neu zu setzen.

    Da reichen 2.500€ ja niemals. Da muss ja dann schon die ganze Fassade nochmal neu verputzt werden.
     
  11. #71 TeemitRum, 04.10.2024
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    Privatsachverständiger, die Google Bewertungen des Sachverständigen sagen eigentlich alles "Wer die Musik bestellt, bestimmt was gespielt wird", "Pro Auftraggeber", "Andere Gutachter waren 95% anderer Meinung"

    Warum dieser gerne von Firmen beauftragt wird bedarf dann wahrscheinlich keiner weiteren Erklärung...

    Sehe ich auch so, danke.

    Eine Abnahme durch uns ist bis heute nicht erfolgt...


    selbstständiges Beweisverfahren? Anwalt hat heute Brückentag


    Gerade kam noch eine eMail der Baufirma - die erhöhten Messwerte sind wahrscheinlich auf Restsalze im Putz welche zu Messfehlern führen zurückzuführen. Man würde gerne den Sanierputz entfernen und nochmals neu verputzen innen.
     
  12. SIL

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    Aber du wohnst schon drinnen ?

    Es ist schwierig da wir deinen Vertrag nicht kennen und auch die eventuell gescheiterte Abnahme, grundsätzlich gilt einmal Nachbesserung nach BGB ,
    weiteren musst du nicht zustimmen, aufgrund des hier nicht ersichtlichen Rechtstandes kann ich dir weder empfehlen dem erneuten Versuch zu zustimmen noch zu negieren, wir kennen auch nicht die vorab außer prozessualen Schriftsätze noch weiteres , positiv wird immer bei deinem eventuell angestrebten Verfahren die Möglichkeit der erneuten Mangelbeseitigung gesehen , ob dies zielführend ist kann ich nicht sagen , dazu gibt es @Fabian Weber als ausgewiesenen Rechtsexperten.
    Die zwei Fotos stellen das gleiche Fenster dar ? @BaUT und weitere können dies eindeutig zuordnen.
    Das sehe ich momentan noch nicht , mit hoher Wahrscheinlichkeit würde ich als erstes von innen 'öffnen' um als erstes festzustellen was genau verbaut wurde an Folien / Kombri / etc
     

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    Was mich überrascht ist das du hier noch immer den Eindruck erweckst keinen Plan zu haben.

    Das eine Firma (GmbH oder...?) Geschäftsführer/Inhaber/...(?) alles tun muss(!) um Schaden/... abzuwehren ist normal und (gewöhnlich) zu erwarten... mit andren Worten so lange für den Geschäftsführer/...noch hinreichend Aussicht besteht aus der Sache irgendwie kostengünstig(er) rauszukommen kann er nicht anders als alle zulässigen Möglichkeiten zu versuchen da er sonst mit eigenem Geld gegenüber der GmbH (später) dafür haften muss und weil eine (vielleicht?) vorhandene Versicherung sonst nicht dafür einspringen würde.

    Ob eine (schön öfter) hier empfohlene Eigeninitiative (Bauteilöffnung/Ersatzvornahme/...) sinnvoll (möglich?) ist sollte dir dein Fachanwalt für Baurecht sagen.
    Gleiches gilt für ein Gerichtsverfahren.

    Das früher oder später Bauteilöffnungen gemacht werden müssen damit (von wehem auch immer) beauftragte/beauftragter Sachverständige/...(?) die Chance bekommen die Ursache(n) zu finden...dürfte inzwischen klar sein... es geht also "nur" darum wer, was, wann, wie, macht und am Ende bezahlt.

    Tipp: Auf (Gutgemeinte) "Ratschläge" aus einem Internet-Forum würde ich jedenfalls nicht... :bef1006:
     
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    Das ist bereits die (Vorweggenommene) Antwort auf die Frage.
    Anders Formuliert: Ich hoffe das Du und dein (Neutraler?) Zeuge "Brauchbare" Handy Fotos vom Haus ohne und mit Gerüst und dem Schlauch haben.... du musst vielleicht (noch) beweisen (können) dass da "extra" ein Gerüst und "Schlauch" aufgebaut und wieder abgebaut wurde... die Gegenseite könnte sonst nachträglich behaupten/belegen das Gerüst und Schlauch (für was auch immer) da waren... oder... da sind Anwälte echt kreativ.

    Anders formuliert: Ich hätte die Gegenseite mehrfach aufgefordert Trotz dem den "Gartenschlauch Test" durchzuführen ... siehe auch 1... und folgenden Punkte.... egal was passiert wäre es wäre Gut für dich ... = das hätte echt gutes "Futter" für deinen hoffentlich "kreativen" Fachanwalt für Baurecht sein können.
     
  15. #75 TeemitRum, 04.10.2024
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    Ja - weil die Baufirma uns schriftliche mitgeteilt hat wir können unsere Wohnung kündigen. Anwalt hat die Baufirma daraufhin angeschrieben wir ziehen nur aufgrund deren Aussage und mangels Alternativen ein und verweigern ausdrücklich eine konkludente Abnahme.

    Nein verschiedene... Es haben so ziemlich alle Fenster außen so ausgesehen...

    Folie war Innen und Außen und dazwischen Kompriband... Glaube alles von Würth...

    Grundputz bei 1° und Nachtfrost
    Edelputz vormittags gemacht, nachmittags regen
    Anstrich bei 3,5°
    Die nassen Stellen wurden am Tag des Egalisationsanstrichs mit dem Heißluftföhn trocken geföhnt...

    Hab noch paar Bilder rausgekramt

    Inhabergeführte GmbH, Bilanzsumme laut Northdata die letzten Jahre unterer zweistelliger Miobetrag... Entsprechende Gewinne

    Die Baufirma und deren SV jedenfalls nicht... dagegen wird sich gewehrt wie der Teufel gegens Weihwasser

    Alles Vorhanden. Inkl mindestens 3 neugieriger Nachbarn die das gesehen haben ^^
     

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  16. #76 TeemitRum, 04.10.2024
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  17. #77 TeemitRum, 04.10.2024
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  18. #78 TeemitRum, 04.10.2024
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  19. #79 Fabian Weber, 04.10.2024
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    Nö gleich klagen, der Mangel ist doch offensichtlich. Bei einer Klage wird ja ebenso ein Gutachter eingeschaltet.

    Bei der Schadenssumme landest Du dann auch nicht bei irgendeinem Amtsgericht.

    Nach Deine weiteren Fotos, habe ich den Anschluss der Rolladenschiene auf die Fensterbank sowie die Anputzleisten im Visier.

    Der Putzer hat ja anscheinend sein rosa Abklebeband unter die Anputzleisten geklebt.

    Man sieht auch gut, dass die Abdichtung des Fensters nur ca. 30cm hoch geht. Das kann man machen, dann muss man aber entsprechend Anputz-DICHT-Leisten für die Herstellung der Schlagregendichtigkeit verwenden.
     
  20. #80 TeemitRum, 04.10.2024
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    Das sieht denke ich nur so aus... Was laut Fensterbauer aber nicht sein darf ist die Apuleiste über den Abdeckkappen bei den Raffstoreschienen... Ist der Firma aber auch herzliches egal...
     
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Nasse stellen Innen/Außenputz

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