Nebenleistungen im BGB-Vertrag

Diskutiere Nebenleistungen im BGB-Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich bin gerade an den ersten Vorüberlegungen für das Eigenheim und am überlegen, welche Vertragsgrundlage am besten für die Bauverträge...

  1. #1 DrEckert, 06.11.2017
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    Hallo!

    Ich bin gerade an den ersten Vorüberlegungen für das Eigenheim und am überlegen, welche Vertragsgrundlage am besten für die Bauverträge ist -> BGB oder VOB

    Ich plane mit höchstmöglichem Eigenleistungsanteil und möchte auch die Planung/Eingabe selbst machen. Da ich noch Zeit habe bis zum Baubeginn, habe ich noch genug Luft zum Vorbereiten.

    Was ich noch aus "Schul-"zeiten behalten habe ist, dass die VOB den Vorteil hat, alles i.d.R. erschöpfend genug zu regeln. Auch finde ich es gut, dass ich bei einer Ausschreibung immer genau weiß, was bei den Leistungen eines Gewerkes im LV beschrieben werden muss, was automatisch als Nebenleistung zählt und was als besondere Leistung gilt....

    Wie ist das denn mit einem BGB-Vertrag?
    Wenn ich damit ein LV erstelle, muss ich dann genau in der Position definieren, was alles an Eventualitäten mit den Preis einkalkuliert werden soll? Wenn ich die Grundlagen aus VOB/C als Vertragsgrundlage vereinbare, gelten doch die anderen Teile der VOB automatisch, oder? Das wäre doch dann widersprüchlich...

    Nochmal in kurz:
    Ist es bei einem BGB-Vertrag schwieriger, ein LV ohne "versteckte Kosten im Nachhinein" zu erstellen? Also können damit die Baufirmen sich eher Nachträge einheimsen?

    Vielen Dank Euch schonmal im Voraus!

    Schönen Gruß,

    Julian
     
  2. #2 Andybaut, 07.11.2017
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  3. #3 Leser112, 07.11.2017
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    Was ich, schon allein aufgrund der Fragestellung, nicht vermute.
     
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