Neubau DG Wohnung Lärm- bzw. Schallprobleme - Bitte Hilfe!

Diskutiere Neubau DG Wohnung Lärm- bzw. Schallprobleme - Bitte Hilfe! im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; tja da sage ich nix ohne Anwalt. Email ist natürlich nicht fälschungssicher und hat vor Gericht evtl. keine Beweiskraft!? Aber ich würde dabei...

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  1. Laermi

    Laermi

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    tja

    da sage ich nix ohne Anwalt.
    Email ist natürlich nicht fälschungssicher und hat vor Gericht evtl. keine Beweiskraft!?
    Aber ich würde dabei wirklich eine zweischalige Konstruktion verstehen, aber nur zu den Wohnungen hin zur einen Seite. Damit ist der Schall der Wohnungen zur anderen Seite nicht gelöst.
    Oder haben Sie das Problem nur einseitig??

    Wenn Beidseitig: Gutachten machen (2x Luftschall, 2x Trittschall) und Ergebnis abwarten....
    Danach - wenns beidseitig klemmt (was ich nicht glaube) - Anwalt und Prüfung, auf was Sie anspruch haben (53 db, 55 db oder zum Nachbarhaus 57 oder gar 67 db)

    Gruß Lärmi
    (vorsicht, bin nur juristischer Laie)
     
  2. #22 Josef S., 12.04.2006
    Josef S.

    Josef S.

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    Empfindlich?

    Wenn Ihr gegenüber Lärm empfindlich seid und Euch jetzt schon darüber Sorgen macht, dann würde ich das mit der Wohnung bleiben lassen.

    Ihr könnt zwar Glück haben, wenn die Nachbarn keine lärmenden Zeitgenossen sind (aber man kann auch Pech haben..); div. Nachbesserungen helfen zwar ein wenig aber nicht so, dass man wirklich zufrieden wird.

    Wir sind nach 10 Jahren nervigem Lärm-Ärger (mehr als nervig; unser Sohn hat leider oft Migräneanfälle, und lärmende, auch bei höflicher Bitte unsererseits völlig ignorante Nachbarn werden dann mehr als ein Problem..) aus unserer DHH ausgezogen und genießen jetzt seit 2 Jahren unser absolut ruhiges EFH.
     
  3. Eric

    Eric

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    Was mich besonders wundert ist, daß Sie Trittschallgeräusche aus der Wohnung im Nachbarhaus im 1.OG hören. Normalerweise verbessert sich der Trittschallwert bei der Messrichtung von unten nach oben im selben Haus um 10 dB. Bei Mindestschallschutz von 53 dB TSM müßten sich also 43 dB ergeben = erhöhter Trittschallschutz.

    Angesichts der Aussage vor KV-Abschluß wärs ein Mangel, wenn jetzt nur eine Gebäudetrennwand vorhanden ist. Geschuldet wird nach ständiger Rechtsprechung derjenige Schallschutz, der bei der vereinbarten Ausführung in mangelfreiem Zustand zu erreichen ist.

    Ich würde zu einem Anwalt gehen--> z.B. RA Koeble in Reutlingen = ist einer der Baupäpste in Deutschland.

    Wenn Sie in die Wohnungen im Nachbarhaus reinkommen, würde ich in zwei Wohnungen Tritt- und Luftschallmessungen von dort in Ihre Wohnung machen lassen und zwar zunächst von einem Privatgutachter. Läßt der BT sie nicht rein, hilft nur ein selbständiges Beweisverfahren. Alles in Abstimmung mit dem Bauanwalt machen lassen.

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums bis zur Klärung verweigern und Restzahlung einbehalten.
     
  4. #24 clownkrusty, 12.04.2006
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    Sehr geehrter Eric! BEsten Dank für die Tipps!

    WIe es der Zufall will liegt gerade in unserem Briefkasten der Termin für die Abnahme des gem. Eigentums der Wohnanlage. Allerdings wurde dafür laut Kaufvertrag jemand damit beauftragt. Ein Dipl. Ing.. Findet im MAi statt
    Was können wir dann als Eigentümer verweigern bzw. erreichen? Können Sie noch weiter ins Detail gehen?
    Tausend Dank!
     
  5. #25 clownkrusty, 12.04.2006
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    Das ist ja gerade die Krux. Aus dem Nachbarhaus. Wir verstehens auch nicht.
    Wir werden uns jetzt ein Schreiben überlegen, wie wir vorgehen!
     
  6. #26 clownkrusty, 12.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2006
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    @Eric. Unser Problem ist nur, dass im Plan, den wir beim Notar bekommen haben ja eine 24er Wand eingezeichnet ist. aber man kann doch als Laie nicht wissen, ob da noch eine isolierung oder so drin ist.
    Unsere Balkone trennt übrigens eine 1-2cm schwarze Masse / Kunststoff. Ich weiß nicht, ob das noch eine zusätzliche Dämmun oder nur Fake ist. Auf der Rückseite des Gebäudes ist diese Schwarze Trennlinie nämlich nicht zu finden.....
     
  7. Eric

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    Was erreicht man mit der Verweigerung der Abnahme?

    Die Beweislast für die mangelfrei Erstellung des Gemeinschaftseigentums ( u.a. Trittschalldämmung und Estrich, Gebäudetrennwand ) bleibt beim BT.

    Wenn Sie abnehmen, kehrt sich die Beweislast um. Sie müssen beweisen, daß das Gemeinschaftseigentum vom BT mangelhaft errichtet wurde.

    Abnehmen muß der Erwerber, nicht ein - womöglich dem BT auch noch bekannter - Dipl. Ing. Die im Bauträger-Kaufvertrag enthaltene Bevollmächtigung zur Abnahme durch Dipl.-Ing. muß - sofern Sie überhaupt wirksam sein sollte - gegebenenfalls widerrufen werden. Sofort mit Anwalt klären!

    Zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage müssen sämtliche Unterlagen gesichtet werden und es muß gegebenenfalls ein Ortstermin mit SV und Anwalt zur Klärung der weiteren Vorgehensweise durchgeführt werden.

    Das kann das Forum nicht leisten.
     
  8. #28 clownkrusty, 12.04.2006
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    @eric! Ich muss nochmals fragen:
    "im Kaufvertrag haben Sie ... m it der Abnhame des gem. Eigentums ihrer Wohnanlage beauftragt.
    Herr ... wird die Bereiche außerhalb Ihrer Wohnun - also Keller, Treppenhaus, Fassaden und Außenanlagen- abnehmen. Der Termin ---- statt
    Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen...."

    1. Meines Wissens muss aber doch zum Gemeinschaftseigentum auch die Trennwand zwischen Wohnungsblock A und B sowie des Estrich gelten, oder? Hat man das hier mal einfach so unterschlagen??

    2. Wenn wir teilnehmen bei der Begehung, dann können wir doch die Abnahme ablehnen,oder? Dann gilt das Ganze doch als nicht abgenommen. Sehe ich das richtig?

    3. Wer also nicht teilnimmt, hat Pech gehabt und übergibt die Verantwortung an den Beauftragen,oder?

    Sehe ich das so richtig?
    Danke für Hilfe. Wir brauchen noch etwas Zeit....
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Verantwortung haben Sie (lt. obigem Text) schon abgegeben. Wer teilnimmt, darf nur zugucken, wie ein anderer diese wahrnimmt. :mauer
    (Wobei das mit dem WAHRnehmen schon so eine Sache ist :cry )
    MfG
     
  10. #30 clownkrusty, 12.04.2006
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    Also bleibt mir folgender Weg:
    Anwalt einschalten (geht da der Miet u. Eigentumsrechtsschutz überhaupt) und widerrufen
    oder habe ich sowieso keine Chance merh.

    WIe kriege ich die Verantwortung wieder zurück?

    Danke
     
  11. Eric

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    Man kanns nur beurteilen, wenn man den Bauträger-Kaufvertrag vor sich liegen hat. Daher bleibts weiterhin bei der Empfehlung: Anwalt vor Ort einschalten!

    Gemeinschaftseigentum ist alles was nicht Sondereigentum ist. Sondereigentum ist die " Luft im Raum " und alles, was ohne Probleme für Bestand des Ganzen verändert werden kann.

    Trittschalldämmung und Estrich sowie alle tragenden Wände sind Gemeinschaftseigentum. Schallmängel sind in der Regel Mängel am Gemeinschaftseigentum.

    Hier soll einer GE abnehmen, den der BT vorher bestimmt und im Bauträger-Kaufvertrag festgelegt hat. Ein Unding. Der BT wird unter Umständen einen bestimmt haben, den er kennt und von dem er hofft, daß er bei der Abnahme ein Auge zudrückt.

    Ganz gefährlich und nur mit anwaltlicher Hilfe lösbar.

    Der " Abnehmer " muß gegebenenfalls " rausgeschossen " werden durch Widerruf bei zu erwartender Interessenkollision oder aber es muß ihm von Ihnen zumindest zuvor beweiskräftig erklärt werden, daß die Abnahme wegen der Tritt- und Luftschallmängel nicht erklärt werden darf. Dann haftet er, wenn er gleichwohl ohne vorheriger Prüfung und Feststellung der Mangelfreiheit in diesem Punkt abnimmt.

    Aber, was ist dessen Haftung wert? Von der Archi-Haftpflichtversicherung wirds m.E. nicht umfaßt.
     
  12. #32 fribbich2006, 12.04.2006
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    keine Deckung durch Rechtschutzvers.

    Hi,

    Achtung, es besteht in Rechtsschutzversicherungsverträgen keine Deckung für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf/Bau einer Immobilie. Auch Streitigkeiten rund um die Finanzierung einer Immobilie sind ausgeschlossen.

    Viele Grüße
    frib
     
  13. #33 clownkrusty, 14.04.2006
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    Hallo zusammen! ich dachte, den Feiertag schöner verbringen zu können. Statt dessen nur Lärm aus dem nbesgaten Stock. Ich habe nun erfahren. dass besagter Besitzer dieser Lärmwohnung die Wohnung im Rohbauzustand gekauft hat und selbst fertiggestellt hat. Könnte daher das Problem mit der Schallübertragung und den dumpfen gGeräuschen kommen?
     
  14. Eric

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    Ja, könnte. Dafür hätte dann allerdings auch der BT zu haften, weil er bei Verkauf einzelner Wohnungen im Rohbau dafür zu sorgen hat, daß der den anderen Erwerbern geschuldete Schallschutz von dem ausbauenden Erwerber erfüllt wird.

    Scheint ja ne " tolle " Eigentumswohnanlage zu sein, wo teils schlüsselfertig und teils im Rohbau verkauft wird. Oder fehlte lediglich der Oberboden und war Eigenleistung des Erwerbers im 1. OG. Aber auch da kann viel falsch gemacht werden: Parkett oder Fliesen stoßen bis an die aufgehenden Wände, Kleber bis gegen die Wände gespachtelt usw.

    Aber was soll das viele " könnte " bringen? Bringen tuts nur die Klärung durch SV und RA.
     
  15. #35 clownkrusty, 14.04.2006
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    Aber wie kann man da was erreichen? Wenn der Typ Eigentümer ist, muss der doch niemand in seine WOhnung lassen.
    Der BT will nun den Käufer schriftlich erklären lassen, wie er ausgbeaut hat. ZUmindest ein Schritt. HAbe mich eute mit den Bewohnern unserer betroffenen Seite getroffen. Scheinabr wird der Schall von unten nach oben lauter? Absolut crazy.
    Wäre aber denkbar, dass der Typ die Trennwand angeborht hat oder ähnliches. Sachverständiger und RA?
    Wo krieg ich in Nürnberg einen Profi her?
    Und kann ich das nun ünerhaupt noch zusätzlich finaziell leisten? Ich weiß ich muss, aber ich habe leider keine Esel der Geld....
     
  16. #36 clownkrusty, 14.04.2006
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    so viel ich weiß, war der estrich schon drin, nur der oberboden.. ich habe bei dem typen schon geklingelt und ihn bzgl lrm angesprochen. ie wohnung ist komplett gefliest und steht völlig leer, außer bett, tv und küche....
     
  17. #37 clownkrusty, 03.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2006
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    Eegebnis Schallgutachten

    Hallo liebe Gemeinde. Nachdem wir das Schallgutachten erkämpft haben, liegen nun die Ergebnisse vor. Leider scheint fast alles im Grenzbereich zu liegen und muss akzeptiert werden. Folgende Mängel wurden jedoch festgestellt:
    1. Schallbrücken im Fußbodenaufbau des Wohnzimmers
    2. Im Bereich der innen liegenden Treppe (Aufgang vom Wohnzi. ins Studio = Schlafzimmer) zum Spitzboden werden die geforderten Trittschalldämmwerte nicht eingehalten.

    Was heißt das für uns? Wird nach zugesicherter Mängelbeseitigung Besserung auftreten? Was meinen die Experten?

    Leider hört man aus den anderen Wohnungen immer noch Geräusche und wir fragen uns, ob das nur an den oben genannten festgestellten Mängeln liegen kann?
    Danke für Hilfe
    CLownkrusty
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hä?
    für kryptische verkürzungen bin ICH zuständig ;)
    aber wenn ich frage, erklär ich schon a bisserl mehr ...
    also:
    was für ergebnisse?
    was für ein grenzbereich?
    wer hat festgestellt?
    wer hat beauftragt?
    usw. .. a bissi kreativ sein, gell :)
     
  19. #39 clownkrusty, 03.07.2006
    clownkrusty

    clownkrusty

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    gutachten

    1. ergebnisse eine umfassenden messung
    2. nach der standard din 4109 ohne erhöhten schallschutz (beschreibung der wohnnalage im thread)
    3. ingenieurbüro welches
    durch gutachter bei gemeinschaftsabnahme bestellt wurde

    ich und kreativ?
    die haben 5 stunden gemessen und eben folgende mängel festgestellt. 13 seiten dokument.
     
  20. Eric

    Eric

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    Ich kann meinem Vorredner mls nur zustimmen. Die Aussage ist in sich widersprüchlich. Auf so eine Aussage könen sie keine vernünftige Antwort erwarten. Man müßte das Gutachten lesen und auswerten. Außerdem muß die Aussage überprüft werden, ob hier tatsächlich nur Mindestschallschutz geschuldet ist. Das ist eine Frage der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB und die bemißt sich nicht allein am Wortlaut des Vertrages.

    Es ist hier schon viel - ich meine alles Notwendige - geschrieben worden. Das Problem ist, daß Sie es als Laie nicht richtig zuordnen können und daher " vor lauter Bäumen den Wald und die Lichtung " nicht mehr sehen.

    Der Fall liegt an der Schnittstelle von Bautechnik und Juristerei. Da greift eines ins andere und das läßt ich in einem Forum nicht klären.

    Sie sollten in den saueren Apfel beißen und einen erfahrenen Bauanwalt einschalten, der von Schallmängeln was versteht. Alles andere bringt jetzt nichts mehr.

    Was Sie an Mangelerscheinungen geschildert haben, ist gravierend, schmälert den Wert der Wohnung und muß unter Mithilfe eines Fachmanns vor Ort geklärt werden.
     
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