Neubau - erheblicher Wasserschaden

Diskutiere Neubau - erheblicher Wasserschaden im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, inzwischen wissen wir, das das Wasser im EG unseres Hauses (ohne Keller), welches die Wände hochsteigt ein schwerer Schaden ist....

  1. #1 TinLizzy, 28.04.2016
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    Hallo zusammen,
    inzwischen wissen wir, das das Wasser im EG unseres Hauses (ohne Keller), welches die Wände hochsteigt ein schwerer Schaden ist. Die Ursache ist gefunden, doch wer ist alles verantwortlich? Das klären gerade die Sachverständigen der einzelnen Gewerke um zu einer Quotenverteilung zu kommen. Die Schadensumme liegt > 100.000 €. Alles muß raus - bis zur Bodenplatte.
    Wir werden das Haus für mehrere Monate (3-4) verlassen müssen. Wie soll das alles funktionieren, berufbedingt haben meine Frau und ich jeder für sich ein Arbeitszimmer.
    Der Hund hat seinen großen Garten.

    Wer hat so etwas schon erlebt? Worauf haben wir eigentlich Anspruch um die Monate lebenswert zu verbringen. Die Nächte sind jetzt schon durch den juristischen Sch.... schlaflos. Gibt es sowas wie Schmerzensgeld. Welche Kosten müssen die Versicherungen übernehmen. Woran sollte man alles denken?

    Wir sind für jeden Ratschlag dankbar

    Gruß

    TinLizzy
     
  2. #2 Kriminelle, 28.04.2016
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    Oje, hört sich echt nach einer Katastrophe an.
    Dagegen sind aber die BT, Architekten und BUs versichert. Sollten sie!
    Angemessen und einigermaßen persönlich wäre ein Ferienhaus.
    Auch die Einlagerung der Möbel etc sollte versichert sein.

    Viel Glück! Einen Anwalt solltet ihr dennoch suchen, um eure Ansprüche geltend zu machen


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  3. #3 ErekSch, 17.05.2016
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    Das ist wohl der einzige Weg der Erfolg verspricht: Ab zum Anwalt. Hoffentlich habt ihr eine gute Rechtschutzversicherung und alles geht gut für Euch aus
     
  4. #4 Thermograf, 17.05.2016
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    darf man fragen was die Ursache ist?

    Ist das Haus ein Holzständerbau, bzw. warum muss alles raus??
     
  5. #5 Bitumen Mine, 18.05.2016
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    Seit wann deckt eine Rechtschutzversicherung das Baurecht ab.
    Ich kenne keine
     
  6. #6 msedi1977, 19.05.2016
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    Tut sie auch nicht. Sowas gibt's irgendwie in der Schweiz, aber bei uns nicht.
     
  7. jens

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    In den Standardverträgen der Schweizer RVs steht, dass zu Versicherungsbeginn bereits laufende Verfahren (logisch) und Bausachen ausgeschlossen sind. Die wissen schon, warum.
    Gegen solche Probleme hilft eigentlich nur eine anständige Bauführung. Aber die kostet, und wenn alles gut geht, weiss der Bauherr nicht, was der alles verhindert hat, und denkt darüber nach, dass er das Geld vielleicht doch lieber in bleibende Werte wie ein schöneres Parkett investiert hätte.
     
  8. #8 tomtom79, 18.06.2016
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    Auch in Deutschland gibt es Mitlerweile Anbieter für Baurechtschutz.
     
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