Neubau: Mängel im Bad?

Diskutiere Neubau: Mängel im Bad? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Da war jetzt hoffentlich ein Bausachverständiger dabei.

  1. #101 Fabian Weber, 18.12.2018
    Fabian Weber

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    Da war jetzt hoffentlich ein Bausachverständiger dabei.
     
  2. #102 saaonline, 18.12.2018
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    Leider hatte ich keinen dabei. Der Übernahmetermin hat sich kurzfristig ergeben, so dass ich keinen mehr finden konnte, der an dem Tag noch frei war.

    Wenn es dann um die Mängel geht, die vom Bauträger nicht als solche anerkannt werden, hole ich natürlich einen.
     
  3. Lexmaul

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    Die Frage ist eher, was Du alles übersehen hast ;)
     
  4. #104 plattypus, 19.12.2018
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    Wer war für diese kurzfristige Terminvergabe bzw. -verschiebung verantwortlich? Ich hätte ohne einen Sachverständigen an der Stelle nichts unterschrieben.
    Wie Lexmaul schon sagte, die Frage ist, was Du da alles übersehen hast.
     
  5. msfox30

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    Und vor allem, welches Druckmittel du noch gegen den BT hast. Ohne Einbehalt wird der sich nicht mehr rühren. Und wenn er den Einbehalt festgelegt hat, dann sicher so niedrig, dass er es als Abschreibung abtut.
     
  6. #106 saaonline, 01.02.2019
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    Es gibt den üblichen Sicherheitseinbehalt iHv 5% des Kaufpreises, ich habe bisher ca. 85% des Kaufpreises bezahlt da die Hausfassade noch nicht fertig usw.

    Oben ist eine sehr interessante Diskussion wg. Kantenversatz. Dazu habe ich leider noch keine Stellungnahme des BT; im Bad entspricht auch noch die Höhe des gefliesten Bereichs dem vertraglich vereinbarten Fliesenspiegel nicht, eine Nische hat falsche Höhe usw., wie es damit weiter geht, wird noch geklärt -- eigentlich muss man alles abreißen und neu machen. Hoffentlich weiß ich nächste Woche mehr und berichte dann.

    Eine Stellungsnahme habe ich aber schon zum Punkt "Eckenausbildung Duschkabine" (siehe Fotos anbei), hier ist ein anderer Raum betroffen. Diese habe ich bemängelt und eine Abschlussleiste gefordert. Die Anforderung wurde mit folgender Begründung abgelehnt: "Keine Abschlussleiste geplant und somit nicht geschuldet, da technisch nicht erforderlich". Ich bin dann zum Nachbarn gegangen, der ein identisches Gäste-WC hat, und bin dann aus allen Wolken gefallen -- bei ihm ist die Ecke perfekt ausgebildet, siehe Foto.

    Die abgesägten Fliesen an der Ecke sind doch zu kurz -- ist das denn wirklich kein Mangel?

    Die gestrichene Wand ist sichtbar krumm, insbesondere ganz oben und ganz unten. Ist hier ist bekannte 4mm pro 1 lfd. Meter - Toleranz anwendbar? Ich würde sie gerne darauf prüfen, wie soll ich vorgehen?
     

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  7. #107 Fabian Weber, 01.02.2019
    Fabian Weber

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    das Detail ist eigentlich auch bei Deinem Nachbarn falsch, weil der Spachtel auf der Fliese reißen kann, aber ich baue es auch immer so, weil es so besser aussieht.

    Ja die Wand gemäß DIN 18202 auf Winkeltoleranz prüfen, außerdem prüfen ob das Q2 (oder ist Q3 vereinbart?) eingehalten ist.

    Das kann jeder Bausachverständige. Nimm doch jetzt endlich mal die 500€ für einen Bausachverständigen und beauftrage diesen mit der Erstellung einer Mängelliste.
     
  8. #108 saaonline, 01.02.2019
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    Und wie macht man es richtig? Mit einer Abschlussleiste?

    Nein Q3 ist nicht vereinbart.

    Ich habe schon einen Bausachverständigen in die Wohnung geholt. Leider habe ich es versäumt, den Auftrag richtig auszuformulieren -- "Mängelliste erstellen mit Begründung für jeden Mangel". Er hat mir nur einige offensichtliche Mängel gezeigt. Vor der betroffenen Stelle hat er einige Sekunden verbracht, sagte "Ist sehr unschön, ist aber wohl doch kein Mangel" und hat dabei nicht mal versucht, etwas mit Werkzeug zu prüfen.
     
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