Neubau mit Bagger ramponiert - Rechnungen nicht bezahlt

Diskutiere Neubau mit Bagger ramponiert - Rechnungen nicht bezahlt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wäre ich Kommunist oder Anarchist würde ich ketzerisch fragen: "Warum soll überhaupt irgendwo jemand ein Haus besitzen in dem dann 80% des Jahres...

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  1. BaUT

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    Wäre ich Kommunist oder Anarchist würde ich ketzerisch fragen:
    "Warum soll überhaupt irgendwo jemand ein Haus besitzen in dem dann 80% des Jahres niemand wohnt?"
     
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  2. #22 Gartenhausbauer, 07.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2021
    Gartenhausbauer

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    Es gibt leider Leute, die durch geschicktes Vorgehen, Ausnutzung von Gesetzeslücken oder dem Aufbau von undurchschaubaren Konstrukten damit davonkommen, dass sie andere verarschen. Wer kennt sie beispielsweise nicht, die Unternehmer, die regelmäßig pleite gehen und dann wieder neu aufmachen aber gleichzeitig in einem riesen Haus wohnen und einen Porsche vor der Tür stehen haben?
    Daher finde ich es gut, dass der ein oder andere, wenn er unzweifelhaft im Recht ist und verhältnismäßig handelt Unrecht wieder zu Recht macht, wenn es auf anderem Wege nicht möglich ist.

    In der Verwandschaft hat einer ein kleines Handwerksunternehmen und eines Tages ließ sich ein augenscheinlich wohlhabender Mann neue hochwertige Türen anfertigen lassen.
    Gezahlt hat er nie. Auch auf dem Gerichtsweg war bei ihm nichts zu holen, da er sich arm gerechnet hatte, offiziell mittellos ist und ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze erhalte. Gleichzeitig stand ein Porsche und eine Harley Davidson vor der Tür, natürlich offiziell auf eine andere Person angemeldet.
    Die Eltern sind wohl Inhaber einer riesen Firma, die aber über dubiose internationale Firmenkonstrukte so verschleiert war, dass man da nicht rankommen konnte. Auch der Zugriff des Deutschen Staates endete dann an der Grenze irgend einer karibischen Insel, die schlussendlich als Sitz des Mutterkonzerns angegeben war. Da wurden wohl auch Schmiergelder an die dortigen Beamten gezahlt, etc. Also nichts zu holen, Geld weg.
    Er ging dann einfach eines Tages mit ein paar Mitarbeitern und "Helfern" hin, klingelte, und als der Nichtzahler dann, wohl in Erwartung, es sei der Postbote öffnete, verschaffte er sich Zutritt und nahm die nicht bezahlten Türen anschließend wieder mit.

    Hätte er sich auf den Deutschen Staat verlassen, wäre er verloren gewesen. So konnte er, weil es sich um Türen mit Normmaß handelten, seinen Schaden begrenzen.
    Da er durch sein Handeln lediglich den Ursprungszustand wiederhergestellt hatte, so als hätte es die Türbestellung nie gegeben, sehe ich daran nichts Verwerfliches. Im Gegenteil !
     
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  3. #23 Fabian Weber, 07.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2021
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    Da kann er aber froh sein, dass er keine Anzeige wegen Raubüberfall bekommen hat.

    Der Einbruch in eine Wohnung wegen nichtbezahlter Rechnung steht doch in überhaupt keinen Verhältnis.

    Der Türbauer ist einfach nur ein großer Idiot.

    Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Dies ist ein viel höheres Rechtsgut als ein paar unbezahlte Türen.
     
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  4. #24 tomtom79, 07.08.2021
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    Es gibt Situationen da wäre mir dieses Risiko egal und da man meistens nicht vorbestraft ist, bekommt man in solchen Fällen meisten ne Bewährung. Selbst wenn ne Geldstrafe fällig ist geht das an einen Verein.
     
  5. #25 Fabian Weber, 07.08.2021
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    Was hast Du denn davon? Um bei diesem Fall zu bleiben wird Dich das Gericht dazu verdonnern Schadensersatz an den „verarmten“ Hausbesitzer zu zahlen. Zusätzlich bist Du dann vorbestraft.

    Du stehst also nach so einer Aktion noch schlechter da.
     
  6. #26 Gartenhausbauer, 07.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2021
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    Das bezweifle ich, denn ein Raub setzt voraus, dass das, was du einem rechtswidrig wegnimmst, nicht dir gehört.

    In den Zahlungsbedingungen von Rechnungen heißt es ja meistens: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum."
    Da nicht gezahlt wurde, gehörten die Türen also noch immer dem Handwerker. Er hat sich also lediglich sein Eigentum wieder zurückgeholt.

    Auch ein Diebstahl kann ich da nicht erkennen, denn der setzt voraus, dass du dir eine fremde Sache (die es ja nicht ist) mit der Absicht zueigen machen willst, dich oder Dritte zu bereichern, was ja nicht der Fall ist.

    Auch einen Einbruch kann ich da nicht erkennen, denn der setzt ja voraus, dass eine Barriere, wie eine abgeschlossene Tür überwunden wurde.

    Mehr als Hausfriedensbruch war es meines Erachtens nach nicht.
    Und aufrgrund des Hintergrunds würde der Richter wohl Milde walten lassen, so dass man dadurch nicht vorbestraft wäre.
    Und selbst wenn, nach 3 Jahren wird der Eintrag sowieso gelöscht. Er hatte ja auch nicht vor, sich irgendwo zu bewerben.
    Daher waren die möglichen Folgen doch relativ überschaubar.
    Das Problem ist, dass solch gerissene Typen ihre Abzocke immer so aufbauen, dass du mit den rechtsstaatlichen Mitteln nichts machen kannst.
    Genau darauf spekulieren sie, und sogar zurecht.
    Kriegen kannst du die nur, wenn du dich außerhalb dieses Rahmens bewegst.
    Und solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, freut es mich immer wieder, wenn ich derartige Geschichten höre.
     
  7. #27 klappradl, 07.08.2021
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    Hausfriedensbruch und wahrscheinlich auch Nötiigung.
    Und das Risiko, dass der Türenbesitzer die Rücknahme mit Gewalt verhindert und dabei sogar vom Gesetz geschützt wäre.
     
  8. #28 tomtom79, 07.08.2021
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    Manchmal ist es mir dass wert das jemand nicht damit durchkommt.
     
  9. #29 BaUT, 10.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 10.08.2021
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    Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

    Bei Bauteilen (Heizungen, Türen, Wände etc.) erfolgt der Eigentumsübergang im Zuge des Einbaus. Der Unternehmer darf im Falle einer Vertragsaufhebung lediglich seine noch nicht verbauten Materialien von der Baustelle abfahren. Das ist leider seit vielen Jahrzehnten die Rechtslage.

    ...und zu meiner Geschichte sollte ich vielleicht noch ergänzen, dass parallel zu unserem Werkvertragsrechtsverfahren (Vergütungsanspruch vs. Mängel an der Treppe) mit Sachverständigem parallel ein Strafrechtsverfahren lief, weil der Bauherr sich mit der Kettensäge bedroht gefühlt hat und den Tischler die Treppe runter geschubst hat.

    Wenn sowas eskaliert, dann steht es in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden der Auslöser des Streites war!
     
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  10. Alex88

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    wie kann man nur so viel Schwachsinn in einem Kommentar unterbringen?
     
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  11. #31 C. Schwarze, 11.08.2021
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  12. #32 Fabian Weber, 11.08.2021
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    Danke für den Artikel.

    Dort steht zum einen, dass dem Balkonbauer, wenn er Pech hat, nun eine Haftstrafe droht, außerdem hat der Bauträger extra dem Balkonbauer mitgeteilt, dass man sich über die strittige Rechnung gerichtlich auseinandersetzen könnte, denn dort steht ebenfalls, dass der Bauträger selbst der Meinung ist, dass es keine rechtmäßigen offenen Forderungen des Balkonbauers geben kann.

    Und 2,5mio für ein paar Balkone als offene Rechnung? Das bedeutet ja dass die Balkone noch viel teurer waren, denn der Balkonbauer wird ja wohl nicht so blöd gewesen sein und keine Abschlagsrechnungen gestellt haben.

    Ich bin mal gespannt, ob man davon später nochmal was hört, ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die Geschichte ganz anders ausgeht...
     
  13. #33 C. Schwarze, 12.08.2021
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    Bitte Herr Weber, ihren Dank, geschenkt. Will ich nicht.
    Ich verweise gerne auf den Thread mit der Mietpreisbremse, die vom Bvfg gekippt worden ist.
    Mein Beitrag gilt nur dem aktuellen Infostand.
    Sie wollen "free luch for all" aber andere sollen zahlen.
    Ne. Das ist nix für mich.
     
  14. #34 Fabian Weber, 12.08.2021
    Fabian Weber

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    Nee das will ich nicht, aber bei der genannten Restforderung und dem Foto bin ich dann doch stutzig geworden, denn mit Baupreisen kenne ich mich dann ganz gut aus.

    Ich glaube den free-lunch will hier der Balkonbauer, jedenfalls sagt mir das meine Glaskugel.
     
  15. BaUT

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    Kommt - wir gehen ein paar Spekulatius essen...
    Ist doch eigentlich Latte - oder zumindest nicht unsere Baustelle
    und helfen können wir da auch keinem.
     
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  16. #36 simon84, 12.08.2021
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    Ich geh mal stark davon aus, dass der Balkonbauer nicht nur der Balkonbauer war, sondern eher der GU für das ganze Gebäude oder mehrere Gewerke übernommen hat !

    @Fabian Weber @C. Schwarze @Gartenhausbauer ich weiss ja ihr fahrt hier teilweise auf ganz unterschiedlichen Fahrstreifen, von Überholspur bis Standstreifen.
    Aber bitte zieht eure persönliche Meinung bzw. politische Ausrichtung nicht so stark in diesen Beitrag rein :) Das gehört nicht in dieses Forum sondern irgendwo anders hin.
    @petra345 warne ich auch schon mal vor.
     
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  17. BaUT

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    @simon84
    Der thread gehört wegen mangelndem Nährwert eh geschlossen bevor sich hier die Kollegen Forumshelfer nur gegenseitig in die Wolle bekommen. Bringt ja nix.
     
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