Neubau NN Höhe verändern

Diskutiere Neubau NN Höhe verändern im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, Ersteinmal möchte ich allen danken für die letzten Monate und das letzte Jahr hier im Forum. Obwohl ich mich erst jetzt angemeldet...

  1. #1 Heddesdorf, 13.12.2020
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    Guten Abend,
    Ersteinmal möchte ich allen danken für die letzten Monate und das letzte Jahr hier im Forum. Obwohl ich mich erst jetzt angemeldet habe war ich seit sehr langer Zeit stiller Mitleser und habe wertvolle Ideen und Tipps hier sammeln können, die uns bei unserer Planung geholfen haben.

    Nun haben wir mit unserem Bauvorhaben (in RLP) begonnen und gleich nach den Tiefbauarbeiten das erste Problem, denn dieser hab uns den Schotter zu hoch aufgefüllt, sodass sich unser FFB um ca. 15 cm erhöht.

    Da im Bebauungsplan die NN Höhe nicht vorgegeben ist sondern nur die maximale traufhöhe dachten wir uns das ganze Haus einfach höher zu setzen. Stören würde es nicht wirklich da die Straße entlang des Grundstücks eh ein Gefälle von 80/90 cm hat. Könnten auch noch mit der Dämmung der Bodenplatte von 12cm (035 Lambda) auf 5 cm (025) gehen laut Energieberater.

    Müsste man hierbei eine Änderung beim Bauamt einreichen?

    Wahrscheinlich ja schon oder nicht da keine Höhe vorgegeben? Mit geht's nur darum Zeit zu sparen weil die Bodenplatten Leute Ende kommender Woche schon kommen :) (oder auch nicht falls der lockdown kommt, alles unsicher gerade).
    Viele Grüße
    Andreas
     
  2. #2 simon84, 13.12.2020
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    wie baut ihr, verfahrenstechnisch ?

    falls mit Bauantrag, dann muss die Veränderung natürlich eingereicht werden
     
  3. #3 petra345, 13.12.2020
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    Die Firma Gutjahr stellt in ihren Weiterbildungsveranstaltungen immer wieder heraus, daß Wasser in Schotter und in Kies oder Sand aufsteigt. Diese Benetzung beträgt mehrere dm, je nach Material.

    Nach Ansicht der Firma ist es unsinnig, eine "Kapilarbrechende Schicht" einzubauen. Sie kostet nur, bringt nichts und bietet in ihren Hohlräumen dem Oberflächenwasser, das durch das wieder aufgefüllte Erdreich in die ehemalige Baugrube, wie in eine Badewanne einläuft ein sicheres Plätzchen.

    Eine Sauberkeitsschicht ist , nach Ansicht der Firma Gutjahr, die bessere Alternative.

    .
     
  4. #4 Heddesdorf, 13.12.2020
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    Guten Morgen zusammen! Mensch so schnelle Antworten hatte ich nicht erwartet. Lieben Dank dafür.

    Wir bauen im Freistellungsverfahren, da es sich um ein Neubaugebiet mit Bebauungsplan handelt. Habe die einzigen zwei Auszüge zur Höhe Mal eingefügt, die relevanten sind. Sonst ist glaub ich nix vorgeschrieben.

    Wegen dem Schotter stimme ich absolut zu, da steht überall das Wasser nach dem letzten Regen! Das stimmt so! Nur muss wegen lehmigem Boden eine solche Schicht rein bei uns. Sind mind 55cm laut Statik.

    Ich verstehe dass ganze so, dass wir theoretisch nur ne 0 (NN) angeben müssten von der die Höhe des gesamten Hauses nicht die zulässigen Werte überschritten werden darf. Leider haben wir in den eingereichten Plänen die Höhe eines gullis drin (198.70). Jetzt überlege ich mir ob sich an dieser Bezugsgröße jemand stören wird.

    Ich wünsche allen einen schönen dritten Advent.
    Liebe Grüße Andreas



    Screenshot_20201213-095150_OneDrive.jpg Screenshot_20201213-095233_OneDrive.jpg Screenshot_20201213-095703_OneDrive.jpg
     
  5. Dimeto

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    Da machst Du es Dir ein wenig zu einfach. Die Stadtplaner haben aber auch einen Preis verdient, für besonders herausragende Leistungen bei der Verkomplizierung von Formulierungen zur Einhaltung der Festsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung.
    Sehe ich nicht so. Es gibt ja absolute und relative Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan, dazu noch sehr differenziert in den einzelnen Schemaschnittbereichen. Die Angaben zu Deinem Bauvorhaben reichen leider nicht, um hier die Zulässigkeit der Erhöhung zu beurteilen. Zumindest Dein Entwurfsverfasser, der die eingereichten Pläne auch vertreten muss, sollte seine Zustimmung zu der Änderung schriftlich bestätigen. Der sollte dann auch verbindlich mitteilen, dass ein Nachtrag bei der Behörde nicht erforderlich ist.
     
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  6. #6 simon84, 13.12.2020
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    Genau, welches Bundesland ist das sorry falls ich es überlesen habe
     
  7. #7 Heddesdorf, 13.12.2020
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    @Dimeto
    Vielen Dank für die beiden Hinweise. Sehr lieb, dass du so frei und gefühlt Objektiv deine Sicht beschreibst, wenngleich du nur von meinem wenigen Infos ableiten konntest! Ein Verwandter Architekt hat mir die Pläne erstellt, mit dem ich auch heute sprechen konnte. Moral von der Geschichte, wir werden wohl Boden/Schotter abtragen zum auf die alten NN zu kommen. Zum Glück hat der Erbauer statt der vom Statiker vorgeschrieben 55cm, 80cm+ Gefälle aufgefüllt. Glück im Unglück. Und da der rohbauer ehh die Schmutzwasser Rohre verlegen muss nimmt er direkt den Schotter ab. Mein Stress löst sich Grad etwas auf.

    Dennoch lehrreich, besser immer mit Puffer arbeiten... :)

    @simon84
    ist in RLP

    Ich denke dass sich der Ausflug und der Austausch mit euch dennoch gelohnt hat.
    LG
    Andreas
     
  8. 11ant

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    Ich lese die Erläuterung eher so, als daß in jedem Baufeld eine grundstücksindividuelle Bezugshöhe festgesetzt sei. Sag´ mal , wie der Bebauungsplan heißt (Bienenkaul scheint es mir nicht zu sein, aber wo hat Heddesdorf sonst noch relevant Hang ?)
     
  9. #9 Gast98362, 14.12.2020
    Gast98362

    Gast98362 Gast

    Moin moin

    Warum soviel Aufregung um nichts ?

    1. Dir ist eine Traufhöhe vor gegeben daran würde ich mich halten könnte ansonsten echt teuer werden.
    2. Wenn du eine Traufhöhe hast dann hast du irgendwo ein Bezugspunkt dazu den NN das ist ein Pflock irgendwo im gelänge ( Beim Neubaugebiet) beschriftet BP NN mit Markierung oder ein Gully auf der Straße beides sollte in deinen unterlagen stehen.
    3. Derjenige der den Schotter aufgebracht hat entfernt den auch wieder da er sich nicht an die Anforderungen gehalten hat.

    MfG

    Alter Hase
     
  10. 11ant

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    Wie kommst Du darauf ? - in den Erläuterungen ist klar von einer "in den einzelnen Baufeldern dargestellten Angabe E=" die Rede.
     
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  11. #11 Gast98362, 14.12.2020
    Gast98362

    Gast98362 Gast

    Habe ich da was überlesen was für Baufelder welche Angabe? Sorry vielleicht weist du mehr über die Einzelheiten die sind mir dann wohl entgangen

    Bitte definiere eben wie du die Traufhöhe festlegst ich nehme sie vom Bezugspunkt und nicht aus der Luft. Ich weiß nicht wie es üblich bei euch ist aber bei uns sind Höhenangaben bei den Gullydeckeln enthalten.
    Der Gully von der Straße vor meinem Haus gibt mir die Höhe an das ist der NN für mein Gelände alles andere wäre ja wohl ne gewagte Nummer und im Zweifelsfall beauftrage ich ein Vermessungsbüro zum ausmessen des Geländes und der Höhen.
     
  12. #12 Heddesdorf, 14.12.2020
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    Hallo zusammen!
    Nochmals danke für das Interesse und die Antworten. Jetzt ging die Diskussion etwas ohne mich voran.

    @11ant
    Ich komme aus heddesdorf baue aber in Trier :)

    @Alter Hase
    Ja du hast Recht. Am einfachsten wäre zb ein Gulli. Bestätigung vom Bauamt heute: es handelt sich um ein Freistellungsverfahren und wir müssten nur eine Änderung nachreichen für deren Unterlagen, solange wir uns am den b Plan halten wäre also alles PIKO.

    Das E ist bei uns als 204.0 definiert. Also können wir die ok Attila bis 208.0 setzen. Gulli ist wie gesagt 198.7. unser "E" laut Plänen ist nur 201.7 bestimmt anhand des Gullis. Also haben wir die maximale Bauhöhe bei weitem nicht erreicht.

    Leider gibt es im Bebauungsplan keine Bezugshöhe wie etwa Gulli o.ä. nur die E über NN (bei uns =204.0) je bauparzelle. Wir haben uns die Höhe des Gullis damals von den Stadtwerken besorg, da das Bauamt sich nicht zuständig sah und und dahin verwies...

    Nun denn wie bauen also los und reichen Eichfach die neue Höhe des OKFF nach. Zum Glück kommt das Material schon morgen meinte der Baustoffhändler sonst müssten wir 4 Wochen warten...

    LG
    Andreas
     
  13. Dimeto

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    Nein, bloß nicht. Das ist die häufigste Fehlerquelle bei der Höhenbestimmung.
    ... was zu beweisen wäre.
    Also geht es um Parzelle 265?
    Also planst Du ein Flachdach?
    Nein. "E" ist nur die Bezugshöhe für die Attika bzw. die Traufe, da in derartigen Hanglagen die Definition eines Erdgeschosses immer missverständlich ist - die einen meinen das Untergeschoss, die anderen das Eingangsgeschoss, wieder andere das Gartengeschoss.
    Und warum will dein Architekt dann den Schotter abtragen lassen?
    Die braucht es ja auch nicht, da NN eindeutig definiert ist.
    Aus gutem Grund, weil sie ja wissen, dass diese Höhen sehr unzuverlässig sind.
    Wie jetzt? Wird der Schotter jetzt beseitigt oder baut ihr höher?
     
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  14. 11ant

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    Ich lese Bild 2 in Beitrag #4 - mangels Glaskugel ist mir das am naheliegendsten.
    Zweifel gibt es hier keine, die Angabe im Baufeld finde ich die (vorbildlich) verständlichste. Vermesser sollen aber, so geht die Mär, auch ganz gut im Lesen und Interpretieren von solchen Vorgaben sein - nicht nur im Messen an sich.
    In diesem Fall scheint mir den Vermesser zu fragen, sehr sehr ratsam. Wenn die Höhe desselben Gullideckels gleich um ganze drei Meter variiert, je nachdem ob Hans oder Franz draufschaut, scheint mir dies eine Klärung zu empfehlen. Von 201.7 ausgehend würde ich von E=204.0 Euren FFB EG mit seiner Oberkante als "-2.30" bezeichnen. Daß Ihr das Haus so bauen dürft, als könne man die Abweichung zwischen 201.7 und 198.7 als "Luft nach oben" interpretieren, sehe ich nicht so. Das derart zum "ebenerdigen Keller" mutierte Erdgeschoß wird wegen seines im Mittel um mehr als 1,4 m Aus-dem-Gelände-Schauens zum Vollgeschoß. Unter dem Dach ein geschenktes zweites Ober-Erdgeschoß *LOL* einzufügen, ist eine lustige Idee, aber gleichsam auch Rechnung ohne den Wirt, möchte ich meinen ;-)
     
  15. #15 Heddesdorf, 15.12.2020
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    @11ant @Dimeto
    Ihr habt ja absolut vollumfänglich recht... Alles Definitionssache, bei uns ist das Hanggeschoss laut B-Plan ein Garagengeschoss obwohl teilweise Wohnfläche Vorhaben ist. Wir haben uns jetzt nach einem hin und her dazu entschlossen nochmal auf die geplante Höhen nachzuschachten, da wir keine Stufen an der Eingangstür oder starkes Gefälle wollen.
    Neues wenngleich sehr kleines Problem sind jetzt die Baggerverleiher, die coronabedingt schließen oder nur noch an Gewerbe vermieten dürfen.
     
  16. #16 simon84, 15.12.2020
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    Irgendjemand auf der Baustelle wird schon einen Gewerbeschein haben
     
  17. #17 Heddesdorf, 07.10.2021
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    Ich wollte allen nochmals für eure Meinungen danken. Es hat zu unserer Entscheidungsfindung beigetragen!

    Haus steht :-)

    Viele Grüße
     
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  18. #18 Wiener23, 23.10.2021
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    Ist doch ganz einfach!
    Untere Baubehörde anrufen!
    Kein Forum befragen, einfach die Jungs und Mädels anrufen die dafür zuständig sind.
     
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