Neubau: Sockelleisten nicht wandbündig

Diskutiere Neubau: Sockelleisten nicht wandbündig im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, in wenigen Tagen soll ich eine Neubauwohnung übernehmen. Ich habe schon kurz in die Wohnung reingeschaut und es ist mir aufgefallen,...

  1. #1 saaonline, 11.12.2018
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    Hallo Forum,

    in wenigen Tagen soll ich eine Neubauwohnung übernehmen. Ich habe schon kurz in die Wohnung reingeschaut und es ist mir aufgefallen, dass die Sockelleisten (aus Eiche) an vielen Stellen nicht wandbündig sind, siehe beigefügte Fotos.

    Die Baufirma wird mir wohl "Holz ist ein Naturprodukt" usw. erzählen. Ich habe leider keine Ahnung von der Materie, vermute aber, dass es eher an uneben verputzten Wänden und schlechter Befestigung der Sockelleisten liegt.

    Sind die Fugen auf den Fotos okay oder sind das Mängel?

    Wie groß sind die Toleranzen, in welcher Norm sind sie beschrieben?

    Danke!
     

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  2. #2 Fred Astair, 11.12.2018
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    Was heißt "übernehmen"? Kaufen oder mieten? Und was willst Du erreichen?
    Im Glücksfalle wird jemand mit einer Acrylspritze durchgeschickt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 11.12.2018
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    Die Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 ist überschritten, da muss der Maler nachspachteln.

    Oder Minderpreis und unten mit Acryl den Spalt schließen.

    Gilt natürlich nicht für eine Mietwohnung.
     
  4. SIL

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    Fabian ich bin mir gar nicht so sicher, das sieht eher nach Putzer und Maler aus, die Leisten sollen ja auch nicht gekrümmt werden, erstmal die Wandflächen und Winkel kontrollieren. Normal wird jetzt 'abgespritzt' und damit ist das erledigt.
     
  5. #5 Fred Astair, 11.12.2018
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    Ich sag mal,die Leisten sind erst nach dem Malern drangekommen.
    Da hätten wir den dritten Kandidaten für die Spritze.
    Aber lassen wir doch den TE erst mal erklären,was er erreichen will.
     
  6. #6 saaonline, 11.12.2018
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    Ich habe die Wohnung gekauft, verlegt ist Parkett von Bauwerk.

    Erreichen möchte ich, dass die Sockelleisten wandbündig sind, "den Spalt mit Akryl schließen" lassen möchte ich nicht.

    Im Kaufvertrag ist die VOB leider nicht erwähnt. Findet die DIN 18202 trotzdem Anwendung?
     
  7. SIL

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    Vollkommen correct Fred, das erste Bild deutet aber eher auf eine Voute schon im Putz hin, die Leiste läuft linear, wir kennen doch unsere Putzer gerade mit Winkel und 'Wandbeginnend' sind sie nicht so streng in der Maßhaltigkeit ..ja die 18202 ist maßgebend.Nun alternativ müssen sie dann halt mit 3 mm pro lfdm leben, danach interpoliert, ein Anspruch auf 'anliegend' besteht nicht.
     
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  8. #8 saaonline, 11.12.2018
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    ...hier noch ein typisches Beispiel. Eine relativ "kurze" Wand und trotzdem ein aus meiner (dilettantischen) Sicht ein zu großer Spalt.

    Ich habe gerade versucht, in der DIN 18202 einen Grenzwert für den Fall zu finden, steige aber noch nicht durch. Wie viel wäre hier zulässig, 1, 2, 3 mm? Oder ist der Wert von der Länge der Sockelleiste abhängig?
     

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  9. #9 Kriminelle, 11.12.2018
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    Lies mal die Beiträge: Es geht nicht um die Sockelleisten, sondern um die unebene Wand.
     
  10. #10 saaonline, 12.12.2018
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    Wie kann ich nun nachweisen, dass die Wände nach DIN 18202 uneben sind?

    Ich nehme die "Tabelle 3" (siehe Anhang).

    Ich habe eine 60 cm lange Wasserwaage, also wäre für meine Messungen die Spalte 3 relevant. Welche Zeile ist für mich relevant, 6 ("Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken, z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken") oder 7 ("Wie Zeile 6, jedoch mit erhöhten Anforderungen")?

    Verstehe ich nun richtig, dass ich mittels der Wasserwaage und eines Messschieber die Unebenheit der Wände an verdächtigen Stellen ausmessen soll, den 20cm Abstand zu Raumecken einhaltend, und wenn die ermittelte Unebenheit >4 mm (bei Zeile 6) bzw. > 2 mm (bei Zeile 7) ist, liegt ein Mangel vor und die Baufirma nachbessern muss?
     

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  11. #11 Fred Astair, 12.12.2018
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    Und wie soll es dann passieren? Meinst Du, der Verkäufer reißt die Tapeten runter, verputzt oder spachtelt neu und tapeziert und malert nochmal?
    Wenn Du gute Nerven und vor allem viel viel Zeit hast, dann tu Dir den Spaß an und bewaffne Dich mit einem Sachverständigen und einem Anwalt zur Abnahme der Wohnung und mach dem Verkäufer das Leben schwer.
     
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  12. #12 saaonline, 12.12.2018
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    Tapeten gibt es in der Wohnung keine.

    Wenn die Norm nicht eingehalten ist, soll der Verkäufer nachbessern, meinetwegen neu spachteln und malern.

    Wenn die Wohnung noch nicht übernommen ist: soll ich nachweisen, dass die Norm nicht eingehalten ist, oder soll der Verkäufer (auf Nachfrage?) nachweisen, dass sie eingehalten ist?
     
  13. Alex88

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  14. #14 Gast85808, 12.12.2018
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    Falls das nicht klar sein sollte: wegen dem Pipifanz kannste die Abnahme nicht verweigern. Wäre ich der BT (wg. Wohnung) lasse ich Dich einziehen und bessere dann nach....
     
  15. #15 Fabian Weber, 12.12.2018
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    Erstmal würde ich eine 2m Wasserwaage kaufen.

    Dann die Tabellen anwenden, Anleitungen gibt es im WWW ganz viele.

    Dann den Bauträger mit dem Ergebnis konfrontieren und als Deal vorschlagen, dass er es mit Acryl machen darf, dafür aber die Türen und die Versiegelungen im Bad gleich noch mitmachen muss.

    Das Ergebnis wird 10x besser als wenn er unmotiviert nachbessern lässt.

    Aufm Bau ist alles ein Kuhhandel
     
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  16. #16 saaonline, 13.12.2018
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    Kann ich also (sowohl vor als auch nach der Abnahme) auf eine "verdächtige" Wand zeigen und fordern, dass mir nachgewiesen wird, dass diese der Norm 18202 in Bezug auf die Ebenheitstoleranz entspricht?

    Klar ich werde die Wohnung schon abnehmen. Es geht ja darum, was als Mangel gilt und wo nachgebessert werden müsste.

    Wenn (von wem auch immer) nachgewiesen wird, dass eine Wand hinsichtlich der Ebenheitstoleranz die entsprechende Norm nicht erfüllt und somit ein Mangel vorliegt, würde ich lieber eine Preisminderung verlangen und dann "motivierte" Handwerker mit der Nachbesserung beauftragen. Mal sehen, wie sich der Bauträger anstellt.
     
  17. #17 Fabian Weber, 13.12.2018
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    Das solltest Du versuchen, aber versprich Dir nicht allzu viel Rabatt, das werden so max. 1.000€ bei den Putzmängeln sein.

    Ich würde selbst mal in der alten Wohnung mit der 2m Wasserwaage üben, wie das Bestimmen der Toleranzen geht. Die Baufirma quatscht Dich sonst am Tag der Abnahme tot.

    Am besten ist eine Liste vor Abnahme, bei der Du die Mängel an den jeweiligen Wänden ankündigst. Dann wäre bis zur Abnahme noch Zeit diese bereits zu beheben.

    Und immer schön das 442 Formblatt benutzen und nicht das vom Bauträger.
     
  18. #18 Gast85808, 13.12.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Du willst den Putz bis zur Abnahme nachbessern? Öhm,....

    Das wird dann ein Termin werden mit Rechtsanwalt, irgendwann (weit nach Abnahme!!) kommt der Gutachter und dann streitet man sich um mm?? Versucht Kosten im mittleren vierstelligen Bereich?

    Sorry, wenn Ihr alle nichts besseres zu tun habt.

    TE: dann richten Sie sich dann mal schon auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein, oder einen Richter, der Sie im ungünstigsten Fall zusammenscheißt (auch schon erlebt)
     
  19. #19 Fabian Weber, 13.12.2018
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    Ich habe selbst gerade solch eine Bauträger Fertigwohnung abgenommen. Da waren genau die gleichen Mängel. Diese wurden ohne Diskussion sämtlich behoben. Das war allerdings auch ein richtiger Baukonzern.

    Dem Bauträger kann es ja auch egal sein, er reicht das doch an seine Subs durch.
     
  20. #20 saaonline, 13.12.2018
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    Ich will nicht viel quatschen und viel diskutieren, sondern nur die Mängel in einfacher Form wie "unebene Wand" ins Protokoll aufnehmen lassen. Kann ja auch sein, dass der Bauträger diese einfach behebt. Wenn nicht, lasse ich die Wände nachträglich von einem Sachverständigen vermessen und werde dann mit den Ergebnissen den Bauträger konfrontieren.

    Das Formblatt 442 ist doch so klein, es werden bestimmt über 30 Mängel sein. Warum ist es wichtig, es zu benutzen?

    Vor der Abnahme macht der Bauträger nichts, auch wenn ich ihm die Mängelliste vorab zugeschickt habe. Rechnungen schickt er mir aber, die innerhalb von 8 Banktagen zu bezahlen sind. Ich werde daher die Wohnung mit Mängel übernehmen und die Mängel ins Protokoll eintragen lassen. Und dann sehen wir mal, wie sich der Bauträger anstellt.
     
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