Neubau über Nachbars Abwasserrohr

Diskutiere Neubau über Nachbars Abwasserrohr im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Wir haben eine Grundstücksteilung ("Halbierung") vorgenommen und planen den Neubau eines EFH ohne Keller auf der neu entstandenen...

  1. #1 DirkGuhl, 01.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2022
    DirkGuhl

    DirkGuhl

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    Wir haben eine Grundstücksteilung ("Halbierung") vorgenommen und planen den Neubau eines EFH ohne Keller auf der neu entstandenen Grundstückshälfte.
    Nun hat sich leider herausgestellt, dass die Abwasserleitung des Grundstücksbesitzers, der sein Haus auf der anderen Hälfte stehen hat, einmal quer über unser Grundstück läuft. Gekauft ist unser Teil übrigens noch nicht.

    Grafik siehe Anhang

    Das Rohr liegt ca. 70-75 cm unter der Erde und verläuft einmal quer unter der von uns angedachten Lage der Haus-Bodenplatte. Wir sind jetzt etwas ratlos. Was tun?

    a) Haus über dem Abwasserrohr bauen? Geht das überhaupt?

    b) Abwasserrohr des Verkäufers neu verlegen, so dass es um unser Haus verläuft? Das würde 4x 90° Kurven/Bögen bedeuten.

    c) Andere Option?

    Vielen Dank vorab und LG
     

    Anhänge:

  2. #2 Gast 85175, 01.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Geht meistens schon, wollte ich so aber nicht haben…


    Wenn es von den Höhenlagen her geht wäre das mein Favorit.


    Es kommt auch darauf an in welchem Zustand das vorhandene Rohr ist, wenn das in sehr gutem Zustand ist, dann könnte man es evtl. auch ignorieren und darauf hoffen, dass das Rohr einen selbst noch überlebt und man sich niemals selbst wieder damit beschäftigen muss. Aber wenn schon absehbar ist, dass das halt eben nicht mehr sehr lange hält, dann hätte ich persönlich wenig Lust darauf in einigen Jahren das halbe Grundstück wieder aufgraben zu müssen (ganz unabhängig davon, wer das dann zahlt, einfach nur wegen dem Stress und Ärger).

    Wie auch immer, beim Neubau und wenn eh Handwerker da sind die auch noch nen Bagger dabei haben, dann würde ich das Rohr umverlegt haben wollen. Meine Meinung.
     
    DirkGuhl gefällt das.
  3. #3 Jo Bauherr, 01.02.2022
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

    Dabei seit:
    19.06.2018
    Beiträge:
    817
    Zustimmungen:
    382
    Beruf:
    Vermieter
    Ort:
    Randberlin
    Wenn der Verkäufer die Leitung an dieser Stelle im Grundbuch als Dienstbarkeit (Leitungsrecht) gesichert hat, dann hat er der Leitung zum Problem des Käufers gemacht. Je nach Wortlaut darf er diese üblicherweise nicht überbauen oder umverlegen etc..

    Wenn die Leitung nicht im Grundbuch gesichert, ist dann ist die Umverlegung alleiniges Problem des Verkäufers. Und der Käufer hätte dann idR. sogar ein Anrecht darauf (zuerst aber Notarvertrag Thema Beschaffenheit lesen).
     
  4. ynnus

    ynnus

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    515
    Zustimmungen:
    211
    Beruf:
    Programmierer
    Es müssten ja nicht zwangsläufig 90 ° Bögen sein. Wenn man es in flacheren Winkel ums Haus herum leitet hast du weniger Widerstand im Rohr.
    Wenn es vom Gefälle nicht für ein komplettes Herumführen ums Haus und Garage reicht würde ich es zumindest ums Haus unter die Garage legen. Da ist es auf kleinerer Fläche verdeckt und um Zweifel kommt man dort besser dran als wenn ihr im Wohnzimmer ein Loch in den Boden machen müsstet.
     
  5. #5 simon84, 01.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wäre mein Favorit, am besten vor der Garage nicht unter der Garage, falls es von der Höhe geht.

    Dann kommt man im Schadensfall auch problemlos ran (Pflaster hochnehmen etc.)

    Ausserdem wird doch für das neue Haus sowieso ausgehoben, daher würde ich gar nicht auf die Idee kommen, das unter dem Haus verlaufen zu lassen.
     
  6. #6 DirkGuhl, 01.02.2022
    DirkGuhl

    DirkGuhl

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Erstmal Danke für die zügigen und hilfreichen Antworten!
    Als Zusatzinformationen diese Infos:
    - Haus und Rohr sind schon relativ alt (genaue Angabe liefere ich nach)
    - Grundstück ist noch nicht gekauft. Notar sagt, die Geschichte mit der Abwasserleitung muss vorab geklärt sein, bevor wir den Kaufvertrag machen, damit er das unter dem Punkt Leitungsrecht mit eintragen lassen kann. Deshalb will er vorher wissen, wo die Leitung liegt. Bedeutet nun, wir müssen es vorher geregelt haben. Aus diesem Grund ist auch noch kein Bauunternehmer vor Ort, da das Leitungsthema Voraussetzung für den Kauf ist.

    Aus den Antworten höre ich raus, dass das Umverlegen des Rohrs wohl die bessere/sichere Alternative ist, falls doch mal was passieren sollte in Zukunft.
    Im Anhang habe ich noch mal meine Paint-Fähigkeiten unter Beweis gestellt, und so eine Verlegung visualisiert. :-)

    Was müsste man in dem Szenario noch beachten?
    Macht es Sinn, einen Revisionsschacht auf Seiten des Nachbarn einzubauen? So etwas ist wohl tatsächlich nicht vorhanden.
    Wie tief *darf* man so ein Abwasserrohr eigentlich verlegen, bzw. wie tief *kann* man das überhaupt, um es noch am Anschluss an der Straße angeschlossen zu bekommen?
     

    Anhänge:

  7. #7 Fred Astair, 01.02.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.720
    Zustimmungen:
    5.197
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ja unbedingt. Und zwar an jedem Richtungswechsel.
     
  8. #8 Osnabruecker, 01.02.2022
    Osnabruecker

    Osnabruecker

    Dabei seit:
    24.11.2020
    Beiträge:
    462
    Zustimmungen:
    226
    Du musst die Tiefen am Bestandshaus wissen und die Tiefe am Endpunkt. Dann weist du erstmal, ob das Gefälle reicht für eine Verlängerung des Leitungsweges.

    Wenn das passt kann man das umlegen lassen.
    Unter der Garage klingt gut, außenherum auch okay.

    Kannst du die Leitung am Ende vllt für dich mit nutzen? (Ist von der Gemeinde manchmal untersagt, je Haushalt ein Anschluß)

    Schächte sind bei der Länge durchaus sinnvoll. Ein Spülschacht (Kunststoff) kostet dich 400 €. Bei jeder Reinigung mit Saugwagen spart er dir Geld weil es kürzere Wege gibt (oder du mit handwerklichen Geschick selbst dran kommst).
     
  9. #9 Gast 85175, 01.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich meine gerade das Bergrecht gilt erst ab einer Tiefe von 100m, von da her kannst es so tief einbuddeln wie es dein Geldbeutel erlaubt. Dass das wohl wenig Sinn macht weil der Kanal in der Straße nicht ganz so tief ist hast ja schon selbst bemerkt.

    Für die laienhafte Ersteinschätzung kannst mal den Kanaldeckel in der Straße aufmachen und reingucken, wenn es da eher „sehr tief“ (mehrere Meter) aussieht, dann ist das schonmal ein gutes Zeichen, wenn es nicht ganz so tief aussieht (ich sag jetzt einfach mal weniger als 2m, weil du hast gesagt das jetzige Rohr liege 70cm tief und da kommt mir 2m beim Kanal erstmal „wohl ausreichend“ vor), dann ist es an der Zeit jemanden anzurufen der sich damit auskennt… Wie auch immer, das taugt so so oder so nur zur tendenziellen Ersteinschätzung und das auch nur bei einigermaßen ebenem Gelände.

    Bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung müsstest Du auch eine Karte bekommen auf der Lage und Höhen des Kanals eingezeichnet sind und wenn Du die dort nicht bekommst, dann kann man dir doch sagen wo man die bekommt.

    Wie auch immer. Es ist so, dass die Grundstücke tendenziell immer schwieriger zu bebauen sind und daher ist ja mittlerweile immer irgendwas und die Sache mit dem Kanal würde mich persönlich derzeit nicht vom Kauf abschrecken, das ist kein technisch unlösbares Problem (notfalls erneuert man die vorhandene Leitung einfach und hofft darauf, dass das neue Rohr einen selbst überlebt). Aber wie andere hier ja schon gesagt haben, es gibt da vor allem rechtlich noch einiges zu beachten, das Thema finde ich aber doof, darum halte ich mich da raus.
     
  10. #10 DirkGuhl, 01.02.2022
    DirkGuhl

    DirkGuhl

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Ich habe von der Samtgemeinde ein Dokument, was ich hier in Gänze nicht veröffentlichen will. Hier die Eckdaten, mit denen ich leider nicht viel anfangen kann. Vielleicht kann hier jemand etwas dazu erklären?

    +20,00m ü. NN
    OK Schachtdeckel 26,09
    Schachtsohle 24,16
    Schachttiefe 1,93
    Gefälle 1: 144


    Und an dem Anschluss für das oben besprochene Rohr steht noch L=350m/ET = 1,50m

    Natürlich werden wir nicht drum herum kommen, noch einmal eine lokale Fachfirma um Rat zu fragen, die sich das ggf. auch vor Ort mal anschauen können - das ist uns durchaus bewusst. Dennoch ein weiteres Mal: Danke für den super Input bisher!
     
  11. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    349
    Zustimmungen:
    284
    Niemals nie, nicht mal wenns geschenk wird, ein Gebäude auf nen Kanal bauen. Bedeutet nur ärger und Probleme wann man mal ran muss.
    Jetzt einmal ordentlich machen wenn eh der Bagger da ist und Platz ist.
    90° Bögen sind Böse. Besser 2 x 45° - das weiß der Entwässerer.

    Mindestens Variante B

    Option
    d - Prüfen ob die Gemeinde noch wo anders Kanal liegen hat. Evtl kann der Nachbar ja nach Osten leiten.
    e - Hebeanlage (Druckleitung) für den Nachbarn wenn das Gefälle nicht reicht. (Wird bei Mischsystem lästig und teuer)

    Jemanden Planen lassen der sich damit auskennt. Nicht den Architekten der in alle Pläne grundsätzlich Grundleitungen mit 2% Gefälle zeichnet, weil man das immer so macht.
    Hier kann die Gemeinde / Stadt bestimmt Tipps geben oder Planer nennen.
    Erst prüfen ob's geht dann Kaufen. Sollte Varianate E ernst werden, weil das Gefälle nicht reicht, wird das extrem teuer.

    Weitere Tipps:
    Rückstauschutz im Hinterkopf behalten
    Übergabeschacht für Nachbar und dich vorsehen
     
  12. #12 VollNormal, 01.02.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.900
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Fangen wir mal an:
    OK Schachtdeckel: Höhe über NN in m (gleichbedeutend mit Geländehöhe an der Stelle des Schachtdeckels)
    Schachtsohle: Höhe über NN (in der Regel gleichbedeutend mit Rohrsohle des ablaufenden Rohres)
    Schachttiefe: sollte selbsterklärend sein (Differenz zwischen OK Schachtdeckel und Schachtsohle)
    Gefälle: Gefälle des Rohres (auf 144 m Länge ein Höhenunterschied von 1 m bzw. 0,694 %, ganz schön flach bei euch ...)

    Worauf sich die 20,00m ü NN beziehen,weiß ich nicht.

    Gibt es noch Angaben zu dem nächsten Schacht auf der anderen Seite des Grundstücks?

    Welcher Anschlus welchen oben besprochenen Rohres ist hier gemeint?
     
  13. #13 Fred Astair, 01.02.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.720
    Zustimmungen:
    5.197
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das solltest Du aber anonymisiert tun und einen Lageplan mit Höhenkoten dazu.
    Um Rat fragen solltest Du besser einen beratenden Ingenieur. Der lokalen Fachfirma sollte dieser dann sagen was zu tun ist
     
    seaway gefällt das.
  14. #14 Maape838, 01.02.2022
    Maape838

    Maape838

    Dabei seit:
    25.06.2015
    Beiträge:
    1.901
    Zustimmungen:
    740
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    15xxx
    Aber der Rest der Medien kommt von woanders ja?! Nicht das ihr die auch noch findet
     
    seaway und Fred Astair gefällt das.
  15. #15 DirkGuhl, 02.02.2022
    DirkGuhl

    DirkGuhl

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Der Anschluss für das Abwasserrohr, um das es im Thread geht. Also das, was potenziell verlegt werden muss.

    Ja. Es ist nur der Abwasseranschluss relevant.
    Das Grundstück ist zwischen zwei parallel laufenden Straßen, so dass es sich anbot, es zu teilen. Das bestehende Haus bleibt an der ursprünglichen Straße Anlieger, wir mit unserem an der Parallelstraße "hinten raus".
     
  16. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    349
    Zustimmungen:
    284
    Dann mal prüfen ob für den Bestand eine Entwässerung nach "oben" geht.
     
  17. #17 JohnBirlo, 03.02.2022
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.151
    Zustimmungen:
    428
    Sollte man prüfen, aber dann muss der das auch einmal ums Haus legen und nen neuen Kanalanschluss herstellen lassen......

    Alle bisherigen Vorschläge haben eins gemein: nicht billig. Das sollte der TE auf jeden Fall in seine Überlegungen einbeziehen
     
  18. #18 Dachs Doedel, 03.02.2022
    Dachs Doedel

    Dachs Doedel

    Dabei seit:
    16.01.2020
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    114
    Beruf:
    Straßenbauing.
    Ort:
    NRW
    Und den Kanal da lassen, wo er jetzt ist? Ich würde ja niemals ein Haus auf einen Kanal mit 70 cm Deckung stellen. Auch nicht, wenn der Kanal erneuert ist. Und der wird beim Ausschachten mit 80%iger Sicherheit eh noch den Wasser-, Strom-, Gas- und Telekomanschluss finden.
     
    simon84 gefällt das.
  19. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    349
    Zustimmungen:
    284
    Hab nie was anderes behauptet. Kostet alles Geld und ist mit Aufwand verbunden. Die Kerninfo sollte sein: Man stellt sein Haus nicht auf nen "fremden" Kanal. ;-)
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Neubau über Nachbars Abwasserrohr

Die Seite wird geladen...

Neubau über Nachbars Abwasserrohr - Ähnliche Themen

  1. Schallschutz Neubau Reihenhaus

    Schallschutz Neubau Reihenhaus: Hallo! Ich bräuchte ein wenig Entscheidungshilfe. Es geht um Lärm im Neubau Eckreihenhaus - 25cm Ziegelwand mit 3cm Dämmung, dann 25cm Wand des...
  2. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  3. Balkenabstand 80cm Neubau

    Balkenabstand 80cm Neubau: Hallo, ist ein Balkenabstand von ca 80cm bei einer Holztafeldecke nicht realisierbar? Der Bodenaufbau ist Vinyl 7cm Zementestrich 3cm...
  4. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  5. Trittschallschutzm, ich höre mein Nachbar über mir (NEUBAU)

    Trittschallschutzm, ich höre mein Nachbar über mir (NEUBAU): Hallo zusammen, ich weis es gibt schon zig Themen dazu, aber ich bin einfach ratlos. Ich habe eine neubau Eigentumswohnung gekauft und seit...