Neubau und Grundwasser - worauf muss ich achten?

Diskutiere Neubau und Grundwasser - worauf muss ich achten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich interessiere mich für den Kauf einer neu gebauten Wohnung in Frankfurt Maintal-Dörnigheim. Die drei Wohngebäude verfügen über...

  1. #1 pochopok, 20.02.2025
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    Hallo zusammen,

    ich interessiere mich für den Kauf einer neu gebauten Wohnung in Frankfurt Maintal-Dörnigheim. Die drei Wohngebäude verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage, und es gibt auch Kellerräume. Das Gelände war zuvor Ackerland.

    Vom Bauträger habe ich eine Datei namens Grundlagenurkunde erhalten. Nach intensiver Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass eine Grundwasserabsenkung durchgeführt wurde (siehe angehängte Grundwasserabsenkung.png). Außerdem wurde anscheinend eine neue Grundwassermessstelle installiert – darauf schließe ich, da sie nicht in der interaktiven Grundwassermesskarte des Kreises Main-Kinzig erscheint. Die Grundwasserabsenkung wurde von einer renommierten Tiefbaufirma durchgeführt.

    Im Vertrag gibt es folgende Klausel:
    "Rechte des Käufers wegen Sachmängeln an Grund und Boden, insbesondere hinsichtlich der Flächengröße, Grundstückslage sowie der Bodenbeschaffenheit, sind ausgeschlossen, es sei denn, die zu errichtenden Gebäude können auf dem Grundstück nicht errichtet oder bestimmungsgemäß genutzt werden, oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. Ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Altlasten sind der Verkäuferin nicht bekannt."

    Was haltet ihr davon? Ich habe bereits einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, kann aber keine konkrete Entscheidung treffen. Worauf sollte ich noch achten? Jede Meinung ist willkommen. Es scheint mir, als hätte der Bauträger professionell gehandelt, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten – allerdings habe ich wenig Erfahrung mit Bautechnik.

    Danke und beste Grüße
     

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  2. #2 VollNormal, 20.02.2025
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    Außer, dass da wohl mindestens 40 Brunnen gesetzt wurden, kann ich auf dem Bild nichts erkennen.

    Aber die Verkäuferin erklärt doch ihre Haftung für Sachmängel am Bauwerk, die aus der Bodenbeschaffenheit resultieren, ausdrücklich für wirksam.
     
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  3. 415B

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    Das das Haus bei steigendem Wasser einen Auftrieb hat. So läuft der Keller nicht voll.
     
  4. #4 FriedhelmDoell, 26.02.2025
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    Die Zeichnung zeigt keine Brunnenreihe - Brunnen werden nicht verankert. Es dürfte sich um einen Verbau handeln (zur Baugrubensicherung). (Wo das Haus steht, ist auch nicht eingezeichnet - so kann man damit als Wohnungskäufer nicht viel anfangen). Zum Aushub wurde dann eine GW-Absenkung durchgeführt (damit man die Sohle verdichten kann) und ein Pegel neu gebaut, weil der alte wohl entfallen ist. Ob und wie der beprobt wird, müsste sich aus dem zugehörigen Wasserrechtsbescheid ergeben - fragen Sie bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (im Landratsamt oder bei kreisfreien Städten) nach. Ob das aber über die Bauzeit hinaus einen massgeblichen Einfluss auf das Gebäude hat, ist so nicht erkenntlich. Eventuell praktisch keinen.

    Wenn Sie wissen wollen, was das alles für die Nutzung des Hauses oder der Wohnung bedeutet, müssten Sie die kompletten Baugehenmigungsunterkagen einsehen und jemand mitnehmen, der was davon versteht.

    Was die Vertragsklauseln betrifft: fragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht . Solche Kaufverträge schliesst man nicht ohne juristische Beratung ab!
     
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