Neubau - was steuerlich absetzbar

Diskutiere Neubau - was steuerlich absetzbar im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Galube habe meine Frage selber beantwortet: Zitat: Wer einen Handwerker beauftragt, um seine Wohnung oder seinen Garten in Schuss zu bringen,...

  1. Jan81

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    Galube habe meine Frage selber beantwortet:

    Zitat:

    Wer einen Handwerker beauftragt, um seine Wohnung oder seinen Garten in Schuss zu bringen, kann die Arbeitskosten bis zu 6000 Euro in der Steuererklärung absetzen. Der Fiskus gewährt einen Direktabzug von 20 Prozent der Rechnungsbeträge, maximal 1200 Euro. Egal, ob neuer Fassadenanstrich, Malerarbeiten im Haus, ein neuer Bodenbelag, ein verschönertes Bad oder Pflasterarbeiten auf dem Hof, selbst die Aufwendungen für die Gartengestaltung sind absetzbar. Bislang gewährte der Fiskus die Ermäßigung nur, wenn es sich dabei um regelmäßige Renovierungs, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt - nicht bei einmaligen Herstellungskosten.

    Quelle:
    http://www.focus.de/finanzen/steuern/handwerkerleistungen-neues-terrain_id_3625650.html
     
  2. Jan81

    Jan81

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    Habe auf paar Seiten schon gelesen:

    Sobald Sie aber in die fertiggestellte Immobilie eingezogen sind, können Sie alle neu anfallenden Handwerkerrechnungen geltend machen.
    Quelle: http://www.steuertipps.de/haus-wohn...uerbonus-auch-bei-schaffung-neuer-wohnflaeche

    Wie ist den das zu verstehen? Wenn die Einfahrt, Küchenmontage usw. nach dem Einzug gemacht wurde dann kann man von der Steuerabsetzen? Und was wenn es nur paar Wochen nach dem Einzug sind?
     
  3. #23 Kater432, 20.05.2015
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    Hatte mich auch mit dem Thema beschäftigt und die Sachen dieses Jahr mit der Steuer abgegeben für 2014
    https://sweethometeltow.wordpress.com/2015/03/11/steuererklarung-absetzbarkeit-handwerker-neubau/

    Irgendwo war beschrieben, das die haushaltsnahe Dienstleitung sich auf einen Haushalt bezieht, und dieser besteht, sobald man einzieht. Also alle Arbeiten vor dem Einzug / Ummeldung können nicht abgesetzt werden, alles danach ist absetzbar, so wie ich es aus den Urteilen/Webseiten rausgelesen habe.

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ---> Seite 8 RDNR. 21
     
  4. Jan81

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    Nur woher weiß ich den Arbeitslohn bei einer Rechnung? Muss ich den GalaBau der die Einfahrt gemacht hat nach fragen oder wie?
    Sagen wir mal die Einfahrt hat jetzt 6000 Euro gekostet, aber da ist auch Material drin. Also kann ich nicht einfach 20% von diesen 6000 Euro. Ich muss den Lohnanteil wissen?
     
  5. #25 Thomas Traut, 20.05.2015
    Zuletzt bearbeitet: 20.05.2015
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    Der muss meines Wissens auf der Rechnung ausgewiesen sein. Nicht genau in Stunden, z.B. "Anteil Arbeitslohn xx,xx €".

    Ergänzung: Mittlerweile wissen es die meisten Firmen und schreiben es von selbst drauf. Auch nachträglich hatte ich noch nie ein Problem damit, dass der Anteil Arbeitskosten ausgewiesen wurde,
     
  6. Jan81

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    Also auf der Rechnung steht nichts drin. Werden dann direkt bei der Frima nachfragen.
     
  7. #27 flehmann, 20.05.2015
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    Werbeeinblendungen im Beiträg sind nicht von mir
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    Ich hab es so gemach wie hier beschrieben und es wurde vom FA akzeptiert. Auf der Handwerkerrechnung stand drauf x % der Kosten sind Lohnkosten, Kontoauszug, und Nachweis das man schon dort wohnt (Anmeldung bei der Gemeinde).
     
  8. Jan81

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    habe noch eine Frage. Die Küche wurde bein uns 1 Woche nach dem Einzug aufgebaut, aber die Rechnung ist deutlich älter (also vor dem Einzug) und wurde auch zum größtemteil auch vor dem Einzug bezahlt. Also hier habe ich wohl keine Chance das Geld für Küchenmontage zurück zu bekommen?
     
  9. #29 mastehr, 20.05.2015
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    Hast Du Deine Küche bezahlt, obwohl sie noch gar nicht geliefert wurde?
     
  10. #30 OLger MD, 20.05.2015
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    Jan, ruf die Fa. an und bitte Sie, dass sie Dir eine neue Rechnung ausstellen (Keine Zweitschrift !, kein Duplikat !) mit der selben Rechnungssumme, aber ergänzt um den Satz "Der o.a. Rechnungsbetrag enthält xxx,xx EUR Lohnkostenanteil" oder so ähnlich. Die 'alte' Rechnung schickst Du zurück.

    Sollte für den Baubetrieb kein großes Problem sein, entweder aus der Kalkulation den Lohnkostenanteil herauszufiltern oder anhand der verbrauchten Arbeitsstunden (x Mann * y Tage + Wegzeiten +Vorbereitungszeit +Material 'rankarren)*Lohnkosten. Alternativ: Materialkosten + Nebenkosten von der Rechnungssumme abziehen.
     
  11. Jan81

    Jan81

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    Nein nicht komplett sondern eine Anzahlung. Ist doch ganz normal bei Küchen. habe noch nie anderes erlebt.
     
  12. #32 wasweissich, 20.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Weil gärtner was besonderes sind :D hat die finanzverwaltung bei aussenanlagen durchaus eine spendierhose an.hängt aber von einigen faktoren ab ...
     
  13. #33 Der Bauamateur, 20.05.2015
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    Sehr vieles, was nach Einzug gemacht wird ist - bezogen auf die Lohnkosten - abziehbar. Deshalb auch immer der Tipp, Außenanlagen, Terrassen etc erst nach Einzug machen lassen. Insgesamt ist der BFH da auch deutlich großzügiger als die Finanzverwaltung das gerne hätte.
    Immer schön auf Überweisung achten, den Ausweis des Lohnanteils auf der Rechnung machen viele kundenorientierte Handwerksunternehmen schon von alleine...
     
  14. #34 karo1170, 20.05.2015
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    ...wobei m.W. das Finanzamt der Lohnkostenanteil interessiert, der "vor Ort" erbracht wird, nicht aber der Anteil Lohnkosten für z.B. Fertigung im Handwerksbetrieb.
     
Thema: Neubau - was steuerlich absetzbar
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