Neue DIN 18195

Diskutiere Neue DIN 18195 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; ...angeblich gibt es eine ganz neue DIN-Regelung 18195 Worin liegen die wesentlichen Unterschiede begründet? Muß eine Schweißbahn gegen...

  1. #1 bauoptimist, 08.10.2002
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    ...angeblich gibt es eine ganz neue DIN-Regelung 18195
    Worin liegen die wesentlichen Unterschiede begründet?
    Muß eine Schweißbahn gegen aufsteigende Bodenfeuchte
    angebracht werden und reicht ggf. auch ein Dichtschlämme-Anstrich?
    Wir haben 30cm-WU-Bodenplatte und darunter ca 10cm kapillarbrechende Kiessschicht.
    Danke u. Gruß v. bauoptimist
     
  2. #2 Michael Prieß, 08.10.2002
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    Neu ist gut

    Die DIN ist im August 2000 neu aufgelegt worden.

    Der wesentliche Unterschied ist:

    1) Dickbeschichtung ist nicht zulässig gegen drückendes Wasser

    2) Die Lastfälle wurden neu zugeordnet in;

    Nichtstauendes Sickerwasser
    Aufstauendes Sickerwasser
    Drückendes Wasser

    Ihr Lastfall " Aufsteigende Bodenfeuchte" wäre dann "Aufstauendes Sickerwasser". Das gilt für die Wand

    Für die Bodenplatte ist DIN 18195 Teil 4 Punkt 6.2.2 zuständig.

    " Bei Raumnutzungen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft kann die Abdichtung nach 7.4 entfallen, wenn durch eine kapillarbrechende Schüttung mit einer Dicke von min. 150 mm unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die Bodenplatte hinreichend vermindert wird. Hierunter fallen Beispielsweise nicht Räume zum Aufenthalt von Personen."

    Nach 7.4 sind zulässig:
    Bitumenbahnen, Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahnen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbschichtungen (min. 3mm) oder Asphaltmastix.

    Daraus ergibt sich: Dichtungsschlämme ist nicht zuzlässig!!!

    Aber Vorsicht: Diese Norm gilt nicht für - " Bauteile die so wasserundurchlässig sind, daß die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtungen im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton" Hier brauchen Sie dann "nur" eine Dampfsperre (bei genutzten Räumen).

    Wie man sieht aus der Norm kommt auch nicht immer weiter.
     
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