Neue Fenster montiert- Griffe zu hoch - was tun

Diskutiere Neue Fenster montiert- Griffe zu hoch - was tun im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexprten, ich habe seit 5 Monaten eine größere Baustelle, wenig Erfahrung und nun noch ein Problem. Über Ratschläge von euch Erfahrenen...

  1. #1 Tanja SH, 22.11.2021
    Tanja SH

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    Liebe Bauexprten,
    ich habe seit 5 Monaten eine größere Baustelle, wenig Erfahrung und nun noch ein Problem. Über Ratschläge von euch Erfahrenen würde ich mich sehr freuen!
    Bei mir auf der Baustelle wurden unter anderem 9 neue Fenster eingebaut. Die Griffe der Fenster sind im oberen Drittel des Rahmens angebracht und ich komme ohne Tritt kaum daran (bin aber 1,70 groß) Es sieht doof aus und ist eben auch nicht gut zu bedienen.
    Der Fensterbauer sagt, dass das wegen der gewählten flachen Profile so vorgesehen und richtig ist.
    Wie löst man ein solches Problem?
    Gutachter? Behält man erst einmal einen Teil des Geldes zurück?
    Danke für eure Tipps!
    Viele Grüße Tanja
     
  2. BaUT

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    Handelt es sich hier um querformatige Fenster, die nur für die natürliche Belichtung aber nicht für das direkte Hinausschauen vorgesehen waren? Gibt es in den betreffenden Räumen andere Fenster mittels deren Öffnung der Raum belüftet werden kann oder gibt es eine KWL so dass manuelle Fensterlüftung gar nicht erforderlich wäre?
     
  3. #3 klappradl, 22.11.2021
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    Manchmal fördern Bilder das Verständnis für die Situation.
     
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  4. #4 Tanja SH, 22.11.2021
    Tanja SH

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    Vielen Dank für die Rückfragen. Ich mache nachher vor Ort mal ein Foto davon. Dann erklärt sich das besser. Es sind ganz "normale" Fenster zum Belüften ohne KWL
     
  5. #5 Gast 85175, 22.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich gehe jetzt mal von wirklich „normalen“ Fenstern aus.

    Der liebe Fensterbauer hat ordentlich einen an der Klatsche. Sowas kannst nicht machen ohne vorher darauf hinzuweisen und zwar explizit und schriftlich. Falls sich das durch die Rahmenprofile so ergibt, dann hat er Bedenken anzumelden. Was er aber nicht tun kann ist das einfach so zu machen und dann sagen das sei jetzt so weil sich das halt so ergeben habe…

    Falls es vom Betrag her überhaupt möglich ist mach nen Einbehalt vom dreifachen des Preises der 9 Fenster. Der dreifache Betrag gilt hier erst mal als angemessen, da der Austausch der Fenster, im Zweifel durch eine andere Firma, halt deutlich mehr kostet als die Fenster im Zusammenhang mit einem größeren Auftrag. Und im ersten Step mal nur einen Brief schreiben, den Mangel ganz kurz beschreiben (darf ruhig laienhaft sein, kurz und bündig obendrein), Beseitigung des Manfels fordern und eine angemessene Frist setzen (mach mal 2 Wochen um bisschen Dampf zu machen, kannst dich ja dann auch noch später auf eine längere Frist einlassen).

    Um mal etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Was sind das für „schlanke Profile“.
     
  6. #6 DerSchreiner, 22.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.11.2021
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    Das kommt mir alles bissl spanisch vor... wegen den flachen Profilen, ist der Griff höher.. des ergibt kein Sinn.. ich kann mir nur vorstellen das ein Festfeld im unteren Drittel ist und ein Drehkipp oben drüber ist o.ä
     
  7. #7 Gast 85175, 22.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Hab ich mir gerade auch erst gedacht, aber es spielt irgendwie keine Rolle, wenn der Flügel an einem „normalen“ Fenster nur mit einem Tritt zu öffnen ist, dann ist das einfach falsch, das kann man so nicht einfach einbauen und erst dann sagen das sei jetzt halt so…
     
  8. #8 DerSchreiner, 22.11.2021
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    Oder ganz banal, es ist eine entsprechende Brüstung vorhanden.. davon wurde vom TE nichts erwähnt.
     
  9. #9 Gast82596, 22.11.2021
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    Gast82596 Gast

    Was für Maße hat den der Fensterbauer bekommen? Der setzt seinen Griff nicht einfach irgentwo hin. Evtl. hat er falsche Angaben bekommen?
     
  10. BaUT

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    "Nachher" ist schon vorbei!
     
  11. #11 Tanja SH, 23.11.2021
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    Ihr seid ein wirklich muntere Schreiber hier :))
    Es gab gestern ein Treffen und die Höhe des Griffes ergibt sich wohl aus den Leisten, die nur nach oben zu kürzen sind und die Griffhöhe auf (etwa 1.02m) festsetzen. Nach unten kein Spielraum. Hinzu kommt, dass der untere Fenstersims/Rand höher liegt als im Standardbau.
    Aber ja, da habt ihr Recht, ein Hinweis darauf wäre von Fachbetriebsseite wichtig/notwendig/zu erwarten gewesen. Dann hätte man über ein Oberlicht nachdenken können.
    Jetzt muss ich entscheiden, ob ich ein großes fass aufmache aber die Nerven liegen eh schon blank.
    Mein Foto lässt sich nicht hochladen....bei Datei hochladen komme ich nicht in die Fotoauswahl (wenn das nicht mal klappt :))).....
    Viele Grüße Tanja
     
  12. #12 BaUT, 23.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2021
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    Naja, dann lass dich weiter veralbern, von wegen "erforderliche Mindestlänge des Getriebes zwischen Flügelecke und Griff"
    Fotos hochladen geht hier mit Sicherheit. Du musst nur das Fotoverzeichnis auf deinem PC auswählen.
     
  13. #13 klappradl, 23.11.2021
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    Den Standardbau gibt es nicht.
    Welche Brüstungshöhe haben die Fenster denn und wie hoch liegen jetzt die Griffe (vom Boden aus)?
     
  14. #14 Gast82596, 23.11.2021
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    Die Lage des Griffes ist schon vom Beschlag und der Fenstergröße abhängig. Aber man kann halt erst was dazu sagen, wenn mal ein Bild da wäre.
     
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  15. #15 Bauherr24, 23.11.2021
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    Man kann Fenster auch mit konstantem Griffsitz bestellen. Dann sitzt der Griff immer auf der gleichen Höhe. Egal wie hoch das Element ist.
     
  16. #16 Gast 85175, 23.11.2021
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    Blablabla blubb blubb… Ganz egal wie, wenn man die Fenster im Wohnhaus nur mit einer Leiter öffnen kann, dann ist das ein Mangel. Ende.
     
  17. BaUT

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    Nö! Nicht wenn man andere Fenster hat über die man lüften kann!
    Ich warte lieber auf entsprechende Fotos bevor ich mich hier mit Bewertungen zum Fenster rauslehne.
     
  18. #18 Gast82596, 23.11.2021
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    Schon mal Kippoberlichter gesehen?
     
  19. #19 klappradl, 23.11.2021
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    Vorschriften/Normen gibt es dazu wohl keine (solange es nicht Behindertengerecht sein soll).
     
  20. #20 Gast 85175, 23.11.2021
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    Ja ne. Es geht vom bestimmungsgemäßen Gebrauch, über maximal zulässige Bedienkräfte, Fluchtwege, antroprometrischen Notwendigkeiten, der Forderung mancher LBOs nach Barrierefreiheit und (sehr wichtig) der gewöhnlichen Art und Güte.


    Jo. Und und wer sich da das Gestänge ersparen will und nur einen Handgriff vorsieht, der ist sehr gut beraten das nicht wortlos in Eigenregie zu tun und dann zu behaupten das sei immer so und das ginge garnicht anders. Auch ein Kippoberlicht das man ohne Leiter nicht bedienen kann ist mangelhaft, in der einzigen Ausnahme wenn das genau so vom Bauherren gewollt war.


    Ja ne, im Randbereich gibt’s da einiges, aber egal. Dass es da keine explizite Norm gibt heißt gar nichts. In der Situation vor der Abnahme muß der Handwerker notfalls beweisen können, dass sein Werk frei von Mängeln ist. Und ohne Norm auf die er sich berufen kann ist er bei „ohne Leiter nicht offenbaren Fenstern“ in einer verdammt blöden Position…


    Das Thema ist, selbst wenn das kein Fehler bei Bestellung o.ä. war, also wenn es bei der Ausführung wirklich nicht anders geht, dann ist der Fensterbauer trotzdem hinweispflichtig. Es spielt da keine Rolle ob er die Griffe aus Nachlässigkeit des Handwerkers oder aus einem Sachzwang heraus praktisch nicht zu bedienen sind.

    Wer sowas wortlos bestellt und einbaut tut das auf eigenes Risiko und wenn’s schief geht ist das halt Pech.
     
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