Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW 261?

Diskutiere Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW 261? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir haben vor kurzem ein EFH (110 m², Bj. 1956) gekauft, das wir umfassend sanieren wollen, u.a. Fassadendämmung, neue Fenster,...

  1. #1 Martinnn, 11.10.2023
    Martinnn

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    Hallo,

    wir haben vor kurzem ein EFH (110 m², Bj. 1956) gekauft, das wir umfassend sanieren wollen, u.a. Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe, neue Wandheizkörper, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung. Mit Wärmepumpe, PV und neuen Heizkörpern rechnen wir bei der den Kosten für die energetische Sanierung mit Kosten i.H. von ca. 150.000 - 200.000 € und sind deshalb natürlich auch an den staatlichen Förderungen interessiert.

    Nun gab es ja bei dem Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung im September die Ankündigung: "Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden."
    Ich vermute, das damit die Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gemeint sind, habe aber leider keiner genaueren Informationen gefunden. Vor allem interessieren mich folgende Fragen, vielleicht hat dazu ja hier jemand eine Einschätzung:

    • Da wir umfassend sanieren wollen und dafür einen Kredit aufnehmen müssen, wäre prinzipiell natürlich auch KfW 261 interessant. Ob hier mit einer Anhebung der Zuschüsse gerechnet werden kann, habe ich bisher nirgendwo in Erfahrung bringen können. Wie versteht ihr hier die Ankündigung?
    • Die Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen ist ja auf 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit begrenzt. Falls wir uns für diese Förderlinie entscheiden, wäre es deshalb ja prinzipiell sinnvoll, erste Anträge noch in diesem Kalenderjahr zu stellen. Andererseits scheint es mir eher unwahrscheinlich, dass dann schon die neuen Fördersätze von 30 % gelten, wenn dazu bislang außer die zitierte Ankündigung nichts zu finden ist?
    • Bekannt sind ja schon die neuen Förderungen für Heizungsaustausch ab 1.1.2024. Hier dürfte die Förderung des BAFA besser sein als KfW 261. Ist prinzipiell eine Aufteilung möglich: Neue Wärmepumpe über BAFA - Dämmungen, PV und neue Heizkörper über KfW 261?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Martin
     
  2. #2 Gast 85175, 11.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast


    Wir können das alles abkürzen. Ein "Wohnungsgipfel" ist erst einmal nur eine Schwätzerbude, die Bunderegierung muss jetzt Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen und die müssen dann dort durchgewunken werden. Für die steurliche Absetzbarkeit braucht es eine Änderung des EInkommenssteuergesetzes, für höhere Zuschüsse (Subventionen) mindestens einen entsprechenden Posten im Bundeshaushalt, ob es da formaljuristisch noch notwendig ist irgendwelche zusätzlichen Ausführungsgesetze zu erlassen weiß ich nicht...

    Es ist jedenfalls nicht so, dass Finanzämter und die Bafa einfach mal eben Milliarden verteilen, nur weil Scholz das am Rande eines Wohnungsgipfels in die Mikrofone der Presse gehustet hat. Also so ganz "hitlermäßig" wie manche behaupten, ist es bei uns dann doch nicht...

    Da werden halt Lindner, Habeck und die Bundestagsfraktionen auch noch mitreden wollen. Und selbst falls nicht, dann wird es halt trotzdem etwas dauern bis das durch durchs Räderwerk gelaufen ist...
     
  3. SIL

    SIL

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    BEG-2023:
    ● 60 000 Euro als Obergrenze der förderfähigen Kosten (im EFH)
    ● 10 % Grundförderung für Biomasse-Heizungen
    ● 25 % Grundförderung für Heizungs-Wärmepumpen
    ● 5 % Innovationsbonus (nur für Wärmepumpen)
    ● 10 % Heizungs-Tauschbonus

    BEG-2024:
    ● 30 000 Euro als Obergrenze der förderfähigen Kosten (Selbstnutzer im EFH)
    ● 30 % Grundförderung für Biomasse-Heizungen
    ● 30 % Grundförderung für Heizungs-Wärmepumpen
    ● 5 % Innovationsbonus (nur für Wärmepumpen)
    ● 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (ab 2029 abschmelzend)
    ● 30 % Einkommensbonus
    ● 70 % als maximaler Zuschuss

    BEG-2024+14:
    wie BEG-2024, jedoch
    ● 25 % Klima-Geschwindigkeitsbonus in 2024 und 2025, (ab 2026 abschmelzend)
    ● 75 % als maximaler Zuschuss


    Das liegt letztendlich an den Kosten eurer Heizung und natürlich ob WP Biomasse etc , es gibt hier 2 Grenzen 34 k und 54 k ca - sollte eure WP Installation darüber liegen ist die jetzige Regelung besser als 2024++ gleichzeitig kommt noch das Einkommen dazu nach aktuellen Interpretation liegt die max Förderung bei 40 k Einkommen ( wo auch immer diese Koppelung wieder herrührt).
    Ja eine Teilung ist möglich.

    Zwingend ist ein ISFP vorgeschrieben, gleichzeitig wie immer eine völlig individuelle Betrachtung hinsichtlich Steuer Einkommen etc ..
     
  4. #4 Martinnn, 17.10.2023
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    Vielen Dank für eure Einschätzungen. Ja, einen iSFP wollen wir erstellen lassen. Wenn ein Effizienhausstandard erreichbar ist, wäre die KfW Förderung für uns wahrscheinlich die beste Option. Und da wäre es dann eben interessant, zu wissen, ob auch hier eine Anhebung der Zuschüsse zu erwarten ist (oder nur bei den Einzelmaßnahmen BAFA). Werden wir dann wohl noch abwarten müssen.
     
  5. Knebel

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    Nein...Teilung geht nicht
    Entweder KFW ODER Bafa..aber nicht beides gleichzeitig
     
  6. SIL

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    Teilung ist etwas unglücklich gewählt, natürlich kann eine Kombination von KFW 261 und Bafa vorgenommen werden , selbstredend keine Doppelförderung und keine 'Kombi Rechnung ' etc , alles sauber getrennt.
     
  7. #7 Martinnn, 20.10.2023
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    Wir waren heute mit dem Energieberater im Haus, der Effizienhaus 55 + erneuerbare Energien Klasse + Worst Performing Building Bonus für wahrscheinlich erreichbar hält. Einen ISFP hält er deshalb für nicht nötig, da er bei der KfW keinen Vorteil hätte.


    Das würde ja heißen: 150.000 € vergünstigter Kredit, 30 % Zuschuss. Damit spricht dann alles für KfW 261, oder übersehe ich etwas?


    Und nur, wenn die 150.000 € nicht ausreichen, würde es noch Sinn machen, weitere engeretische Maßnahmen über BAFA Einzelmaßnahmen zu fördern, richtig?


    Vielen Dank!
     
  8. Knebel

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    BAFA und KFW gleichzeitig geht nicht (mehr)
    EH55 ist schon ne ordentliche Hausnummer...dazu reichen die 150T sicherlich nicht ..aber die Summe deckt in den wenigsten Fällen die gesamte Kosten ab..ist ja auch nicht sinn davon
     
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