Neue Nachbarn des Grauens

Diskutiere Neue Nachbarn des Grauens im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe ich schreibe hier im richtigen Unterforum. Vor einem Jahr wurde das Nachbarhaus verkauft, das erste was die neuen Besitzer...

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  1. #1 Hans Dampf, 02.11.2019
    Hans Dampf

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    Hallo, ich hoffe ich schreibe hier im richtigen Unterforum.

    Vor einem Jahr wurde das Nachbarhaus verkauft, das erste was die neuen Besitzer machten war ein Gerüst an eine baufällige grenzseitige Scheune zu stellen und uns zu erklären sie bauen die Scheune jetzt als Wohnraum um. Ich erklärte ohne Baugenehmigung baut ihr überhaupt nichts. Mittlerweile wurde tatsächlich eine Baugenehmigung für was auch immer erteilt, seit 6-7 Wochen hängt ein roter Punkt im Fenster. Seitdem war das zuständige Bauamt nicht in der Lage meinem rechtlichen Beistand Akteneinsicht zu gewähren.

    Zwischenzeitlich hat man das Dach der Scheune abgedeckt, es stehen nur noch die Giebelwände und drei zwischen den Giebelwänden eingemauerte Balken. Die Scheune ist Baujahr 1885, gebrannte Lehmziegel mit Mörtel aus lehmhaltigem Sand. Die Steine sind teils zerbröselt, ein Fundament ist nicht vorhanden, an allen Ecken wurde irgendwann irgendetwas herumgemurkst. Der obere Teil der Giebelwand besteht aus neuen Mauersteinen die auf die vorhandenen zerbröselnden Ziegel aufgemauert wurden. Die Giebelwände sind ca. 6m breit, die beiden jeweils ca. 2m breiten Seitenteile bestehen aus einer Lage Ziegelsteine die längs liegen, die Wand ist dort also 12,5 cm dick. Die Balken sind vermodert und wurden irgendwann auch ausgebessert, wobei alles miteinander verschraubt wurde, wobei die "Winkel" und "Befestigungen" teilweise aus Presspanplatten und ähnlichem Schrott bestehen. Während sich an den Balken Holzwurm und Co. bedienen erfreuen sich Erdhummeln und Wildbienen an den zerbröselnden Fugen, in denen sie hunderte Löcher gewühlt haben (kein Scherz).

    Die Bauherren in spe haben sich sodann daran gemacht einige Lagen Mauersteine auf diesen erbärmlichen Schrott zu mauern. Selbstverständlich ohne Maueranker, geschweige denn irgendwelcher Verzahnung des Mauerwerks. Irgendwann haben diese Spinner sich bequemt mich zu fragen was ich von dem Zeugs halte, wobei ich mitteilte dass sie nicht ernsthaft annehmen ich würde sie so einen Murks bauen lassen. Hierbei wäre wohl erwähnenswert dass der Nachbar die hiesige Landessprache nicht unbedingt versteht, zumindest was nicht verstanden werden will. Ich habe jedenfalls mitgeteilt das er die Scheune komplett abreissen kann. Daraufhin hat er die neu errichteten Mauern eingerissen und seitdem liegt die "Baustelle" seit ca. 2 Wochen still.

    Man nimmt ein Blatt Papier, 80 gr/m², faltet es dreimal (8 Lagen) - und wenn man damit an den Fugen der Scheune kratzt rieselt der Sand heraus. Wenn man Sand mit Mehl und Eigelb anrührt und die Pampe zwischen zwei Ziegelsteine schmiert dann ist es anschließend fester als der Mörtel der Scheune. Wie muss man unterwegs sein um der Annahme zu sein auf einen derartigen Schrott etwas aufmauern zu können - wohlgemerkt ohne sich überhaupt einmal das Mauerwerk und das Fundament überhaupt angesehen zu haben, weder vor dem Kauf noch danach.

    Abgesehen davon hält die "Baugenehmigung" - was auch immer "genehmigt" worden sein sollte - aller Voraussicht einer gerichtlichen Prüfung sowieso nicht stand. Hierbei wäre anzumerken das sich die Behörde erdreistet keine Kopie der Akten zu versenden, obwohl mittlerweile beide Nachbarn ihre rechtlichen Beistände konsultiert und involviert haben.

    Die "Bauherren" sind jedenfalls felsenfest davon überzeugt bauen zu können was sie wollen, im Originalton sinngemäß, sie bauen so wie sie es wollen und nicht wie die Nachbarn und die Behörden es wollen, denn das Haus und die Scheune gehört ihnen und damit können sie machen was sie wollen - immerhin haben sie ja auch Geld dafür bezahlt (um genau zu sein 100 000 € mehr als der Schätzwert vor ca. 6 Jahren war, als diese Bruchbude - mal wieder - verkauft wurde). Ich habe jedenfalls überhaupt keine Lust darauf mich mit solchen Leuten herumzuärgern und noch anzufangen darüber zu diskutieren ob man eine Sandburg aufstocken kann oder nicht. Meine Fresse - wie bescheuert kann man eigentlich sein.

    Beide Giebelwände stehen also mittlerweile nackt in der Landschaft, auf meiner Seite steht eine Garage, auf der anderen Seite ein Wohnhaus. Die Wand ist ca. 7-8 m hoch und in etwa so stabil wie es sich anhört. Wenn man wüsste was es einmal werden soll dann wäre es mit Sicherheit noch etwas amüsanter, aber wie erwähnt ist das Bauamt nicht in der Lage Akteneinsicht zu gewähren. Es handelt sich also nicht "nur" um praktischen Murks am Bau, sondern ebenfalls um planungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Murks.

    Abgesehen davon versteht es sich von selbst dass auf der "Baustelle" noch niemand erschienen ist der sich auch nur ansatzweise in der hiesigen Landessprache verständigen konnte, geschweige denn jemals irgendetwas von rudimentären Sicherheitsvorschriften gehört zu haben.

    Wenn das Bauamt ganz offensichtlich Wert auf zusätzliche Arbeit legt, wie sieht es eigentlich mit dem Schutz von Erdhummeln und Wildbienen aus, wenn die armen Viecher Winterruhe in den Löchern halten dann kann es doch unmöglich erlaubt sein die Scheune vollständig abzureissen bevor diese nützlichen Insekten, die am Ende noch auf der Roten Liste stehen, ihre Winterruhe beendet haben? Ist der Bauherr in diesem Fall nicht dazu verpflichtet die Giebelwände provisorisch abzustützen? Immerhin hätte er sich vor dem Kauf erkundigen müssen ob hier artenschutzrechtliche Bestimmungen berührt werden.

    Dass die Scheune baufällig sein und abgerissen werden muss brauche ich wohl nicht gesondert zu erwähnen, da das Mauerwerk und sämtliche Balken ersetzt werden müssen und es sich damit um einen Neubau handelt und nicht, wie von den "Bauherren" angesehen, um zulässige Renovierungsmaßnahmen. Von der originalen Bausubstanz ist nichts, aber rein gar nichts mehr vorhanden das nicht ersetzt werden müsste, damit geht die "Identität" des Bauwerks verloren und der Bestandsschutz ist erloschen. Wie kommt man auf die Idee man kann an so einer Ruine auch noch etwas aufmauern?

    Erkundigt man sich nicht vor dem Kauf eines Hauses nach den geltenden Bestimmungen? Kauft man einfach so ein Haus und nimmt an alle anderen außen rum die so dumm waren sich vorher an sämtliche Bestimmungen zu halten sind selbst schuld? Habe ich etwas verpasst und es gibt Sonderrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen? Gibt es Ausnahmen hinsichtlich physikalischer Gesetze wie beispielsweise der Erdanziehungskraft? Besondere Formeln zur Berechnung der Statik? Hat man überhaupt noch ein Recht auf Akteneinsicht oder können die ehrenwerte Herrschaften in den durchlauchten Zirkeln der Baubehörde nach eigenem Gutdünken verfahren?

    Auf jeden Fall sollte ich ausreichend Bier, Chips und Wein vörratig haben um diesen Affenzirkus in gebührender Art zu betrachten und bildlich festzuhalten. Irgendwann gibt es dann auch einmal Bilder dazu.

    Das wollte ich nur einmal losgeworden sein.
     
  2. #2 simon84, 02.11.2019
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    @Hans Dampf schön dass du deinen Dampf hier abgelassen hast.

    1. es gibt verschiedene Baugenehmigungsverfahren. Je nachdem was beantragt oder genehmigt wurde, zb Nutzungsänderung in Wohnraum sind ggf. keine umfangreichen Pläne gefordert worden und somit auch nicht vorhanden.

    2. rechtliche Aspekte. Du kannst davon ausgehen, dass das Bauvorhaben welches genehmigt wurde in der Regel Rechtssicher ist.

    ob hier (gegen das Bauamt) ein Rechtsanwalt sinnvoll ist musst du selber entscheiden.

    falls der Nachbar von der Baugenehmigung abweicht ist das ein komplett anderes Thema.

    die Rahmenbedingungen für eine kernsanierung sind recht flexibel. Solange noch die Giebelwände stehen und der Rest neu wie zuvor aufgebaut wird , hast du Schwierigkeiten von einem Abriss und Neubau zu sprechen.

    was hier genau genehmigt wurde weißt du nicht.

    wenn kein Denkmalschutz vorliegt dann gibts auch keine Vorgaben zur Wahl der Ziegelsteine usw.

    3. deutsch auf der Baustelle.... Datum 2.11.2019
    Du hast wohl schon länger nicht mehr gebaut ? Deutsche sehe ich auf der Baustelle eher wenige :) übrigens ebenso in der Kfz Werkstatt


    4. hat die Scheune einen grenzabstand oder ist es eine grenzbebauung?

    5. was ist eigentlich genau das Problem, ausser dass der Nachbar nicht gut deutsch kann und die Scheune deiner Meinung nach zu teuer eingekauft hat. Neid ? Hättest du gerne das Grundstück als zusätzlichen Garten gehabt ?

    er bittet dich sogar um Rat ! Anstatt darauf hinzuweisen wie man Anker setzt oder verzahnt oder mal eine Reihe Ziegel mit ihm zu legen, sagst du ihm er muss abreißen und er macht das auch noch ....

    Vielleicht mal bisschen Reflektieren ?
     
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  3. #3 Fabian Weber, 02.11.2019
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    Hallo Hans Dampf,

    wow ein ganz schön langer Text.

    Gegen das Bauamt vorgehen kannst Du versuchen, dann prüfe aber vorher, ob bei Dir am Haus und Hof auch alles i.O. ist, sonst kommt da gleich die Retourkutsche.

    Dass Dir die Bienchen ernsthaft ein Anliegen sind nehme ich Dir irgendwie nicht ab.

    Fall Deiner Meinung nach die Giebelwand tatsächlich einsturzgefährdet ist und es zu einem potentiellen Schaden an Dir oder Deinem Besitz kommen kann, dann ist dies der Punkt bei dem Du ansetzt.

    Das meldest Du an das zuständige Bauamt mit Dringlichkeit (Herbsstürme etc.), die prüfen das und veranlassen ggfs. entsprechende Maßnahmen bis hin zum sofortigen Abriss. Wenn schon alles wackelt wählst Du 110.
     
  4. #4 simon84, 02.11.2019
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    Jo, und dann wird die Giebelwand vermutlich mit 2 Balken abgestützt und alles ist wieder gesichert (fürs erste)
     
  5. #5 Fabian Weber, 02.11.2019
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    Genau..., wegen Gefahr im Verzug vom Nachbargrundstück aus:)
     
  6. #6 kheymann, 03.11.2019
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    Ist doch recht unterhaltsam geschrieben. Habe mich erwischt, dass ich es doch recht kurzweilig fand. Regte die Phantasie an.
    Mit Bildern wäre es noch unterhaltsamer.
     
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  7. #7 Hans Dampf, 25.11.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.11.2019
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    Meine neuen Nachbarn waren so freundlich sich den fehlenden Platz für ihre Abstandsflächen einfach mal eben so bei mir "auszuleihen", meine Hofmauer befindet sich damit auf deren Grundstück, außerdem wurde das Haus teilweise zurückversetzt und somit wäre die Abstandsfläche ausreichend. Was nicht passt wird passend gemacht, ganz einfach. Natürlich hätte das Bauamt einen Blick auf diese Unterlagen werfen können, aber so etwas hat man auf einem derart hohen Gaul wohl nicht nötig.

    Das Bauamt kann mir mal den Hobel ausblasen. Wer nicht imstande ist eine gerade Fläche als gerade Fläche zu erkennen sollte besser den Schnabel nicht zu weit aufreissen. Wenn hier eine Retourkutsche kommt dann von mir. Diese Leute sollen ihre Arbeit - oder als was auch immer man derartigen Unfug bezeichnen möchte - ordentlich verrichten und damit hat sich die Sache.

    Wenn soviel ausgetauscht wird dass die Identität des Bauwerkes verloren geht dann handelt es sich um einen Neubau. Falls sich die Tragbalken nicht selbst reparieren hat das Gebäude zu verschwinden.

    Unterhaltsamerweise wurde das Baumaterial zumindest teilweise bereits eingekauft - oder was auch immer - und jetzt wird herumgeheult, von wegen, man hätte ja schon 25 000 € Vorschuss an den "Bauunternehmer" bezahlt. Tja - Pech gehabt. Wie kann man auch so bescheuert sein auf Grundlage einer Baugenehmigung, die auf vorsätzlich falschen Zeichnungen beruht, Baumaterial anliefern zu lassen.

    [Beitrag editiert]
     
  8. #8 trockener Bauer, 27.11.2019
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    Wenn der TE mein Nachbar wäre, würde ich ihn richtig schön zappeln lassen.
    Am besten bei ihm mal das Bauamt vorbeischicken, die kann er ja besonders leiden.

    Beitrag gemeldet.
     
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  9. #9 simon84, 27.11.2019
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    Kauf dem Nachbarn doch einfach das Grundstück ab dann hast du deine Ruhe
     
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