Neue Ölbrennwertheizung 2024 in Bestandsgebäude

Diskutiere Neue Ölbrennwertheizung 2024 in Bestandsgebäude im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, in Bestandsgebäuden soll es ja auch in 2024 möglich sein eine Ölheizung einzubauen, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Was...

  1. Paul58

    Paul58

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    Hallo,
    in Bestandsgebäuden soll es ja auch in 2024 möglich sein eine Ölheizung einzubauen,
    welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
    Was passiert wenn ich eine neue Ölheizung einbaue und die kommunale Wärmeplanung sagt mir
    das ein Fernwärmeanschluss möglich sei, muss ich dann meine neue Ölheizung wieder ausbauen?

    Gruß
    Paul
     
  2. #2 Gast 85175, 14.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Generell müssen alle neuen Heizungen ab 2024 mit min. 65%EE laufen. Da das derzeit nichtmal bei Wärmepumpen durchgängig garantiert werden kann, gibt es Fiktionen und Übergangsregelungen im Gesetz.

    Du fragst bei einer "Ölheizung" nach dem neuen §71f, das ist dann zukünftig die "flüssige Biomasse". Das was da steht gibt es meines Wissens nach noch garnicht. Du bräuchtest einen Kessel der diese legendäre "flüssige Biomasse", manche sagen auch "Frittenfett" dazu, verträgt und einen Lieferanten der dir sowas liefert. Bei den Kesseln gibt es viele die schon irgendwie "Efuels" oder sowas vertragen, ob die später auch das vertragen was es da irgendwann mal geben wird, ist mE noch nicht raus. Das ist aber erst einmal egal, weil das "65%EE-Heizöl" gibt's ja eh noch nicht zu kaufen (man darf gespannt sein, was sowas dann kosten wird)...

    Es gibt Übergangsfristen in §71i+j, die aber alle auf den späteren Ausbau der Wärmenetze abzielen. Das bringt also nix, wenn man im Sinn hat die Ölheizung auf Dauer zu betreiben, das erlaubt eigentlich nur, bis zu einem schon heute geplanten (!) Ausbau mit Wärmenetzen vorübergehend unverändert mit "gewöhnlichem" Öl heizen zu dürfen...

    Ist kein Wärmenetz geplant (oder wird der Ausbau abgesagt), dann musst die Heizung sofort/binnen eines Jahres dieses ominöse "EE-Heizöl" verbrennen (das es noch nicht gibt)... Wenn man es schafft sich über andere Paragrafen in Einzelfällen noch eine Betriebserlaubnis für wenige Jahre zu erhamstern (ist nicht ganz unmöglich, aber schwierig), dann ist auch da das Ende absehbar, viel mehr als 5-10 Jahre dürften da nicht dabei herauskommen. Auch bei diesen wackeligen Konstruktionen ist bald Ende...

    Die Ölheizung ist tot, die wird nur noch ein Exot für die wenigen Fälle sein, in denen den Spezialexperten partout keine technische Alternative einfällt...

    regelungstext.pdf (bund.de)
     
  3. Paul58

    Paul58

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    Vielen Dank für die sehr ausführliche Info.
     
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