Neue Richtlinien im Umgang mit Welleternit?

Diskutiere Neue Richtlinien im Umgang mit Welleternit? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Laut Aussage eines Bieters bei einer geplanten Überdeckung eines bestehenden Welleternitdaches (Asbest) mit Blechbahnen gibt es ab 01.01.2006...

  1. nahr

    nahr Gast

    Laut Aussage eines Bieters bei einer geplanten Überdeckung eines bestehenden Welleternitdaches (Asbest) mit Blechbahnen gibt es ab 01.01.2006 eine neue Verordnung, daß bei Sanierungsmaßnahmen an derartigen Dächern, egal wie die Sanierungsmaßnahme ausseihet , die bestehende Deckung auf jeden Fall zu entsorgen.

    Wer kann dies bestätigen und wo kann man genauere Aussagen erfragen?

    Vielen Dank.
     
  2. #2 Randolf, 03.01.2006
    Randolf

    Randolf

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    Hallo,

    so lange an dem alten Dach nichts, absolut nichts gemacht wird, auch keine Befestigungen oder Unterkonstruktionen für das neue Dach müsste nach meiner Auffassung das alte Dach bleiben dürfen.
    Würde ich aber nicht empfehlen
    Der Umgang mit Asbest ist verboten, bei Abbruch, sanierung und Instandhaltungsarbeiten ist die TRGS 519 zu beachten (Technische Regel Gefahrstoffe = Google). Diese gilt aber schon seit 1994, das sich zum 1.1.2006 etwas geändert hat ist mir noch nicht bekannt.

    Sie halten sich eine Altlast im Haus und werden es irgendwann bereuen.
    Lieber jetzt ein paar Euro mehr anfassen und endgültig ruhe. Darf nur ein Fachunternehmen der den Sachkundenachweis der TRGS Anlage 3 hat.

    Gruß

    Randolf
     
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