Neuerschließung Kosten

Diskutiere Neuerschließung Kosten im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo....wir haben in ein ganz neues Neubaugebiet gebaut und die Erschließungskosten wurden von 73 Euro auf 80 Euro angehoben und danach nochmals...

  1. #1 Steini2772, 09.09.2004
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    In 9 Monaten gebaut !!!
    Hallo....wir haben in ein ganz neues Neubaugebiet gebaut und die Erschließungskosten wurden von 73 Euro auf 80 Euro angehoben und danach nochmals auf 82,58 Euro. Wir wollen die letzte Erhöhung nicht zahlen da noch erheblich Mängel im Baugebiet bestehen. Zu den Mängeln. Das Straßenpflaster ist 2cm höher als die äußerste Abschlussborde. (Stolperkante). Genauso innen am Abfluss (mittig in der Straße eine Versenkung mit den Abwassergullis).
    Dann die wichtiste Frage. Ist das normal das ein Spielplatz in einem Neubaugebiet die Eigentümer des Neubaugebietes bezahlen müssen ? Ist das normalerweise nicht Gemeindesache.
    Wird ja auch von allen Kindern benutzt und nicht nur von unseren die dort wohnen. Außerdem haben sich die Kosten von 2 Spielplätzen von 30000 Euro auf 52000 Euro erhöht. Genauso drastisch haben sich die Kosten der Ausgleichsflächen erhöht. Von 36000 Euro auf 70000 Euro. Das ist doch nicht normal...müssten die doch vorher gewusst haben was auf sie zukommt oder. Und muss noch dazu sagen ---- ist ne priv. Erschließunggesellschaft ---- die kriegen von jeder Erhöhung wieder 10% anteilig !!! 75% der Eigentümer haben bezahlt (die die nicht dort wohnen). Die die dort wohnen (25% im mom) haben nicht bezahlt. Würdet Ihr es auf einen Prozess ankommen lassen ?
    Gruß Thorsten
     
  2. #2 Baufuchs, 11.09.2004
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    Allen Ernstes?

    Erschließungskosten (nicht Grundstückspreis) allein ca. 80.- €? Sind die Strassenlaternen vergoldet? Bei uns liegen die Erschliessungskosten stets bei ca. 30-35.- €. Auch private Erschliessungsträger.
    Wo liegt das Baugebiet?
     
  3. #3 Steini2772, 13.09.2004
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    ist in der pfalz...nähe bad bergzabern. Wir hatten Torf und die Straßen mussten bis auf 4 m runter "gegründet" werden. also aufgeschüttet mit recycling und sand, schotter.
    aber das mit dem spielplatz würde mich mehr interessieren. kann der auf uns umgelegt werden. muss der normal nicht von der gemeinde bezahlt werden ???
    gruß thorsten
     
  4. PeMu

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    .. muss der normal nicht von der gemeinde bezahlt werden ...
    ---------------------
    tut Sie ja auch. Und holt sich das Geld über die Umlage wieder. Alle Kosten der Erschließung können umgelegt werden. Das Thema ist, das die Gemeinde bei der Erschließung eines Baugebietes diverse Vorgaben zu erfüllen hat, z.B. Anlegen von Spielplätzen, Anlegen/Vorhaklten von Gemeinflächen, Renaturierungen, Flächenausgleich, .... Werden diese durch die Erschließung veranlaßt, dann gehören Sie zu den Erschließungskosten. Das hat mit der direkten Nutzung erst einmal nix zu tun. Ihnen gehören die Spielplätze und die Straßen später auch nicht. Da durch die Erschließung als Bauland die Gründstücke erheblich an Wert gewinnen, ... Daher sind die Grundstückspreise voll erschlossen zu betrachten und zu vergleichen.
    Das erklärt das Verhalten der "nur Eigentümer" und der "Bauenden".
    Die nur Eigentümer haben nach der Erschließung weit wertvollere Grundstücke, da ist der Erschließungspreis kein Thema.
    Sie haben "günstig" gekauft und nicht an die Erschließungskosten gedacht bzw. vergessen dies in den Kaufvertrag mit aufzunehmen. Kurzum: Der Kaufpreis erschlossen und nicht erschlossen ist darum unterschiedlich.

    Das geht Ihnen bei den Versorgungsleitungen auch noch so. Sind die Kosten da bereits enthalten? Hausanschluß dürfte zusätzlich auch noch kommen.
     
  5. #5 Steini2772, 14.09.2004
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    wir wohnen ja seit 6 wochen drin...hausanschlüsse sind zum glück jetzt alle bezahlt. das grundstück hab ich geerbt und "nur" die Erschließung (über 80 Euro) zahlen müssen. Finde den Betrag trotzdem total happig. Wenn vorher gesagt wird das die Ausgleichsflächen 36000 Euro kosten und danach kosten Sie 70500 Euro (92%) mehr !!!! dann ist das in meinen Augen die Leute verarscht. Die machen das ja auch nicht zum ersten mal und müssten die Kosten ja zumindest ein wenig abschätzen können.
    Gruß Thorsten
     
  6. #6 Steini2772, 17.09.2004
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    kann denn keiner hier sagen ob ein spielplatz in einem neubaugebiet auf Grundstückseigentümer von dem Neubaugebiet umgelegt werden darf. Muss das normal nicht die Gemeinde zahlen da dies ja öffentliches Eigentum ist. Der Spielplatz gehört ja nicht den Anwohnern und wenn was kaputt ist zahlt das ja auch die Gemeinde.
     
  7. PeMu

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    kann denn keiner hier sagen ob ein spielplatz in einem neubaugebiet auf Grundstückseigentümer von dem Neubaugebiet umgelegt werden darf. Muss das normal nicht die Gemeinde zahlen da dies ja öffentliches Eigentum ist. Der Spielplatz gehört ja nicht den Anwohnern und wenn was kaputt ist zahlt das ja auch die Gemeinde

    Hab ich doch gesagt: Alles was zur Erschließung des Baugebietes gehört: Das kann Spielplatz, Anlage eines Parks, Renaturierung eines Bachlaufs im Baugebiet, ... sein. Es gibt da teils noch mehr Auflagen, die ja nur entstehen weil ein Baugebiet erschlossen wird. Da die Kommunen immer Klammer werden, hält sich das finanzielle Engagement (die Kosten übernimmt die Gemeinde) in engen Grenzen.

    Die Straßen sind auch öffentliches Eigentum, die Leitungen, die Kanäle und trotzdem bezahlen Sie einmal dafür.

    Und Sie sehen es gibt hier keinen Pauschalvertrag, sondern es geht nach Aufwand. z.B. Baugrundrisiko
     
  8. LG

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    Und es gibt noch ganz andere Sachen, die als Grundstücksbesitzer auf einen zukommen können. Bei uns z.B. wurde im Nachbarort, der zu unserer Gemeinde gehört, eine neue Wasserversorgung erstellt. Das zahlen nicht nur die Bürger im Nachbarort, sondern alle Gemeindemitglieder (Grundbesitzer)
    müssen je nach Fläche anteilig mitbezahlen.
    Bei uns in Bayern gibt es dazu sogar mehrere Urteile des Bayer. Verwaltunggerichtshofes das in etwa lautet:
    Gemeinden sind verpflichtet, Verbesserungen, die einer Gesamteinrichtung zugute kommen, von der jedoch nur ein Teil der Grundstücke der Gesamteinrichtung betroffen sind, von allen Gemeindemitglieder bezahlen zu lassen.
    Erfolgt eine erstmalige Herstellung, ist dass nur von den beteiligten Grundstücken zu bezahlen.
    Habe zwar keine Ahnung, wie das so in den anderen Bundesländern ist, kann mir aber vorstellen, das es ähnlich gehandhabt wird.
    Der Spielplatz mag teuer sein, ich weiss aber von unserem Kindergarten dass ein Klettergerüst schnell mal 2500,- Euro ohne Aufstellkosten kostet.
    80Euro Erschliessungskosten sind natürlich ganz schön happig.
     
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