Neues aus dem Gruselkabinett

Diskutiere Neues aus dem Gruselkabinett im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; :cry http://www.haera.de/kbm/kbm.html

  1. #2 BTopferin, 01.05.2004
    BTopferin

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    Hi Haera :)

    wäre es möglich, die Mängel-Bilder ein bisschen zu erklären (für Laien) ?

    Grüße
    bto
     
  2. haera

    haera Gast

    Erklärung

    die Mängelliste liest sich auszugsweise wie folgt:

    Gefordert wurde laut Leistungsbeschrieb ein WDVS aus Polystyrol-Hartschaumplatten geklebt mit zusätzlicher Verdübelung in der Fläche sowie im Randbereich, Zusatzverdübelung 4 St/m², Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbar), Dämmstoffdicke 12 cm. Abweichend hiervon wurde ausgeführt ein WDVS aus Polystyrol-Partikelschaum, geklebt ohne zusätzliche Verdübelung, welches darüber hinaus nicht in die Baustoffklasse B 1 einzustufen ist, sondern allenfalls in die Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar).
    Der Sockel ist entgegen dem Werkplan und der Ausschreibung nicht zurückgesetzt, sondern wurde flächenbündig ausgeführt.

    Nicht richtig ausgeführt wurden die gesamten Anschlüsse an den Verwahrungen und Durchdringungen, zum anderen treten erhebliche Farbveränderungen (Fleckenbildungen) im roten und gelben Fassadenbereich auf.

    Der Oberputz löst sich großflächig im Bereich des Kamins und unterhalb der Attikaverkleidung.

    Der untere Abschluß ist nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Die Vertikalabdichtung ist nicht bis Oberkante Gelände geführt; die Sockeldämmplatten enden nach unten ungeschützt.

    Sind halt schöne Bildla: Vorschlag des Unternehmers im Beisein des Architekten: da streichen wir nochmals drüber ....
     
  3. #4 BTopferin, 03.05.2004
    BTopferin

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    Thanks, Haera :)

    "nochmals drüber streichen" .... als Lösung habe ich das auch einige mal gehört ... :yikes

    Grüße
     
  4. aw

    aw Neuer Benutzer

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    Bauherr
    welches Risiko ?

    welches Haftungsrisiko geht denn ein Auftraggeber ein, der ein B2 an Stelle eines B1 WDVS Systemes am Haus hat ? Die vertragsrechtlichen Dinge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wegen pVV mal nicht berücksichtigt . Falls alle anderen Details richtig ausgeführt sein sollten, ist der fehlende Mineralfaserlamellenstreifen alleine ein Grund für einen Totalrückbau ?
    Das der rechtliche Anspruch auf ein den abZ entsprechendes System besteht, ist unstreitig. Die Frage ist : gibt es bei Verletzung der abZ eine Kompromissmöglichkeit oder ist IMMER Rückbau, neu & richtig machen angeraten ?
     
  5. haera

    haera Gast

    @ Arnd Wahle

    Unterstellt mal, alles wäre richtig gemacht worden außer der Mineralwolle-Lamelle. Dann ist das, wenn die Bauaufsicht und alle Beteiligten mitspielen und eine Zustimmung im Einzelfall unter Abwägung aller Kriterien erteilt wird und unter Darlegung aller maßgeblichen willensbildenden Umstände, auch der damit verbundenen Risiken , sicher eine Situation, bei der ich dem betroffenen Bauherrn unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen auch anraten würde, zu prüfen, ob er den Mangel nicht belässt gegen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

    Man kann ja auch mit Mängeln manchmal ganz gut leben, insbesondere wenn sie vergoldet werden ;)

    Allerdings ist es schwierig, alle Risiken zu bedenken, insbesondere die in der Zukunft liegenden ... (evtl Wiederverkauf etc...) Und dann kommt doch meist der Einwand: "ja wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich mich doch gar nie nicht darauf eingelassen ....
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @ Arnd Wahle: welches Risiko ?

    Ohne Bauregelliste, ohne Bauaufsichtliche Zulassung, ohne Zustimmung im Einzelfall - wie mit einem Auto, das seine allgemeine Betriebserlaubnis verloren hat.
     
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