neues Baugebiet - Stadt schließt mich komplett aus

Diskutiere neues Baugebiet - Stadt schließt mich komplett aus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nur ich verstehe nicht ganz. Du bekommst jetzt nicht dein Traum Bauplatz. Warum bist du jetzt soweit unten auf den Bewerberliste? Musstest doch...

  1. #21 eltorito, 05.08.2015
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    na, steht doch im Eingangsfred:

     
  2. Jan81

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    Schon klar. Nur TE schreibt:

    Warum? Eigentlich musste er min. auf Platz 2 sein?
     
  3. #23 eltorito, 05.08.2015
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    Ja, er wäre Platz 2 wenn er einverstanden wäre weniger Land zu verkaufen, als sein Kontrahent.

    Und solange dass nicht ist hat man sich pro forma schonmal in die Warteliste eingetragen.
     
  4. #24 bigmasterbe, 05.08.2015
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    nicht ganz. Ich wäre jetzt ja bereit "nur" 8000 qm zu verkaufen. Nur hat der Bürgermeister mich ja komplett aus den Verhandlungen ausgeschlossen und will nur das kleine Baugebiet machen. Da braucht er dann meine Ackerfläche nicht mehr. Dem Ackerlandbesitzer ist vom Bürgermeister das Angebot gemacht worden (bzw. das Messer auf die Brust gesetzt worden), dass er entweder nur von Privatmann 1 Ackerflächen kaufen darf oder das ganze Baugebiet wird nicht gemacht. Im Schluss kann man sagen, der Bürgermeister "verbietet" mir indirekt, Ackerland zu verkaufen. Somit veriere ich mein Privileg, wenigsten auf Platz 2 der Auswahl zu kommen. Somit gilt mein "normaler" Listenplatz, und der ist weit hinten und habe somit keine Change mehr (100%) einen Bauplatz zugesprochen zu bekommen.
     
  5. #25 flehmann, 05.08.2015
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    Werbeeinblendungen im Beiträg sind nicht von mir
    Nochmal richtig lesen. Er stand auf Platz 4. von 9 Und bei einem Grundstück zählt nun mal die Lage. Und wahrscheinlich sind die 3 Grundstücke die vor Ihm ausgewählt werden aus seiner Sicht die besseren. Und jetz hat Ihn die Gemeinde ausgebootet, aus welchen Gründen auch immer.
    Auf zum königlich bayrischen Amtsgericht........
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2015
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    Ja sorry - Du hast in einem Spiel mit gezinkten Karten hoch gepokert und hast verloren - so what. Du hättest ja auch mit Platz 2 glücklich sein können, dann hätten alle anderen Grund zum Maulen gehabt.

    Du wolltest mehr und hast nicht gewonnen. Kommt vor im Leben!

    Und das der Bm solche Aktionen fährt, dürfte nicht so ganz neu sein, der und seine Art&Weise dürften bekannt sein.
    Wer bei schmutzigen Geschäften mitmischt, machts sich selber dreckig. Und oft genug bleibt so wie hier nur der Dreck zurück.

    Wählt bei der nächsten Bm-Wahl einen sauberen Bürgermeister und alles wird gut. Nur Du kommst auch dann nicht auf Platz 1.
     
  7. H.PF

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    Das Verbot des BM an den LW von dir Land zu kaufen solltest du mal anwaltlich prüfen lassen...
    Das könnte etwas sehr schräg sein
     
  8. #28 karo1170, 05.08.2015
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    Und der Ackerlandbesitzer behaelt sein Privileg, sich die 2 (ersten/besten) Grundstuecke auszusuchen? Dann kaeme ja noch der Versuch in Frage, den Ackerlandbesitzer anschliessend eines dieser Grundstuecke abzukaufen...im Gegenzug fuer ein paar qm deines Ackerausgleichlandes. Dann hat der BM seinen Willen, der Ackerlandbesitzer, der 1.Verkauefer und du auch....
     
  9. #29 RobertBau, 05.08.2015
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    am Thema vorbei
     
  10. BJ67

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    Sehe ich auch so, zu hoch gepokert und verloren. Der TE hätte ja gleich 15.000 m² Fläche anbieten können.

    Kann hier schon nachvollziehen, dass man dem mit dem höheren Flächenangebot den Vorzug bei der Flächenwahl gibt. Nach dem das, was eigentlich absehbar ist, wer 50 % mehr Fläche abgibt, ist ein Platz weiter vorn in der Vergabeliste, offiziell kommuniziert wurde, fängt der TE an zu zaubern und hat plötzlich 1000 m² zusätzlich abzugeben.

    Das stinkt dem Bürgermeister und er kegelt den TE mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln raus. Wenn die Gemeinde die Planung macht, legt sie auch fest, wie groß sie plant und wo oder wie Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

    Ich würde mir jetzt ganz schnell einen Termin mit dem Bürgermeister machen und versuchen, noch die Friedenspfeife zu rauchen.
     
  11. #31 dimitri, 06.08.2015
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    Verkaufen darf er ja. Der verkauf interessiert die Gemeinde aber nicht wenn es um das Thema Erschließung und Vergabe geht. Und das war ja der Grund für den Verkauf.

    Unabhängig davon: Wenn die Gemeinde an ein bestimmtes Vergabeverfahren gebunden ist, dann gilt das auch für die beiden Grundstücksabgeber. Hilft dem TE also nicht. Kann sie das nach eigenem Gutdünken selbst entscheiden hilft es dem Te erst recht nichts. Wie auch immer die Beantwortung der Frage ausgeht - seinen Wunschbauplatz zu bekommen wird es nicht erleichtern.
     
  12. rose24

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    Für mich klingt das alles sehr dubios. Ich würde mal anwaltlich prüfen lassen, was hier eigentlich so alles im Argen liegt.
    Oder mir wo anders einen netten Bauplatz suchen und mich am A... lecken lassen...:hammer:
     
  13. #33 Der Bauamateur, 07.08.2015
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    Also, mal ganz kurz gesagt, der Bürgermeister kann das nicht einfach bestimmen. Dazu gehört ein Gemeinderatsbeschluss. Solche Beschlüsse kann man anfechten und von der Rechtsaufsicht im LRA prüfen lassen. Für das brauchst m.E. einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das ist dann auch sehr unangenehm für die Gemeinde; im Zweifel sitzt im Gemeinderat kein einziger juristischer Experte und die Beschlüsse werden "einfach so" eben gefasst. Auf diese Weise kommt es immer wieder zu Beschlüssen, die eigentlich rechtswidrig sind (und sei es nur aus formellen Gründen), aber keine Sau interessieren: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber je nachdem wie gut vernetzt und verwurzelt Du in der Gemeinde bist, kannst Du ja auch Deinen eigenen Truppen in Marsch setzen, Ratsmitglieder ansprechen, die Vereinskameraden auf den Fall ansetzen, mit dem Bauern reden, dass der z.B. nur mitmacht, wenn er auch von Dir kaufen kann, mit befreundeten Journalisten der Lokalpresse reden usw. usf., dafür muss man natürlich ein gut funktionierendes Netzwerk haben ("Seilschaft"), um da etwas in Bewegung zu setzen.

    Ganz grundsätzlich klingt das ganze Vorgehen für mich so:
    Die Gemeinde hat ein Interesse daran, dass der Bauer an sie verkauft und dafür müssen andere wiederum an den Bauern verkaufen. Damit also diese Dritten an den Bauern verkaufen, setzt die Gemeinde für diese Dritten einen Anreiz in Form des "Erstwahlrechts" bei den Bauplätzen. Das ist meiner Meinung nach völlig legitim.
    Das Vergabeverfahren ist dann aber m.M.n. getürkt worden: es wurde nach (vermeintlicher) Kenntnis der zu übertragenden Flächen aufgestellt um einer Person das Erstwahlrecht zuzusichern. Jetzt ändern sich die Flächen und man versucht per Drohszenario den Status Quo wieder herzustellen. Ich kann verstehen, dass sich der TE dagegen wehren will.
     
  14. #34 Abdulli, 10.08.2015
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    Bei uns gab es eine vergleichbare Situation, es gab eine Liste - die in den letzten Jahren entstanden ist - wer auf Position 1 steht - darf zuerst aussuchen etc..
    Auf der Liste standen über 200 Personen für ca. 20 Grundstücke.
    2 Monate vor der eigentlichen Verteilung wurde dann doch ein anderes verfahren gewählt - es sollte an Tag x an alle interessenten ein Brief/Mail verschickt werden und dann im Windhundverfahren - verteilt werden. Somit war der Stand auf der Liste egal...! Nicht gerade Fair für die Vorderen Plätze!!!

    Was ich aber eigentlich schreiben wollte ist...

    Wer sagt denn, dass DU und Privatmann 1 das selbe Grundstück im neuen Baugebiet als das TOP Grundstück identifizieren?! Ich war beim Windhundverfahren nicht der schnellste - aber die anderen fanden ganz andere Grundstücke TOLL - ich hab mein Traumgrundstück erhalten...! Also sprich doch einfach mal mit dem anderen und vielleicht passt es ja...oder ist auf dem einen ÖL :wow
     
  15. #35 RobertBau, 10.08.2015
    RobertBau

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    Doch es geht um das gleiche Grundstück. schreibt doch der TE im ersten post
     
  16. Mike87

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    also wenn du angst hast, dass du zu weit hinten stehst auf der Liste und keinen Bauplatz mehr bekommst....

    bei uns gab es den Fall, dass 25 Grundstücke neu aufgeschlossen wurden. da wurde eine neue Siedlung gebaut. Die Größe der Grundstücke war zwischen 400 und 1500m2. und für diese 25 Grundstücke gab es eine Warteliste mit 35 Interessenten. (Haupstächlich bestand an den Größeren Grundstücken Interesse, ab ca. 700 m2)
    Als es dann soweit war und die Grundstücke zum verkauf standen, waren die so teuer (umso größer das Grundstück, desto größer der Preis pro m2)
    Kurz: von den 25 Grundstücken sind trotz den 35 Interessenten noch immer 10 frei (auch größere, da diese ja ziemlich teuer sind)
    Also ich würde da erst mal abwarten, nur weil du auf der Warteliste weit hinten bist heißt das ja nicht, dass alle vor dir so ein Grundstück erwerben (wir waren übrigens auch auf der Warteliste und haben inzwischen ein anderes gefunden, was uns von der Lage her noch mehr gefällt - und bei uns sind Baugebiete mangelware)
     
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