Neufassung DIN VDE 0100-410

Diskutiere Neufassung DIN VDE 0100-410 im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Nach diesem Link http://www.hager.de/menu/aktuelles/1024-10963.htm müssen zukünftig alle Steckdosen im Laienbereich mit FI abgesichert...

  1. Eric

    Eric

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    Nach diesem Link

    http://www.hager.de/menu/aktuelles/1024-10963.htm

    müssen zukünftig alle Steckdosen im Laienbereich mit FI abgesichert werden.

    Kann mir jemand erklären, was mit " im Laienbereich " gemeint ist? Heißt das in Mietwohnungen, alle Steckdosen und Lampenauslässe in allen Räumen und nicht nur in Bädern und Küche? Warum ist in dem Link vom " Gesetzgeber " die Rede, wenn diese Vorgabe vom DIN-Ausschuß gemacht wird und der bekanntlich nicht " Gesetzgeber " ist?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Yes, alle Steckdosen die für Laien zugänglich sind.

    Das mit dem Gesetzgeber ist Unsinn, da stimme ich zu. Trotzdem kann man sich der Sache nicht entziehen, da der Eigentümer der Netze (VNB) festlegen kann, welche Anforderungen er an die Endteilnehmer bzw. deren Installationen stellt. Die Zustimmung ist vermutlich im Versorgungsvertrag geregelt, müsste ich jetzt im Detail nachlesen. Dann legt der Versorger in seinen TAB (quasi eine Schnittstellenbeschreibung) die Details fest.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Eric

    Eric

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    Zusatzfrage: Gibt es Umrüstungsfristen für den Altbestand?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 05.07.2008
    Achim Kaiser

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    Ketzerisch gesagt ....

    Das Spiel geht so :

    Die Industrie verklungelt in den Normenausschüssen die *Anforderungen*.
    Dann wird ne DIN, VDI-Richtline oder gar ne Verordnung damit *geimpft*.
    Anschliesend bezeichnet man das als *Gesetz* und meint damit DIN, VDI-Richtlinie und Verordnung ...
    Sitzt man da als Hersteller dann mal in der Anforderungsliste dann hat man die Lizenz zum Gelddrucken :)

    Nachdem man dann lange genug die Werbetrommel gerührt hat und drauf hingewisen dass das seit neuestem SO sein muss, rollt der Rubel von ganz alleine.

    Gibts ein paar Handwerker die den Mist als überzogen und Geldschneiderei ablehnen wird ihnen dann per Sachverständigen die Löffel lang gezogen.

    So leben alle ganz gut davon ... die Industrie, die SV´s, die RA´s und Gerichte ... und je näher man ans Ende der *Kette* kommt desto größer wird oftmals das Unverständnis und vor allem der Widerwille den ganzen Scheiss auch noch umsetzen und bezahlen zu müssen.

    Das Beispiel ist mal wieder typisch für so ne Selbstläufergeschichte ... es gibt genügend davon .. Dämmstoffindustrie, Armaturenindustrie und und und ...
    und man brauchts den Fachleuten blos lange genug (passend) ins Ohr singen, dann quatschen den Blödsinn irgendwann hirnlos einfach nach.

    Bestes Beispiel dafür *Absicherung des Heizungsnachfüllanschlusses* ... auch so ein Paradebeispiel wie man 250 Taler pro Anlage versenkt nur damit einem keiner an den Beutel greifen kann ... Wert 0,00 .. Sinn : keiner .. aber Hauptsache ne Sicherungsarmatur verklatscht, die so unnötig wie ein Kropf ist.

    Mir fehlt zwischenzeitlich in manchen Bereichen das Verständnis für die DIN-Macher und auch die -gläubigen ....

    ...und im Anschluß daran quatscht mal wieder ein Politiker vom *das Bauen muss günstiger werden* ...in BlaBlaBla-Land gehts doch auch ... blos eins ist sicher - die haben nicht so viele *Gesetze* ... halt .. es waren ja DIN-Normen, VDI-Richtlinien und Verordnungen :-) ... die in Deutlichland bei steigenden Anforderungen immer *nix* kosten.

    Ich kenne kaum eine Anforderung die es *umsonst* gibt.

    Wenn ich mir dann noch überlege, dass ich dieses Jahr schon 4-stellig für Normen, Richtlinien und Forbildungsveranstaltungen abgedrückt habe .... *würg*....alles *fast* umsonst :).

    Ein Schlingel wer böses dabei denkt.

    Gruß
    Achim
     
  5. #5 Jonny, 05.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2008
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    DIN VDE 0100-410 tritt am 1.2.09 in Kraft, gilt damit automatisch als 'anerkannte Regel der Technik'. Bisher gilt die Übergangsfrist, also ist die neue 410 momentan 'Stand der Technik'.

    FI (neudeutsch: RCD)-Pflicht für alle Steckdosen bis 20A, Stromkreise ohne Steckdosen betrifft es eigentlich nicht, bis zum ersten Unfall und nachfolgender gerichtlichen Auslegung :D
    Ausnahmen die die Norm erlaubt sind mit Vorsicht zu geniessen!

    Laie: alles was nicht als Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person(hier mit Überwachung!) gilt.

    Grüsse
    Jonny

    Nachrüstpflicht gibt's keine! Nur Neuerrichtung oder Umbau, keine Reparaturen(einzelner Steckdosentausch)
     
  6. #6 Achim Kaiser, 05.07.2008
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    ...und Altanlagen haben wohl Bestandsschutz ?

    Denn sonst werden die Jungs wohl erschlagen :)

    Gruß
    Achim
     
  7. Jonny

    Jonny

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    Kompletter FI-Schutz im Wohnbereich/Arbeitsbereich ist bei uns schon länger Standard.
    Fehlauslösungen fast keine, auch die Ängste das Altgeräte sich nicht mit FI-Schaltern vertragen sind m.M. nach unbegründet.

    Grüsse
    Jonny
     
  8. Jonny

    Jonny

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    Den Thread kann man auch nochmal querlesen. :biggthumpup:
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Noch einmal kurz zum jur. Hintergrund.

    Basis des ganzen ist das Energiewirtschaftsgesetzt bzw. genauer gesagt, die "Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck" (BGBL 2006 Teil I Nr. 50 ). Lesenswert insbesondere §13 und §20.

    Dann muß man nur noch in die "Technischen Anschlußbedingungen" schauen, die ja gem. o.g. Verordnung "abgesegnet" sind, und schon landet man bei den DINs (VDEs).

    Möchte man davon abweichen, was zumindest theoretisch möglich wäre, dann müßte man dem Richter erklären, daß trotz Abweichung die a.R.d.T (gem. Verordnung) sowie die TAB eingehalten wurde. Denkbar wäre beispielsweise die Anwendung harmonisierter EU Normen, auch wenn ein evtl. vorhandener nationaler Anhang nicht berücksichtigt wird.

    Alles in allem kann man sich das Leben auch kompliziert machen. :biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Dieter70, 06.07.2008
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    @Achim

    Sicher hast du in deiner Anklage recht: So läuft es oft!

    Allerdings ist der FI wirklich sinnvoll, und vor allem Preis/Leistung mässig gesehen unschlagbar günstig. Eine billigere Lebensversicherung bekommst du nirgends.

    Wo deine Anklage eher (m.E. voll und ganz) zutrifft ist der Schweineteure SLS-Schalter im Vorzählerberreich.

    Früher wurde im EFH ein Hauptschalter hinter dem Zähler montiert(8€), heute muss es ein SLS für 100€ sein. Nutzen für den Kunden gleich Null!

    Und auch in MFH ist der Preisunterschied zur früher üblichen NH-Vorsicherung des Zählers + Hauptschalters immer noch immens.
     
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