Nicht DIN-Gerechte Treppe im Altbau

Diskutiere Nicht DIN-Gerechte Treppe im Altbau im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich möchte das Dachgeschoss ausbauen. Aktuell führt dort eine zu steile und zu schmale Treppe hoch. Ich möchte diese Treppe gegen eine neue...

  1. BaHe

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    Hallo,
    ich möchte das Dachgeschoss ausbauen. Aktuell führt dort eine zu steile und zu schmale Treppe hoch.
    Ich möchte diese Treppe gegen eine neue mit einer anderen Form (vorher L-Form, anschließend U-Form) ersetzen. Allerdings passt in das vorhandene Treppenhaus keine DIN Treppe.
    Kann ich in diesem Fall eine angepasste verwenden auch wenn im Dachgeschoss Wohnraum entstehen soll?

    Vielen Dank schon mal.
     
  2. #2 simon84, 01.05.2019
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    Wenn du eine Abweichung dafür vom Bauamt hast, ja.
     
  3. BaHe

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    Was wären denn die Voraussetzungen dafür?
     
  4. #4 simon84, 01.05.2019
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    Das kommt drauf an wie stark du von den aRdT (z.B. DIN) abweichst und welche anderen baulichen Lösungen beurteilt wurden, aber nicht umsetzbar sind.

    Wenn du alle anderen Regeln wie Brandschutz, 2. Rettungsweg, Raumhöhe, natürliche Beleuchtung, Treppenbreite usw. erfüllst, ist es durchaus denkbar, dass du eine isolierte Abweichung, z.B. für Auftritt oder Steigung bekommst.

    Dass natürlich keine 25cm Steigung oder eine Treppenbreite von nur 70 cm drin sind sollte aber von vornherein klar sein.

    Um wie viele cm geht es denn konkret und warum ist das nicht anders lösbar, z.B. durch Einbau einer Stufe/Podest im Treppenhaus ? Dadurch koönnte man ja auch schonmal eine Stufenhöhe sparen.

    Und vor allem, wie breit wird die neue Treppe ?
     
  5. BaHe

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    Das Haus an sich ist nur sehr klein (5x8m) und der Treppenbereich im momentan nur 3x1,27m bei einer Raumhöhe von 2,68m. Ich würde nur ungern noch mehr Platz für die Treppe "opfern". In das Treppenhaus soll eine U-Wendeltreppe. Eine DIN-Gerechte Treppe wäre laut Treppenbauer 70cm breiter. Allerdings müsste dafür dann eine Wand eingerissen werden und dann würde von der Treppenaußenseite bis zur Hauswand noch ca. 60cm übrieg (damit kann ich irgendwie nix mehr anfangen).
     
  6. #6 simon84, 02.05.2019
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    Eine DIN gerechte Treppe wäre 70 cm breiter, das heisst, du planst aktuell eine Treppe die 2x 35cm schmaler ist ?
    Wird nicht durchgehen. Aber probieren kann man es ja.
     
  7. #7 Gast 85175, 02.05.2019
    Gast 85175

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    Was heisst „DIN-gerecht“? Und wieso bestimmt ein Verein in Berlin was Du für eine Treppe hast?

    Willst da oben vermieten? Brauchst Du eine Baugenehmigung?
     
  8. #8 Fabian Weber, 02.05.2019
    Fabian Weber

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    Was soll denn bitte eine DIN-Treppe sein?

    Entweder die Treppe ist baurechtlich zulässig oder nicht.
     
  9. #9 simon84, 02.05.2019
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    Eine DIN Treppe ist eine die der DIN 10865 entspricht.

    Man kann im selbst genutzten EFH vieles machen und von der DIN abweichen.
    Ich hatte ja zuvor auch schon gefragt. Aber wenn man dann eine 60cm breite Hühnerleiter hinbaut und oben vermietet, findet das niemand lustig, Feuerwehr, Kaminkehrer, Nachbar usw.

    Da hat man schneller das Bauamt an der Backe als man schauen kann.
     
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