nicht korrekt ausgeführte Sockeldämmung

Diskutiere nicht korrekt ausgeführte Sockeldämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen. Das Mauerwerk ist 42,5er YTONG PP2-0,35. Im Bauwerkvertrag heisst es: "An der...

  1. #1 iluvatar, 14.03.2025
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    Hallo,

    wir haben ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen. Das Mauerwerk ist 42,5er YTONG PP2-0,35. Im Bauwerkvertrag heisst es: "An der Stirnseite der Bodenplatte wird auf einer Abdichtung gegen Bodenfeuchte umlaufend eine mindestens 5 cm starke Randdämmung aus XPS-Hartschaumplatten vorgesehen und bis ca. 15 cm über Oberkante der Bodenplatte = Höhe der Ausgleichssteine geführt. Die Außenwandstärke der Ausgleichsschicht verringert sich im Bereich der Randdämmung um die Stärke der Randdämmung."

    Leider wurde die Sockeldämmung nur bis OK Bodenplatte ausgeführt, was mir erst mit Recherchen zur Aussenanlage selbst auffiel. 2 Sachverständige, die das Haus angesehen hatten, wiesen uns nicht darauf hin. Darauf angesprochen meinte der GU, das wäre eine Lappalie, da Dämmeinbussen fast gleich Null. Meines Erachtens hindert uns die mangelhafte Ausführung daran, höher aufzuschütten, denn wir sollen 5 cm unter OK Bodenplatte bleiben. So wie ich das verstehe, hätten wir ca. 15 cm höher Aufschütten können, hätte der GU den Vertrag eingehalten. Dieser sagt, wenn wir ebenerdig herauskommen möchten, benötigen wir in jedem Fall Gitter, die in der Fassade zu verankern sind.

    Ein Architekt, ein Stuckateur und ein Maurermeister stützen eher meine Sichtweise. Da das Haus inzwischen auch verputzt ist frage ich mich auch, wie der Mangel zu heilen sein könnte. Einige Fotos lege ich mal bei.

    VG Martin
     

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  2. SIL

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    Du wirfst einige Sachen durcheinander, erstmal ist hier abweichend zum BV eine 'mangelhafte Leistung ' erbracht, hier hast du natürlich Regressansprüche.
    Was die Höhe deiner Aufschüttung oder Terrassenaustritte betrifft ist hier eher die tatsächliche vorgenommene Bauwerksabdichtung und die Ausbildung deines Sockel maßgeblich und natürlich die entsprechenden Zeichnungen etc
    Sollen?
    Das müsste einmal kurz berechnet werden , hierzu solltest du den Ersteller Wärmeschutz konsultieren.
    Hier stellt sich wieder die Frage nach der Höhe Bauwerksabdichtung etc ..
    Also , öffnen und nun dort Dämmung einzuflicken ist sinnfrei , da wir deinen Putz oder das verwendete System nicht kennen auch die Materialien nicht ...es ist aber durchaus möglich hier die Abdichtung entsprechend nachträglich auf die erforderliche Höhe zu ertüchtigen , allerdings wirst du mit einem Sockelversprung rechnen müssen.
     
  3. 415B

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    ES gab doch eine Schlussabnahme mit dem Architekten? Der hat es nicht bemängelt?
    Wozu ist denn die Aufschüttung gut? Um Geld der Entsorgung zu sparen? Das ist teurer Sondermüll und gehört nicht in den Garten außer ihr wolltet auf einer Müllhalde wohnen.
    Sucht euch einen unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen, geht mit dem das Haus durch und lasst eine Mängelliste erstellen. Das kostet Geld aber sollte es wert sein.
     
  4. #4 HabeckR, 15.03.2025
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    Viel Vergnügen beim Tulpenzwiebeln setzen oder Hecke pflanzen.
     
  5. #5 iluvatar, 16.03.2025
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    Hallo,

    es geht um den Sauberkeitsstreifen um das Haus herum. In unseren Hazsunterlagen steht: „Ein Anfüllen höher als 5 cm unter Oberkante der Boden-platte ist nicht zulässig und kann zu erheblichen Schäden durch Wasserbelastung an Ihrem Haus führen.“ Die Sockeldämmung wurde ja aber auch nur bis OK Bodenplatte ausgeführt. Mir wurde von sachkundiger Seite zu verstehen gegeben, dass die höhere Geundstücksausführungen, die mittlerweile ausgeführt werden, ein Grund für die Erhöhung der Sockeldämmung über OK Bodenplatte sind, wie sie die DIN mittlerweile vorsieht. Einen öffentlich bestellten SV hatten wir bislang noch nicht im Haus, die zwei SV, die sich das Objekt angesehen haben waren leider überwiegend komplett nutzlos respektive ahnungslos. Wir hoffen, bald endlich zur Gartenanlage zu kommen, treten aber momentan leider auf der Stelle.

    VG
    Martin
     
  6. #6 Fabian Weber, 16.03.2025
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    Finde ich nicht, das wäre doch der einzige Weg, das Vertragssoll zu erfüllen.

    Der GU hat einfach eine Steinreihe zu wenig abgedichtet und gedämmt.

    Es liegt ja nicht nur eine Abweichung vom Vertrag vor, sondern auch noch eine Abweichung der aRdT (DIN 18533).

    Nun kann der TE die geplanten Außenanlagen nicht herstellen.

    Soll dich der GU den Putz ganz sauber abschneiden und zur Not nochmal eine Lage drüberputzen, damit man den Ansatz nicht sieht.

    Dass die Gutachter das nicht gesehen haben ist verständlich, die Außenanlagen sind ja noch nicht fertig. Oder hatten die alle Pläne?

    Warum wurde die Dämmung von außen nochmal abgedichtet. Warum wurde die Dämmung gedübelt. Das ist alles nicht DIN gerecht, die Abdichtung gehört auf den Rohbau und darf nicht kaputtgedübelt werden.

    Von den nicht abgedichteten Fenstern fange ich mal gar nicht erst an.

    Ich würde hier dringend einen Sachverständigen hinzuziehen.
     
  7. #7 HabeckR, 17.03.2025
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    Wer ein Haus neu baut sollte einen Architekten haben. Zur Not ein vereidigter Sachverständige.
     
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