Nicht-Qualifizierter B-Plan und Fachdach

Diskutiere Nicht-Qualifizierter B-Plan und Fachdach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir haben ein Grundstück in Baden-Württemberg erworben wo es lediglich einen "Nicht-Qualifizierten" B-Plan gibt (von 1962, nur...

  1. #1 JanHahchill, 17.09.2022
    JanHahchill

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    Hallo Zusammen,

    wir haben ein Grundstück in Baden-Württemberg erworben wo es lediglich einen "Nicht-Qualifizierten" B-Plan gibt (von 1962, nur zeichnerisch, keinen Schriftteil). Unser Architekt war der Meinung, dass ein Flachdach kein Problem sein sollte. Allerdings meint jetzt das Bauamt, dass in dem B-Plan eine First-Richtung angegeben ist (ein Rechteck mit einer gestrichelten Linie), da ein Flachdach keine "Richtung"/"First" hätte, könnte man kein Flachdach bauen. Ist es tatsächlich rechtens, aus alten B-Plänen abzuleiten, dass nur Satteldächer möglich sind?
    Da keine Dachneigung vorgeschrieben ist könnte man ja auch eine Neigung von 0-Grad = Flachdach erlauben...

    B-Plan.png
     
  2. Dimeto

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    Eine Meinungsäußerung anhand eines so winzigen Ausschnitts könnte ebenso gut auf Tarotkarten basieren. Meine Kartenn sagen, dass es sich bei dem gestrichelten Baukörper lediglich um einen Bebauungsvorschlag handelt ohne festsetzende Wirkung. Weiterhin bezweifeln sie die Einstufung als "Nicht-Qualifizierten" B-Plan. Außerdem warnen sie vor Verallgemeinerungen auf Grundlage eines Einzelfalles. Sie kritisieren verfälschende Kritzeleien durch Dritte in öffentlichen Dokumenten und argwöhnen fehlenden Sachverstand bei den Behördenbediensteten.

    Um das Feld der Wahrsagerei zu verlassen muss der gesamte BPlan zur Kenntnis gegeben werden, insbesondere die Zeichenerklärung und die Daten zur Offenlage und Rechtskraft (galt die BauNVO schon, war die Landesbauordnung schon in Kraft). Hilfreich wäre es auch, sich die Begründung zum BPlan zu besorgen und auch hier bekannt zu geben. Dann wäre noch interessant, ob die Gemeinde auch Baugenehmigungsbehörde ist und falls nicht, wer eine Meinung abgegeben hat und was die andere Behörde dazu sagt. Und wenn noch in Erfahrung gebracht werden könnte, ob - und wenn ja wie viele - Flachdächer im Geltungsbereich des BPlans existieren. Zum Schluss könnte auch eine Rolle spielen, in welchem Stadium des Verfahens wir uns hier befinden und auf welchen Wegen kommuniziert wurde (Vorabsondierung, Bauvoranfrage, Bauantrag, telefonich, mündlich, schriftlich, Empfehlung, Verwaltungsakt,...).
     
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