Niedersachsen: Genehmigung f. Fensteröffnung?

Diskutiere Niedersachsen: Genehmigung f. Fensteröffnung? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hi, wir wollen in der Außenwand unseres bestehenden Wohnhauses eine neue Fensteröffnung für ein kleines Badfenster schaffen lassen. Ich bin mir...

  1. Norolim

    Norolim

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    Hi,

    wir wollen in der Außenwand unseres bestehenden Wohnhauses eine neue Fensteröffnung für ein kleines Badfenster schaffen lassen.

    Ich bin mir allerdings unsicher, ob ich den Anhang NBauO - Verfahrensfreie Baumaßnahme richtig verstehe. Verfahrensfrei sind u.a. nach 13.1:

    Öffnungen für Fenster oder Türen in fertiggestellten Wohngebäuden, fertiggestellten Wohnungen oder in Wänden oder Decken nach Nummer 12.2,

    Wobei 12.2 = nichtragende Wände

    Gilt diese Bedingung mit Bezug auf 12.2 nur für „… in Wänden oder Decken …“ (dann bräuchten wir wohl keine Genehmigung) oder für den gesamten 13.1, also auch für „Öffnungen für Fenster oder Türen in fertiggestellte Wohngebäuden“ (dann bräuchten wir wohl eine Genehmigung)?

    Für mich als Laien liest sich das uneindeutig.
     
  2. Kriminelle

    Kriminelle

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    1. 12.2
      Wände und Decken, die weder tragend noch aussteifend sind und nicht feuerwiderstandsfähig (§ 26 Abs. 2) sein müssen, in fertiggestellten Gebäuden,
    Da die Außenwand tragend und auch aussteifend sein kann, trifft 13.1 tatsächlich nur Wände, die keine Außenwände sind.
    Aber auch wenn sie nicht tragend sein sollte, trifft dieser Paragraf nicht.

    Zudem gibt es andere Gründe, die auch irgendwo in den Bauordnungen gesetzt sind, bzw. verzahnt anders zu lesen sind.
    Neue Fenster müssen dann genehmigt werden, wenn Außenwände eine Aussenwirkung haben und diese Einschränkungen in Bebauungsplänen definiert werden, deshalb anders in den LBOs geregelt, zb Denkmalsschutz oder besondere Strassenverläufe.
    Auch die Abstandsfläche zu anderen Grundstücken und Gebäuden spielen eine Rolle (Brandschutz), was die Verfahrensfreiheit ausschließt.

    Es gilt: wenn Du die Aussenansicht veränderst oder Du ein zusätzliches Fenster setzt, welches zudem statisch berechnet werden muss, dann brauchst Du eine Genehmigung.
    Wenn Du auf der Seite zum Nachbarn eine Hausöffnung planst, müssen Abstandsflächen eingehalten werden.

    Das liegt meist darin, wenn man versucht rückwärts zu argumentieren.
    Schau nach, was zu genehmigen ist anstatt die genehmigungsfreien Objekte, die sich vorrangig auf Nebengebäude und wenig Ausnahmen beziehen. Dir fehlt dann der eigentliche Bezug.
     
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