Noppenbahn

Diskutiere Noppenbahn im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Na und... Soll sich doch Euer BT damit rumschlagen! Schliesslich ist der Euer Vertragspartner und nicht sein Sub. :deal Viele Grüsse

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Soll sich doch Euer BT damit rumschlagen!
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  2. Eric

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    Wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erst im April 2001 war ( kann nur ein Anwalt nach kenntnis aller Einzelheiten beurteilen ), dann verjähren die Gewährleistungsansprüche im Jahre 2006 und zwar einen Tag vor dem entsprechenden Tag des Abnahmetermins 2001 um 24 Uhr. Schreiben zählt nicht! Die Verjährung muß unterbrochen ( z.B. Klageschrift ) oder zumindest gehemmt werden ( z.B. selbständiges Beweisverfahren ). Ansonsten gilt:

    Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist.

    Wir kommen vom Hölzschen aufs Stöckschen.

    In der Garage ( Innenseite ) sehe ich nichts. An dem Betonpfeiler an der Einfahrt zur Garage könnte unten eine Dichtschlämme ( = Abdichtung ) zu sehen sein. Müßte man sich ein Fachmann vor Ort näher ansehen.

    Wie eine funktionsfähige Drainage auszusehen hat, wo überall Spülrohre für eine Drainage anzuordnen sind und wie die Baugrube zu verfüllen ist, damit das Regenwasser auch unten an der Drainage ankommt, kannst Du im Internet unter " Drainage " googeln. Dort dürften auch Bilder zu sehen sein. Lastfall ist offenbar zeitweise aufstauendes Sickerwasser, der bei Einbau einer dauerhaft funktionsfähigen Drainage nur eine Abdichtung der erdberührenden Kelleraußenwände gegen Bodenfeuchte erfordern würde, also Dichtschlämme oder Bitumendickbeschichtung in 3 mm Stärke.

    An den über den Keller hinauskragenden " Vorbauten " mußte die Bodenplatte nach DIN 18 195, Teil 4, Ziffer 6.2.1, abgedichtet werden. Von unten ging nicht, da gegen Erdreich mit untergelegten Dämmplatten betoniert wurde. Also Schweißbahn oder Bitumendickbeschichtung von oben ( Innenraum ), Schutzschicht, Trittschalldämmung, Fußbodenheizung, Estrich.

    Aber was sind schon aRdt und DIN, manches Mal funktioniert es auch ohne und bei Dir wirds die verbleibenden rund 7 Monate sicher auch noch funktionieren.
     
  3. #23 BTopferin, 20.09.2005
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    Danke nochmals, Eric. :)

    Ja, mit Hilfe von Google habe ich schon einiges gefunden. Sogar nun Noppenbahn Verleghinweise :cool:

    Grüßle
    Amy
     
  4. #24 BTopferin, 20.09.2005
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    Hi Ralf

    Ja, ich weiß. Ich gehe schon lange davon aus, dass viele Probleme hier eigentlich direkt vom BT/Schnarchi und/oder sein s.g. Bauleiter verursacht worden sind und wenn das so ist, dann ist BT selber für Mängelbeseitigung dran. Und das will er natürlich nicht. Der Bauleiter ist unter Handwerker und Häusle-Käufer als ein "Super-Murkser" nun weit und breit bekannt. (Wahrscheinlich nur zukünftige Käufer wissen das noch nicht...)

    Mir ist es auch gut bekannt, der BT versucht immer so wenig wie möglich schriftlich zu vereinbaren. Das tut er bestimmt auch mit Handwerker.

    Hmmmm.... wenn er keine Gewährleistungsmängel schriftlich zugibt, dann kann er nachher behaupten, seine Häuser sind mangelfrei... Ich habe gehört, eine seine RH-Anlagen musste alle Gaubenfenstern nach weniger als 10 Jahre austauschen (anscheinend alle verrottet wegen Einbaufehler). Na, da kommt keine Gewährleistung mehr, und der BT behauptet weiter, alles mangelfrei, alles beste Qualität.... :mauer

    Grüßle
    Amy
     
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