Normen / Richtlinien Bodenplatte

Diskutiere Normen / Richtlinien Bodenplatte im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben vor kurzem mit unserem Bauprojekt begonnen. (Fertighaus, Schlüsselfertig) Leider haben wir bezüglich Ausführung Bodenplatte...

  1. #1 Ringbau123, 12.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2024
    Ringbau123

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    Hallo,

    wir haben vor kurzem mit unserem Bauprojekt begonnen. (Fertighaus, Schlüsselfertig)
    Leider haben wir bezüglich Ausführung Bodenplatte einen SUB SUB bekommen.
    Jetzt haben wir den Termin bezüglich Abnahme Bodenplatte. Dieser Termin soll nur 15min gehen.
    Ich habe mich gewundert warum wir keine Dokumentation zur Platte bekommen habe und diese auch beim Bauleiter angefragt. Dieser hat dies verneint. Im Normalfall gibt es dort keine.

    Ich selber arbeite im Bereich Industriebau und dort ist vor einer Abnahme immer eine Dokumentation der gemachten Arbeiten mit Bildern und Text zu erstellen.
    Welche Normen und Richtlinien gelten denn beim privaten Hausbau? Wir bauen in Hessen und ich habe jetzt im Internet nichts gefunden(Außer die HBO, jedoch da auch nichts richtiges drin).
    Ich kann die Bodenplatte nicht guten Gewissens übernehmen ohne überhaupt zu wissen ob die Arbeiten entsprechend, fachgerecht, durchgeführt wurden.

    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. #2 nordanney, 12.06.2024
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    Im privaten Hausbaubereich gelten entweder die Regelungen der MaBV (wenn Bauträgergeschäft = Kauf Grundstück und Haus von einem Anbieter) oder die Regelungen des Verbraucherbauvertrags im BGB (wenn jemand auf Eurem Grundstück baut). VOB lasse ich mal raus, da im privaten Bereich im Prinzip nur eine Randerscheinung.
    Und bei beiden ist eine Pflicht zur Dokumentation, so wie Du sie haben möchtest, nicht vorhanden. Google gerne nach Unterlagen gem. Verbraucherbauvertrag. Bauunterlagen bekommst Du (also Pläne u.ä.), aber mehr auch nicht.
     
  3. #3 nordanney, 12.06.2024
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    Du hast also keinen Sachverständigen auf Deiner persönlichen Gehaltsliste stehen (oder Architekten), der Dich beim Bau begleitet? Warum nicht - Geld sparen?
    Gerade wenn Du im Industriebau arbeitest, müsstest Du doch wissen, dass man selbst überwacht und sich nicht auf den Bauer verlässt.

    Tatsächlich wirst du wohl keine große Wahl haben, als die Platte abzunehmen. Denn dafür, dass Du es fachlich nicht kannst, kann das Bauunternehmen ja nichts.
     
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  4. #4 Ringbau123, 12.06.2024
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    Danke für deine Antwort.

    Doch den habe ich und ich habe selbst überwacht; daher meine Fragen noch Dokumentation.
    Auch den Sachverständigen habe ich und der hat mit mir im Anschluss die Bodenplatte begutachtet.

    Mir geht es besonders um folgende Dinge: Frostschürze, Entwässerung und Bewehrung. Das alles kann ich nicht mehr sehen und wenn diese Abweichend vom Standard verbaut worden sind kann ich das ohne Dokumentation nicht mehr nachvollziehen.


    Aber ist das nicht konträr zu den Aussagen die ich hier gefunden habe? Laut DIN 18014 muss für den Fundamenterder schon eine Dokumentation stattfinden.
     
  5. #5 JohnBirlo, 12.06.2024
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    joa, was soll man auch länger bei einer normalen Bodenplatte machen. Aber die wollen ja von dir eine Unterschrift und Geld, insoweit brauchste dich da jetzt nicht wegen 5min unter Druck setzen lassen.

    Im übrigen hättest du oder jemand anders das kontrollieren lasse müssen, BEVOR betoniert wird. Mein Statiker kam extra raus, um die Bewehrung zu prüfen, der muss schließlich am Ende auch für die Statik unterschreiben.
     
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  6. #6 simon84, 12.06.2024
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    Richtig, bei so kritischen Themen wie BoPla ist man natürlich vorher, während und nach dem Gießen vor Ort
     
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  7. #7 hanse987, 12.06.2024
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    War wenigstens dein Eli vor Ort wegen der Erdung oder hat dein Bodenplattenbauer eine Eignung dafür, dies zu machen? Dann müsste der dieses aber für deinen Eli dokumentiert haben.
     
  8. #8 Ringbau123, 12.06.2024
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    Das ist ja auch geschehen. Mir geht es wie gesagt eher etwas von der ausführenden Firma/ Bauträger zu erhalten. Ich dachte da gibt es eine Norm/Richtlinie die das klar regelt was man liefern muss und was nicht.




    Um das nochmal klar zu äußern: Ich habe beim Bau jetzt kein schlechtes Gefühl etc. Es waren 2 Sachverständige vor Ort und ich habe nebenbei mir alles angeschaut.

    Ich habe nichts von der ausführenden Firma bekommen. Ich benötige doch wenigstens die Messung des Fundamenterders (wie bereits oben beschrieben). Daher wollte ich einfach wissen was noch dazu gehört und welche Normen / Richtlinien mir das genau beschreiben.
     
  9. #9 nordanney, 12.06.2024
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    Die hast Du doch vorliegen. Und da Du und Dein Sachverständiger überwacht habt, ist doch alles gut (Statiker hat die Bewehrung abgenommen?). Mehr passiert aber vom Bauunternehmen nicht - die bauen nur gem. Plänen - und wenn nicht, können Du und Dein Sachverständiger einschreiten. Aber es gibt keine weitere Dokumentation des Bauverlaufs.
    Nein, ist nicht konträr. Du bekommst die Interlagen, die nötig sind. Im BGB steht "...Verbraucher benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistungen unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden ist".
    Da bekommst Du ein Blatt Papier in die Hand gedrückt (von wem? wer hat den Erder verbaut?). Ja. Genauso wie Du Baupläne in die Hand gedrückt bekommst. Oder die Heizungsplanung.
    Aber kontrollieren, ob auch alles so umgesetzt wurde, wie es schwarz auf weiß steht, ist Deine Aufgabe.

    Ach ja, der Bauunternehmer schuldet die Unterlagen übrigens bist spätestens nach der Fertigstellung. Also im Zweifel, wenn er das ganze Haus baut, erst nach dessen Fertigstellung. Steht so auch im BGB
     
  10. #10 nordanney, 12.06.2024
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    Nicht ganz klar, aber das BGB nebst Auslegung regelt das schon.
     
  11. #11 Ringbau123, 12.06.2024
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    Ok vielen Dank für deine Antworten. Dachte außer das BGB regelt die HBO/etc. noch was.

    :) Danke euch nochmals für die Aufnahme. Werdet dann sicher noch mehr von mir hören xD
     
  12. #12 Ringbau123, 12.06.2024
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    Eigentlich habe ich dort auf Baustelle bezüglich Bodenplatte nichts zu suchen, da ich nicht der Beauftrager bin. Das ist meine Hausbaufirma. Daher ist ein Einschreiten "eigentlich" nicht möglich. Daher ist "meine" Aufgabe eigentlich nicht ganz klar bzw. kommt jetzt erst. Die Bodenplatte wird ja erst bei Begehung mit der Hausbaufirma in meinen Besitz übergehen. Daher wollte ich von denen eine Dokumentation die mir zusteht. Die zucken aber nur mit den Schultern.

    Erder wurde von der Bodenplattenfirma verbaut.
     
  13. #13 nordanney, 12.06.2024
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    Du bist Bauherr und Dein Ansprechpartner ist die Hausbaufirma. Dir ist es egal, wer die Bodenplatte letztendlich verbaut. Für Dich hat sie immer die Hausbaufirma als Vertragspartner gebaut und daher ist diese auch für alle Dokumentationen und Unterlagen verantwortlich.
    Und da es Dein Grundstück ist - oder ist es ein Bauträger? -, darfst Du jederzeit kontrollieren kommen, und gegenüber Deinem Vertragspartner Mängel rügen. Also gegenüber der Hausbaufirma.
    "Deine" Aufgabe ist die jederzeitige Kontrolle der Hausbaufirma (außer beim Bauträger). Egal, wer dort arbeitet.
     
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  14. #14 Ringbau123, 12.06.2024
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    Ok habe das Prinzip verstanden.

    Schade das es hier keine richtige Dokumentation, vom Gesetzgeber, vorgeschrieben wird,.

    Nochmals vielen Dank für deine Unterstützung.
     
  15. #15 nordanney, 12.06.2024
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    Na ja, Du hast sämtliche Baupläne vom Haus nebst weiteren relevanten Unterlagen und begleitest den Bau auch noch mit einem Sachverständigen, so dass Du Deiner Hausbaufirma zeitnah auf die Finger klopfen kannst.

    Wenn Du für 150k ne S-Klasse oder ein Wohnmobil kaufst, bekommst Du weder einen Einblick in die Produktion, kannst dort nicht eingreifen und hast am Ende sogar nur eine Bedienungsanleitung und mehr nicht.

    Insofern bist Du beim Hausbau so nah dran, wie an fast keinem privat zu kaufenden Produkt.
     
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  16. #16 VollNormal, 12.06.2024
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    Diese zu erstellende Dokumentation ist doch sicherlich Vertragsbestandteil bzw. wird die Einhaltung der entsprechenden Normen, die diese fordern, vertraglich vereinbart. So läuft das zumindest bei uns im Kanalbau.
     
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  17. #17 Ringbau123, 12.06.2024
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    Genau so läuft es auch im Industriebau. Leider habe ich nichts für den privaten Hausbau gefunden. Daher meine Anfrage hier ;)
    Vertragsbestandteil ist dies explizit nicht. Im LV steht auch nichts drin. Nur die entsprechende Normen können mir da weiterhelfen. Nur welche sind das xD
     
  18. Oehmi

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    Die Normen schreiben fest, wie gebaut werden muss, wie geprüft wird, welche Eigenschaften erfüllt werden müssen. Was du an Dokumentation erhältst, steht da nicht.

    Ich muss da immer an eine Situation auf ner Baustelle denken.
    Kollege will vom AN die Kontrollprüfungen für den Kanalbau haben.
    Bauleiter legt einen Stapel Papier vor.
    Kollege will Papier einstecken.
    Bauleiter sagt: nenene, im LV steht zur Prüfung vorlegen. Da steht nicht übergeben.
    Wenn Sie eine Kopie haben wollen, mach ich Ihnen gern ein Angebot.
     
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  19. #19 hanse987, 12.06.2024
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    Dann hättest du es vorher in den Vertrag bzw. ins LV mitaufnehmen lassen müssen, wenn du mehr willst als der Standard ist.
     
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  20. #20 Ringbau123, 12.06.2024
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    Ich will ja nicht mehr als den Standard. Ich will nur eine Dokumentation damit auch die geleisteten Arbeiten Nachweisbar sind.
    Habe eben die DIN-1045-3 gefunden. Leider kann ich die nicht lesen. Jedoch steht dort auch etwas von Dokumentation drin.
    Ich frage jetzt nochmal meine Sachverständigen. ich halte euch auf dem laufenden.
     
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