Notbremse gezogen

Diskutiere Notbremse gezogen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ohne die grundrisse zu kennen - für 250.000 € zu viel kubatur! da solltet ihr mal ein bisschen kleiner werden und die gründung im hang vereinfachen.

  1. #21 Gast036816, 05.11.2013
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    Gast036816 Gast

    ohne die grundrisse zu kennen - für 250.000 € zu viel kubatur! da solltet ihr mal ein bisschen kleiner werden und die gründung im hang vereinfachen.
     
  2. #22 Nutzername, 05.11.2013
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    @ Ralf:

    Erstmal freue ich mich, dass auch Du langsam dieses Urteil akzeptierst und verinnerlichst. Als ich dieses zum ersten Mal zitierte, hast Du mich noch ungerechtfertigt verwarnt - mittlerweile scheint auch bei Dir ein Umdenken stattgefunden zu haben. Das ist schön.

    @ topic:

    Ein klare Faktenlage kann nie schaden. Und bei Dingen, die schlimmstenfalls vor Gericht gehen, ist es von Vorteil, mögliche Argumentationen der Gegenseite im Vorhinein durchzuspielen. Angenommen Ihr hättet Euer Budget dem A. nur mündlich mitgeteilt, könnte dieser behaupten, Ihm sei ein höheres Budget mündlich mitgeteilt worden.

    Deswegen empfiehlt es sich, das Budget gleich schon in den Vertrag aufzunehmen (siehe auch einen anderen thread von mir), mindestens aber nachweisbar dem A. mitzuteilen. Der TE sollte das in seinem Fall prüfen, um sich den ganzen Konstellationen "Aussage gegen Aussage" gemäß vorstehenden Ausführungen zu entziehen.
     
  3. #23 Thomas B, 05.11.2013
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    Ich verstehe noch nicht ganz.....

    Mit dem Bau wurde begonnen (Erdaushub) und zeitgleich kommt der A. mit den Kosten ums Eck????

    Richtig wäre es, daß man die Kosten schon am Anfang (Vorentwurf) grob überreißt (von mir aus über m2 o. m3). Da weiß man schon in etwa wo die Reise hingeht. Zumindest ganz grob.

    Im weiteren Verlauf des Entwurfs wird es dann imer detaillierter und genauer. Natürlich auch mit einer gewissen fehlerquote, weil nat. Niemand vorher weiß was welcher Anbieter zu welchem Preis anbieten wird.

    Bei schlappe 1.100 m3 und einem recht ambitionierten Entwurf (der Schnitt läßt so etwas zumindest vermuten), kann ich mir einen m3 - Preis um die EUR 300 kaum vorstellen. Plus Garage. Das darf ruhig mehr sein.

    Insofern mag die Notbremse jetzt gerade richtig sein. Richtig sch***e wäre es doch, wenn sich im Laufe des dann schon laufenden Baus herausstellen sollte, daß Ihr eher deutlich über der KS landet.....

    Ich würd eh
     
  4. #24 Nutzername, 05.11.2013
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    Das ist Unfug. Anstatt Sekundärquellen falsch wiederzugeben, solltest Du Dir wirklich mal das Urteil durchlesen.

    VII ZR 230/11
     
  5. #25 jenser212, 05.11.2013
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    Ja, so ist es. Im Bauantrag waren auch schon Kosten angegeben, aber er meinte dazu, dass ich die Zahlen irgonieren soll, da wir durch viel Eigenleistung deutlich darunter liegen würden.

    Mal ein ganz anders Thema: ist die Seitenansicht wirklich so katastrophal? Hättet Ihr bessere Ideen? Ich habe ehrlich gesagt nicht mehr allzu Große Lust, mit dem Architekten weiterzuarbeiten und suche vllt demnächst jemand neues. Denn wenn ich Ihm jetzt mit "wir müssen das ändern" komme, dann wird er dafür auch neues Geld haben wollen, was ich nicht einsehe. Aber abwarten. Ich denke, ich werde mir direkt einen Anwalt mit in's Boot holen. Zur eigenen Sicherheit. Den Weg wollte ich zwar eigentlich nicht bestreiten, aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr ärgere ich mich.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2013
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    Du hast nichts verstanden und machst Dir noch immer Deine Pippilotta-Welt, wie sie Dir gefällt.
    Du wurdest nicht verwarnt, weil ich das Urteil nicht verstanden/verinnerlicht/wai hatte, sondern, weil Du völlig am Thema vorbei den TE in eine falsch Richtung getrieben hättest und trotz Moderation Deine "Aufklärung" meintest fortsetzen rspt wiederholen zu müssen!

    Er kann auch behaupten, im Himmel sei Jahrmarkt!
    Anscheinend hast DU das Urteil nicht verstanden!

    Der Planer hat im Rahmen der LP 1 das Budget abzufragen! Und er ist in der Pflicht, die Einhaltung des Budgets zu beweisen.

    Das dürfte bei einer Sachlage, die eine KE erst jetzt
    liefert, wohl kaum möglich sein!.
    Alleine schon das Unterlassen von früheren (gröberen) Kostenermittlungen ist ein klarer Beweis, dass ohne Rücksicht auf ein Budget geplant wurde oder gar in Kenntnis einer Budgetüberschreitung.

    Hör endlich auf, andere Laien mit Deiner selbstgestrickten Rechtsauslegung zu verwirren.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2013
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    Katastrophal ist relativ!
    Zumindest zeigt der Schnitt nicht, dass kostenbewusst geplant wurde, da die Lasten fröhlich hin und her geführt werden. Das kostet halt Geld.
    Ein "günstiger" Grundriss ist immer diszipliniert. Lasten in einem Rutsch von oben nach unten, Aussenwände übereinander usw.
    Sicher kann man so etwas bauen, aber der Statiker wird so manche to Stahl und so manchen m³ Mauerwerk zusätzlich verplanen müssen.
    Das kostet!
    Mag sein, er will! Aber einen Anspruch hat er nicht drauf.
     
  8. #28 Nutzername, 05.11.2013
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    Und jetzt die Behauptung rechtssicher belegen. (Da wird dann doch mal ein Blick ins Original-Urteil erforderlich.)
     
  9. #29 jenser212, 05.11.2013
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    Interessant. Wenn ich das so verstehe, wie es gemeint ist. Das wäre ja immerhin ein Ausweg aus dem Dilemma.
    Der Architekt müsste also nachbessern, auch wenn der Bauantrag bereits eingereicht und genehmigt ist? Sofern er einsichtig ist?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2013
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    >Oooooooch, nu will er mich examinieren, unser Nutzername. :mega_lol:

    KS = LP 2/3, TE hat LP 4 abgeschlossen - ergo kann der Kollege nicht beweisen, dass er dem AG eine Budgetüberschreitung angezeigt hat.

    Das Ergebnis einer solchen Abfrage muss ich beweisen können.

    PS - Beweis DU mir doch mal das Gegenteil :p
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2013
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    Nutzername hat oben (mal sinnvoll) den Originaltext des Urteils cveröffentlicht.
    Da steht u.a. drin, dass die Unterschrift unter den Bauantrag nicht unbedingt als Abnahme der Leistung gilt. Da ging es wier bei Dir darum, dass die Unterschrift in Unkenntnis der Kostenhöhe erfolgt war.
    Ist nicht abgenommen, ist Nachbesserungsbedarf.
     
  12. #32 jenser212, 05.11.2013
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    Ich werde mich heute Abend mit meiner Frau beraten und dann erstmal ein Gespräch mit dem Architekten und dem Bauing. führen. Alles estmal ohne Anwalt. Danach schauen wir weiter...

    Ich werde berichten.
     
  13. #33 Thomas B, 05.11.2013
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    Gut so!!!

    Ohne Anwalt (erstmal) verbaut/ verhärtet noch keine Fronten.

    Nochmals: Ich kenne jetzt Deinen Entwurf nicht en detail, aber selbst die für Dich zu hohen Kosten erscheinen mir angesichts der Gebäudegeometrie, der Hanglage und der der resultierenden Kubatur äußerst optimistisch.

    Also: Auch wenn das Projekt weitergehen sollte, sehe ich hier noch viel Potential, daß selbst dieses jetzt kommunizierte Budget deutlich (!!!) überschritten werden könnte!!!
     
  14. #34 Nutzername, 05.11.2013
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    Das ist doch Dein Lieblingsspruch, die Forderung eines rechtssicheren Belegs.
    Gerne, Du hast schließlich geliefert, jetzt bin ich dran. So ist es auch eine sinnvolle Diskussion:
    Der A. muss die Kostenvorgaben beachten. Dummerweise sind keine Herstellungskosten schriftlich vereinbart. Der A. könnte also behaupten Ihm wurden bspw. 350T€ kommuniziert.
    Ein A. kann sich tatsächlich nicht darauf berufen, es gebe keine vereinbarten Kostenvorstellungen. Er muss sie aktiv herausfinden.
    Wirtschaftliche Möglichkeiten sind was anderes als ein Wunschbudget. Der TE hat dargestellt, dass er sich die 375T€ auch leisten könnte. Er will aber nicht.
    Wie gesagt, der A. muss "nur" überzeugend vortragen, berechtigt von höheren Kostenvorstellungen ausgegangen zu sein.

    Bei dem was Du zitierst hast, ging es nur darum, wie weit eine geäußerte Kostenvorstellung nach oben überschritten werden darf, wenn diese Kostenvorstellung nicht als Obergrenze, sondern als ca.-Angabe definiert wurde.

    Das von mir dargestellte Szenario (A. behauptet eine höhere Kostenvorstellung - Aussage gegen Aussage) ist also zumindest angesichts des BGH-Urteils durchaus möglich.
     
  15. #35 Gast036816, 05.11.2013
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    nutzername - kannst du deinen grabenkrieg woanders austragen. du sprengst das thema und es nervt!
     
  16. #36 Nutzername, 05.11.2013
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    Da würde ich als A. einfach einen Zettel mit handschriftlicher Notiz vorholen, auf dem 375T€ steht und dann behaupten, die hab ich mir aufgeschrieben, als sie mir genannt wurden. Vielleicht wäre es sinnvoll, aber leider protokollieren nicht alle Architekten Ihre Termine mit dem Bauherrn und lassen diesen dann gegenzeichnen.

    Das ist alles sehr theoretisch und bringt den TE jetzt auch nicht weiter. Ausgangspunkt war ja nur, dass ich nach einem Beleg für die Kostenvorstellung gefragt habe und Du meintest, dass allein aus dem Urteil heraus das nicht erforderlich sei. Das ist aber nicht so nicht richtig.
     
  17. #37 Thomas B, 05.11.2013
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    Unabhängig von irgendwelchen höchstrichterlichen Urteilen geben die Leistungsphasen des Architekten hierüber Auskunft. Also egal ob er nun vorher die finanziellen Wünsche und/ oder Fähigketen des BH abgefragt hat, hätte er (der A.) im rahmen seiner Arbeit Zahlken liefern müssen! Diese zwar am Anfang (Vorentwurf) nur grob (zB über m2 oder m3 x EUR xyz), später dann feiner, detaillierter (Gewerkeweise oder nach DIN276).


    Dann nämlich hätte der BH die Möglichkeit gehabt Einfluß zu nehmen, zu sagen "Stop, zu teuer!" oder eben "paßt schon...weiter entwerfen".

    Bekommt er diese Zahlen aber erst nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen geliefert, so konnte er gar nicht Einfluß nehmen, weil er nichts von seinem "Glück" wußte. Insofern hat der A. also einen ganz wesentlichen Teil seiner Leistung schlichtweg nicht erbracht. Die Weiterführung seiner Leistung fußt aber ganz wesentlich auf diesen Vorarbeiten (Vorentwurf - Entwurf - Bauantrag). Ist so ein wesentlicher Teil nicht erbracht, fehlen ganz entscheidende Schritte eine Entscheidung zu fällen.

    Inwieweit der BH von sich aus hier hätte nachbohren müssen kann ich nicht ermessen. Sicherlich wäre es ja auch in seinem Interesse gewesen die Kosten zu wissen.
     
  18. #38 Thomas Traut, 05.11.2013
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    Um das beurteilen zu können, müsste man erst mal den vereinbarten Vertragsumfang wissen. Wenn der Bauherr keinen Auftrag zur Kostenberechnung erteilt hat, muss der A. die auch nicht liefern.
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nönö - Kosten sind zu nennen! Ich kann doch kein Wolkenkuckucksheim in der Grösse von Neuschweinstein planen, wenn der AG bloß ne Dackelhütte bezahlen kann.

    Oder redest Du von der Elbdisharmonie?
     
  20. mls

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    hoai und rosinenpicking?
    ich hab noch nie erlebt, dass das kostenthema rechtssicher
    ausgeschlossen worden wäre .. aber muss ja nix heissen ;)
    darüber, dass die hoai insbesondere (die aktuelle) den
    laienbauherren schützt, ist aber unbestritten, oder?

    bevor ich an wilde konstrukte denke, würde ich erstmal
    den normalfall unterstellen: alle erf. teilleistungen bis zur
    (vermutlich!) vereinbarten genehmigungsplanung sind zu
    erbringen... von wem auch immer.
     
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