Notwendige Nachweise für Absturzsicherheit von Fenstern

Diskutiere Notwendige Nachweise für Absturzsicherheit von Fenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forengemeinde, ich lasse seit Ende letzten Jahres ein EFH (2 Etagen, 150qm Wohnfläche) durch ein Bauunternehmen bauen und bin...

  1. Speele

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    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich lasse seit Ende letzten Jahres ein EFH (2 Etagen, 150qm Wohnfläche) durch ein Bauunternehmen bauen und bin deshalb seit einiger Zeit schon "stiller Mitleser" im Forum. Ich finde es klasse, wie sich hier gegenseitig unterstützt wird!

    Leider gibt es aktuell bei meinem kurz vor der Vollendung stehendem BV ein (aus meiner Sicht gravierendes) Problem, für das ich nach fachmännischem Rat suche:

    Im OG sind bodentiefe Fenster eingebaut, die gem. gesetzlicher Anforderungen absturzsicher ausgeführt sein müssen. Seit fast 4 Monaten schafft es der Fensterhersteller nicht, entsprechende Nachweise zu liefern. Zunächst wurden nur irgendwelche Nachweise geliefert, die mit meinem BV eigentlich nichts zu tun haben. Vor ein paar Tagen habe ich dann endlich mal ein offizielles Schreiben vom Fensterhersteller erhalten, in dem er mir schriftlich die Absturzsicherheit der gelieferten Fenster bestätigt. Soweit so gut!

    Dem Schreiben selbst fügt er allerdings Prüfnachweise eines anderen Herstellers bei und zitiert die ETB-Richtlinie, wonach „Für Bauteile, die aus Erfahrung ausreichend sicher beurteilt werden können, braucht ein Nachweis der Stoßbelastung nach Abschnitt 3.2 dieser Richtlinie nicht geprüft werden." Bzgl. seiner Erfahrungswerte stützt er sich auf die beigefügten Prüfberichte des anderen Herstellers. Jetzt die Frage dazu: Welche Unterlagen ist der Fensterhersteller verpflichtet zur Verfügung zu stellen, um die Absturzsicherheit nachzuweisen? Reicht ein solches Schreiben oder muss der Hersteller auch für seine tatsächlich eingebauten Fenster solche Prüfberichte als Nachweis vorlegen?
    (nach meinen bisherigen (laienhaften, ich baue zum ersten Mal) Erfahrungen am Bau gibt es eigentlich für alles und jedes entsprechende labortechnische Prüfberichte. Mir ist nicht klar, warum das bei Fenstern mit Sicherheitsfunktion anders sein sollte. Zumal das andere Fensterhersteller scheinbar ohne größere Probleme vorlegen können.)

    Wie sollte man aus eurer Sicht mit dem Thema weiter umgehen (Mängelanzeige an Bauunternehmen habe ich schon gestellt)?


    Vorab möchte ich mich ganz herzlich für eure Rückmeldungen und Unterstützung bedanken!


    MfG speele
     
  2. #2 Fabian Weber, 31.07.2019
    Fabian Weber

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    Du kennst also selbst den Hersteller und die verbauten Profile?

    Kennst Du auch den Scheibenaufbau?

    Dann poste dies doch mal hier.
     
  3. #3 Jo Bauherr, 31.07.2019
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    Der AN hat per Übereinstimmungserklärung nachzuweisen, dass die Verglasung und die Rahmenkonstruktion gemäß Prüfzeugnis Nr. ..... entspr. DIN 18008-4 ausgeführt wurde. Der Fensterlieferant sollte das haben!
     
  4. Speele

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    Hallo Fabian, hallo Jo,

    Hersteller der Fenster ist die Firma WERU. Das Fensterprofil ist Afino One.
    Der Glasaufbau ist VSG 6 (PVB 0,76) /12A SZR/ 4 Float /12A /SZR /P2A. Das scheint soweit zu passen.
    Im Wesentlichen geht es jetzt um das Rahmenprofil, speziell den Querträger zwischen den zwei öffnenden Flügeln und der unten fest eingebauten VSG-Verglasung.
    Dafür kann WERU selbst keinen Prüfnachweis bringen und bedient sich wie oben bereits beschrieben des Prüfnachweises eines Konkurrenten mit einem ähnlichen (aber nicht identischem Profil).

    @Jo Bauherr: Gibt es für deine Aussage irgendwo eine rechtliche Grundlage, auf die man sich berufen kann? Wie gesagt: im Moment kann der Fensterhersteller WERU das nicht liefern und bestreitet aktuell auch soetwas liefern zu müssen.

    MfG speele
     
  5. #5 Fabian Weber, 01.08.2019
    Fabian Weber

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    Alles was gefordert ist steht in der 18008. Ich glaube aber, dass Dein Fenster das schon kann.
     
  6. Speele

    Speele

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    Kann schon sein, dass das Fenster die Anforderungen an eine absturzsichernde Verglasung erfüllt.
    Nur die Nachweise die WERU dazu bisher geliefert hat, erscheinen mir irgendwie dubios, weil immer unterschiedlich!
    Das macht nicht den Eindruck einer fundierten Nachweisführung!

    Die DIN18008-4 habe ich jetzt durchgelesen. Allerdings geht es da, soweit ich das verstanden habe, hauptsächlich um die Verglasung und die Lagerung der Verglasung und nicht um den Querriegel des Fensters. Wie gesagt, die Kernfrage ist eigentlich, welche Nachweise für diesen Querriegel von WERU zu liefern sind.
    Gibt es da in der DIN EN 1990 o.ä. verbindliche Vorgaben für die Nachweisführung?

    MfG speele
     
  7. #7 Gast82596, 01.08.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Lass dir die Ix bzw. Iy Werte vom Kämpfer geben, dann benötigst du noch die Fensterbreite und jeder Statiker kann dir es rechnen ob der Kämpfer es hält oder nicht.
    Kannst natürlich noch weiter gehen und die komplette Befestigung des Fensterelementes nachweisen lassen (inkl. T-Stoßverbindung vom senke. Rahmenprofil zum Kämpfer)
    Prüfzertifikat wirst du keines bekommen.
     
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