Nutzungsänderung Abstellraum - Hobbywerkstatt BayBO

Diskutiere Nutzungsänderung Abstellraum - Hobbywerkstatt BayBO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, da ich neu im Forum bin möchte ich mich erst einmal vorstellen. Ich bin 36 Jahre und seit 8 Jahren Bauingenieur. Diese Jahr werde...

  1. ahau

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    Hallo Zusammen,

    da ich neu im Forum bin möchte ich mich erst einmal vorstellen. Ich bin 36 Jahre und seit 8 Jahren Bauingenieur. Diese Jahr werde ich das erste mal als Planverfasser tätig und möchte nichts falsch machen.

    Mein erstes Vorhaben ist die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes. Konkret handelt es sich um eine freistehende Traktorengarage 6x7m mit darüber liegendem Lagerrau in einen Hang gebaut. Der Lagerraum ist ein Holzbau auf der Stahlbetondecke der Garage und ebenerdig zugänglich.
    Der neue Eigentümer, selbst kein Landwirt, möchte den Lagerraum zu einer Hobbywerkstatt ausbauen. Diese soll natürlich beheizt werden.

    Nun bin ich bei meinen Recherchen wie vorzugehen ist auf den 57 (4) 1. BayBO gestoßen.
    Demnach ist die Nutzungsänderung Verfahrensfrei wenn die bauliche Anlage nach den §§ 29 bis 38 BauGB zulässig ist und keine anderen bautechnischen Nachweise als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen.
    Bei neuere Feuerung wäre ja zunächst einmal die EnEV einschlägig. Bei einer Hobbywerkstatt würde ich zunächst von der Nutzung Wohngebäude ausgehen. Allerdings kann man §1 (3) 8b so lesen dass selbst wenn die Hobbywerkstatt jeden Samstag geheizt würde, weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung zu erwarten ist. Damit wäre EnEV wieder vom Tisch.

    Tragwerksplanerische Nachweise dürften ebenfalls nicht erforderlich sein da an der Tragkonstruktion nicht geändert wird und die zu erwartenden Einwirkungen aus Wohnen / Arbeiten gleich oder geringer der Lagerflächen sein sollten.

    Zum Brandschutz sind an ein Wohngebäude Klasse 1 auch keine anderen Anforderungen zu erwarten. Zwei Fluchtweg sind über den ebenerdigen Zugang und ein Gibelfenster gegeben.

    Ist meine Argumentation schlüssig? Würdet ihr in diesem Fall einen Bauantrag vorbereiten oder auf die eventuelle Verfahrensfreiheit verweisen?

    Ob der Bauherr von der Maßnahme Abstand nimmt, wenn die Nutzungsänderung einen Bauantrag und Modernisierung auf EnEV Neubau zur Folge hat kann ich nicht sagen.

    Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

    Schon mal vielen Dank.
     
  2. #2 Fabian Weber, 01.12.2019
    Fabian Weber

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    Liegt denn Baurecht für Wohnen vor? Wenn z.B. nach Paragraph 35, dann wird es schon schwer.

    Warum sollte ein Hobbyraum eine Wohnnutzung sein?
     
  3. ahau

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    Hallo,

    ja 35 BauG könnte ein Thema sein, die gesamte Hofstelle liegt etwa 160m von der letzten Hofstelle eines weiträumigen Straßendorfes entfernt. Die Garage hätte ich im Bebauungszusammenhang mit der Hofstelle verortet und somit im Innenbereichen. Das müsste ich doch formlos bei der Gemeinde erfragen können oder bin ich damit schon im Bauantrag / -voranfrage?

    Diese Frage kann ich nur mit einer Gegenfrage beantworten, welche andere Nutzung außer „Wohnen“ kommt denn für einen Hobbyraum in Frage?

    Schonmal Danke.
     
  4. #4 Fabian Weber, 01.12.2019
    Fabian Weber

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    Also Du kannst nicht selbst den Innenbereich definieren, dafür gibt es den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan. Wenn der gesamte Hof im Außenbereich liegt, geht so gut wie garnix.

    Hobbyraum kann auch baurechtlich kein Aufenthaltsraum sein, je nach Hobby.
     
  5. ahau

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    Einen Bebauungsplan gibt es definitiv nicht. Ich denke ja, der gesamte Hof liegt vermutlich im Außenbereich dieser bildet aber mit den Nebengebäuden auch eine zusammenhängende Bebauung.
    Ich werde mal den Flächennutzungsplan anfordern.

    Soweit ich weiß soll es eine Holzwerkstatt für Tischlerarbeiten werden. An welcher Stelle wäre das von Bedeutung? Die EnEV Nichtwohngebäude sind doch vom Charakter eher Büros, Hallen, etc. Da würde ich eine nicht gewerbliche Nutzung eher dem Wohngebäude zuordnen.
     
  6. #6 simon84, 01.12.2019
    simon84

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  7. #7 Stadtbaumeister, 02.12.2019
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