Nutzungsänderungsantrag Landwirtschaftliche Scheune für Private Werkstatt

Diskutiere Nutzungsänderungsantrag Landwirtschaftliche Scheune für Private Werkstatt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Situation: Ich wohne zu miete auf einem ehemaligen Bauernhof. Der Besitzer, ein älterer Man wohnt mit einer dritten Partei auch mit auf dem Hoff....

  1. #1 chrismax09, 20.04.2023
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    Ich wohne zu miete auf einem ehemaligen Bauernhof. Der Besitzer, ein älterer Man wohnt mit einer dritten Partei auch mit auf dem Hoff. Auf dem Gelände sind noch mehrere alte Scheunen. Eine dieser Scheunen würde ich gerne fürs Unterstellen von einem Oldtimer und fürs Schrauben am Auto mieten. Mein vermiete hat da auch kein Problem mit, nur wüsste er dafür einen Nutzungsänderungsantrag für die Scheune machen. Die Scheune würde noch unter Landwirtschaftlicher Nutzung laufen. Er sagte mir das er die Bürokratie nicht schaffe und ich mich gerne schlauch machen dürfte. Im Internet bin ich nur auf Nutzungsänderungen im Bezug auf Umbau oder Sanierung für Gewerbliche oder Wohnungserrichtung gestoßen. Habt ihr hilfreiche Informationen?
     
  2. #2 Gast 85175, 20.04.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ja, wenn das im Außenbereich ist, der Hof also irgendwo in der Pampa steht, dann lass die Finger erstmal vom Bestandsschutz und denk nicht mal dran da ein "Gewerbe" oder sonst was draus machen zu wollen, nicht ohne seeeehr genau zu wissen was du da gerade tust. Irgendwelche laienhaft formulierten Anträge können da ganz blöde Folgen haben. Meine Meinung.

    Nutzungsänderung - Privilegierung im Außenbereich | anwalt24.de

    Wie ihr zwei Spezialexperten drauf kommt, dass ein Privatmann mit einem Oldtimer ein Gewerbe sei, wäre auch noch so ne Frage....
     
  3. #3 chrismax09, 20.04.2023
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    Also ich habe auf keinen Fall vor daraus ein Gewerbe zu starten. Und von welchen zwei Experten sprichst du ?
     
  4. #4 Gast 85175, 20.04.2023
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    Gast 85175 Gast

    Stimmt, das hab ich falsch gelesen, der alte Bauer war das gar nicht, das warst du ganz alleine...
     
  5. #5 chrismax09, 20.04.2023
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    Was bin ich ganz alleine gewesen ?
    Ich möchte ja nur weitere Informationen, was in diesem Fall zu beachten ist ?
     
  6. #6 nordanney, 20.04.2023
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    Stell zusätzlich noch einen alten Trecker in die Scheune und schon hast Du die landwirtschaftliche Nutzung. Pragmatisch denken ;-)
     
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  7. #7 Gast 85175, 20.04.2023
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    Ne garnix, da geht’s ja nur um diese Privilegierung demnach einzig und allein die Landwirtschaft im Aussenbereich gewollt ist und den Bestandsschutz diesbezüglich fasst man wegen einem Oldtimer und einer Werkbank nicht an. Das ist mE ein größeres Thema für die Erben des Bauers, da hängt viel mehr dran als die vorübergehende Vermietung der einen Scheune…

    Die Folgen die sowas haben könnte funktionieren etwa so (nur als Beispiel): Alte Landwirtschaft in Wohnraum umwandeln ist möglich, aber wenn es erstmal ein „Gewerbe“ ist, dann geht’s nicht mehr. Usw…
     
  8. #8 Viethps, 20.04.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Ein Oldtimer kann auch gut beim `abschleppen´ helfen.

    Aber im Ernst: Die Bauern, die ich so kenne, haben in solchen Fällen nie einen Gedanken an `Nutzungsänderung ´ verschwendet.....
    15 WoWgn abstellen erlaubt.






    5 beim FA angegeben

    o. ä.

    Nutzungsänderung beantragt bei Umbau für - Ferien auf dem Bauernhof - ...aber sonst.....
     
  9. #9 nordanney, 20.04.2023
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    Jep. Ist hier am Niederrhein nicht anders. Die alten Scheunen werden für alles mögliche vermietet. Interessiert niemanden, sofern keine wilden Partylocation o.ä. entstehen
     
  10. #10 Gast 85175, 20.04.2023
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    Ich hab’s mir ähnlich gedacht, das ist entweder ein sehr überkorrekter Bauer, oder der hat die Hosen voll weil ihn irgendwer auf dem Kicker hat…
     
  11. #11 Fabian Weber, 21.04.2023
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    Was willst Du denn immer mit Gewerbe?

    Er will an seiner Karre schrauben sonst nix.
     
  12. #12 Fasanenhof, 21.04.2023
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    Jein. Der Eigentümer hat da Flexibilität; Wenn der Landwirtschaftliche Betrieb noch besteht, gilt da ganz viel "kein Kläger, kein Richter". Wenn der Eigentümer die Fläche vermietet, dann ist es eine andere Sache. Dann kann eine Gewerbliche Nutzung unterstellt werden (Weil die Vermietung wohl nicht Schwarz läuft) und dann.... naja... wird aus einer Scheune für die Landwirtschaftliche Nutzung nunmal ein Mietgewerbe für Garagen und Werkstattflächen.
     
  13. #13 simon84, 21.04.2023
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    Das einzige was da wirklich interessant ist die Brandschutzversicherung
    Da kriegt man schnell Ärger wenn da 10 Autos mit vollen Benzin Tanks drin stehen.

    bei Wohnwagen kann das wegen Gas und Lithium Batterien auch interessant werden
     
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