Oberste Geschossdecke nachdämmen ?

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  1. Grumpy

    Grumpy

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    Ein freundliches Hallo an alle Experten hier!

    Da ich irgendwie mit meinem Vorhaben nicht weiterkomme wende ich mich an Euch :e_smiley_brille02:

    Zur Sache:

    Es handelt sich um ein selbst genutztes EFH aus 1960. Dies liegt hang-seitig und hat unten eine Einlieger-Whg, sowie hintere Keller und Technikräume und oben die Etage, die ich bewohne. Ich plane nun die OG-Decke - also oberseitig - auf dem nicht begehbaren Dachboden zusätzlich zu dämmen.

    Der Bauteilquerschnitt sieht folgendermaßen aus: 1) Gips- oder Kalkzentputz 15 mm, 2) Betondecke 140 mm, Glaswolledämmplatte 20 mm, 3) 20 mm Estrich. U-Wert 1,37 W/(m2K) So hat man in den 60-ern gebaut! Der Vorbesitzer hat anno ca. 1995 eine zusätzliche Glasfaserdämmung mit 80 mm Dämmstärke dort verlegen lassen. Macht U-Wert 0,45 W/(m2K) und die Hütte wird nicht warm.

    Es ist geplant eine zusätzliche 120 mm Glasfaser-Dämmung WLG 032 oben, auf die vorhandene Dämmung, zu verlegen. Würde U-Wert 0,17 entsprechen.

    Nun zu meiner/n Frage/n:

    1) Kann die alte Dämmung drinbleiben? Dort haben sich vor meiner Zeit mal Marder ausgetobt und die Dämmung ist auch so mittlerweile zusammengefallen.

    2) Hat die alte Dämmung überhaupt noch einen Rechenwert?

    3) Muss auf die Dämmung eine Dampfbremsfolie verlegt werden? Unter den Dachpfannen liegt keine Folie.

    4) Das Haus hat ein Walmdach mit ~ 30 Grad Neigung und 70 cm Dachüberstand. Dadurch ist an dem Randbereich Dach/Außenwand nur wenig Platz. Dort ginge maximal 100 mm Dämmung. Gibt es da etwas zu beachten?

    Danke für Hinweise :-)
     
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