Objektüberwachung bei Eigenleistung

Diskutiere Objektüberwachung bei Eigenleistung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Bei Rechtsanwalt war ich. voll krass - Oder was soll die Ausdrucksform ? @Ingo: Was hat aber ein Objektüberwacher, der die Leistungen nicht...

  1. #21 blossom, 17.11.2006
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    Bei Rechtsanwalt war ich. voll krass - Oder was soll die Ausdrucksform ?

    @Ingo: Was hat aber ein Objektüberwacher, der die Leistungen nicht überwacht nach Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle zu suchen ? Nicht daß es mich stören würde, daß er da war, im Gegenteil, ich finde es sogar sehr gut, aber sich danach hinzustellen, und sich als "Nicht-Objektplaner" auszugeben finde ich seltsam.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2006
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    Reicht das nicht oder waren das die falschen Antworten???
    Und zum Thema Arroganz. Sind wir nicht - wir sind nur ehrlich :smoke
    Arrogant ist es, e-mails als nicht existent anzusehen, wenn der Inhalt nicht konveniert.
    MfG
     
  3. Bruno

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    Da prallen ja Welten aufeinander :(

    Objektüberwachung ist nicht das (auf Dauer angelegte, ununterbrochene) Beobachten des Einschwenkens am Kran hängender 6-t-Lasten. Vielleicht sollte der Architekt noch mit dem Auto hinter dem Schwertransport vom Werk zur Baustelle herfahren, um die Klötzchen zwischen Herstellung und Montage für keinen Moment aus den Augen zu verlieren?

    Auf das Ergebnis kommt es an. Im Zuge der Objektüberwachung zu prüfen ist, ob die Lasten am Ende korrekt dort sitzen wo sie gemäß Plan und Regel der Technik hingehören. Und nachdem die nicht weglaufen, genügt die Prüfung zu einem Zeitpunkt (Betonung auf Punkt), an dem die Leistung noch nicht verdeckt wurde.

    Merke: der Architekt schuldet Erfolg (hier: die Teile sitzen am Ende richtig), nicht Anwesenheit ("die Teile sitzen zwar nicht, aber ich war 9 Stunden ununterbrochen da und habe angestrengt geguckt").
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2006
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    Der Bauleiter ...

    hat doch mit Wohncontainer auf der Baustelle anwesend zu sein (24 Std, 7 Tage/Woche), hat per LKW fehlendes Material unverzüglich und kostenfrei zu beschaffen, qualitativ hochwertige Ausführende im Froster zu haben, bei Bedarf aufzutauen und einzusetzen (alternativ von anderen Baustellen zu shanghaien), mangelhafte Ausführungen unverzüglich eigenhändig zu beheben, den Müll für Handwerker zu entsorgen (kostenfrei) und den Bau abends besenrein zu kehren. :bounce:
    MfG
     
  5. Lukas

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    Hi Ralf,

    das ist besser, als wenn er den ganzen Tag Zitronen faltet.:D

    :winken
     
  6. #26 butterbär, 17.11.2006
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    nix krass!

    guggst du.. war vorschlag.
     
  7. #27 butterbär, 17.11.2006
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    was willst du eigentlich, dass mir dir hier deinen vertrag analysiert, was du selber verbockt hast und was die gegenpartei?

    wenn du beim anwalt gewesen wärst würdest nich so nen stuss verzapfen.
     
  8. #28 butterbär, 17.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2006
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    wozu brauchst du denn überhaupt nen bauleiter... du bist bauing und kannst das selber machen.

    oder brauchst nen dummen für die haftungsfrage?

    schön blöd wenn der architekt die bauüberwachung reduziert.... seine haftung reduziert sich dabei nämlich nicht die bohne. und bei so einem experimentalbau und einem bauherren der sich jetzt schon über´s internet über all möglich rechtliches zeug informiert tödlich.

    der ist doch schon in der haftung, wenn er nur an der baustelle vorbeifährt...

    wetten wir ich weiss wie das mal endet?
     
  9. #29 blossom, 17.11.2006
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    Himmelherrgottnochmal:

    Es geht mir um die, wie auch in #000 gestellte Frage, bzw, genauer um die Beantwortung dieser, ob e3s in der HOAI Klauseln gibt, die in Eigenleistung ausgeführte Bauleistungen von der Objektüberwachung per se ausschliessen, bzw, falls dem nicht so ist, es eine "Gewohnheitsmaßgabe" ist, dass diese eben nicht überwacht werden.

    Um nix anderes. Ich will weder, daß Kollege Architekt permanent vor Ort ist, noch dass er ständig allen möglichen Plunder macht- ich möchte nur die Frage beantwortet wissen.
     
  10. #30 butterbär, 17.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2006
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    da kann man in der hoai sicher was vereinbaren, aber der für das baurecht genannte bauleiter ist für alles verantwortlich, was auf der baustelle passiert.

    privatrechtlich kann da wohl der eine oder andere reduzierte vertrag geschlossen werden, aber baurechtlich ist der architekt/bauleiter für die einhaltung und umsetzung der baurechtlichen vorgaben und gesetze und die sicherheit auf der baustelle verantwortlich.

    genaueres steht dazu bestimmt auch in der entsprechenden bauordnung.

    so muss zum beispiel ein architekt/bauleiter die baustelle einstellen lassen, wenn z.b. der bauherr gegen einen vorgabe aus der baugenehmigung bewusst verstösst... ein haftungsauschluss oder einen schriftliche bestätigung des bauherren reichen hier in der regel nicht aus. und "teilweise" bauleitung ist höchstens als fachbauleitung zu verstehen, was jedoch immer noch eine oberbauleitung notwendig macht oder wie in bayern bei einfacheren bauvorhaben einen verantwortlichen für die bauausführung.

    die hoai regelt nur die honorierung, nicht jedoch den verantwortungsbereich des architekten/bauleiters.



    himmelherrgottdonnderwetter :bounce:
     
  11. Bruno

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    In der HOAI gibt es solche Klauseln nicht.

    Die HOAI regelt im Übrigen das Honorar, wie der Name sagt. Welche Leistung geschuldet ist, ergibt sich nur aus dem Vertrag. Natürlich kann ich in den Vertrag schreiben, dass z.B. alle Leistungen zu erbringen sind, die in § 15 HOAI in der Spalte "Grundleistungen" aufgeführt sind. Dann - und nur dann - ergibt sich aus der HOAI, was zu erbringen ist.

    Im Übrigen hatte ich schon den Eindruck, dass Sie vom Architekten pure Daueranwesenheit als Selbstzweck erwarten statt Überprüfen der Leistung wenn es sinnvoll ist.

    Wäre ich der Architekt, würde ich möglicherweise aus wichtigem Grund kündigen. Die Vertrauensbasis scheint weg zu sein, wenn auf eine meiner Mails nicht das Gespräch gesucht, sondern der Anwalt aufgesucht wird und Rat nicht mehr bei mir, sondern in öffentlichen Foren gesucht wird.
     
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