Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG

Diskutiere Offene Randbereiche der Dämmungsplatten in der TG im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Dann werde ich mich um eine formelle Anfrage für die Herausgabe der Unterlagen bemühen. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben bereits eine...

  1. HCL

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    Dann werde ich mich um eine formelle Anfrage für die Herausgabe der Unterlagen bemühen. Vielen Dank für den Hinweis.

    Wir haben bereits eine Abnahmeerklärung mit Mangelvorbehalt für die Tiefgarage abgegeben. Ich gehe davon aus, dass dies ausreichend ist, um einen Regress zu vermeiden. Die dahinterstehende Idee war, uns das Recht auf Nachbesserung zu sichern, ohne in Verzug zu geraten.
     
  2. SIL

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    Ich weiß nicht wer diese Idee wieder konstruiert hat ...ich empfehle dringend einen SV / Gutachter der auch rechtlich in der Lage ist zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden, noch merkwürdiger wird das ganze wenn ein SV hier eine Abnahme mit Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat , das ist ein absolutes Unding ( ob nun mit Mangel oder Vorbehalt ) , maximal eine Sichtung oder Begehung und ein Erfassen des aktuellen Standes kann er vornehmen.
    Es zeigt sich das bei Ihnen und eventuell auch anderen späteren Eigentümern doch ein erheblicher Mangel an Rechtsgrundlagen vorliegt...sry für rechtliche Aspekte ist dieses Forum nicht geschaffen..... das überlasse ich @chillig80 falls sie rein rechtliche Fragen zu Ihrem Vorgang haben maximal via PM wobei hier Grundvoraussetzung der not. KV plus Grundlagenurkunde plus Teilung plus BVB BL plus BA Genehmigung etc eigentlich zwingend zugänglich sein muss und dies ziehe ich nicht in Betracht , ergo technische Fragen ja
    :closed:
     
  3. HCL

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    @SIL Der Chloridschutz und der Wartungsplan sind eigentlich die einzigen Themen, bei denen sich BT und SV streiten. Ein sogenanntes Oberflächenschutzsystem (OS-Beschichtung) im Bereich der Sockelzonen der Wände und Stützen ist nicht vorhanden. Im Wartungsplan steht jedoch „Keine Instandhaltung erforderlich - wartungsfrei“. Der SV teilt diese Auffassung nicht und empfiehlt, einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Sockelzonen der TG einmal jährlich einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Sollten Risse entstehen, müssen diese zeitnah geschlossen werden. Ich kann nur hoffen, dass die WEG verantwortungsvoll damit umgeht. Bei 100 Eigentümern könnte das schwierig werden.
     
  4. HCL

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    Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums haben wir auf Empfehlung des SV gemacht. Er hat, wie Sie vermuten, lediglich eine Begehung durchgeführt und den aktuellen Stand erfasst. Meine Intention hier war nicht, rechtliche Unterstützung zu suchen, sondern eher zu verstehen, inwieweit die offene Ausführung bei den Dämmplatten akzeptabel ist. Und genau dafür waren Ihre und @chillig80s Beiträge sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!
     
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  5. SIL

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    Das braucht es auch nicht , eure TG ist nicht 'fremdgenutzt' d.h.es herrscht kein freier Publikumsverkehr und es ist auch keine freie Bewitterung wie bei einem Parkdeck, desweiteren wer fährt in einer TG derartig , dass ein Spritzen oder Sprühnebel entsteht mit Chloriden oder Wasser\ Schnee / Salze etc Schritt fahren heißt das Ding ,nun ist eure Zufahrt nicht ersichtlich, maximal im Ein- Ausfahrtsbereich würde ich eine Beschichtung in eurem Fall in Betracht ziehen, dies auch nur wenn die entsprechende Güte der Betonwand / Stützen nicht schon in der entsprechenden Expo Klasse ist.
    Erfahrungsgemäß bestellt ihr einen Verwalter und sicher dieser eine Reinigungsfirma , eine Sichtung für Schäden kann ja mit vereinbart werden....eine Wartung außer der Technik wie Brandmeldeanlage/ Beleuchtung etc sehe ich hier nach ihrem Vortrag erstmal nicht
     
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