OG umbau in 1 oder 2 Wohneinheiten

Diskutiere OG umbau in 1 oder 2 Wohneinheiten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Lieber Mitglieder, mich würden mal eure Meinung, Tipps und Planungsideen interessieren. Hierbei handelt es sich um die evtl. bestehende...

  1. #1 Matzedusa, 17.04.2020
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    Hallo Lieber Mitglieder,

    mich würden mal eure Meinung, Tipps und Planungsideen interessieren.

    Hierbei handelt es sich um die evtl. bestehende Möglichkeit des OG des bestehenden Gebäudes (älteres Bauernhaus) in eine einzelne oder wenn die Gegebenheiten es zulassen in zwei kleinere Mitwohnungen um- bzw. auszubauen.

    Im EG ist bereits eine separate Wohnung.

    Ich bin über jeden Tipp oder Ideenvorschlag dankbar.


    Hier mal der Grundriss
    EG.jpg OG.jpg
     
  2. 11ant

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    Mein Meinung wäre, durch Einstellung der Zeichnungen ohne die weißen und grünen Flächen die Übersichtlichkeit zu erhöhen, könnte die Qualität der Tips und die Zahl der Planungsideen pushen.
     
  3. #3 simon84, 20.04.2020
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    Und einfach eine Bemaßung statt diesen “ca qm”

    PS. Ah sehe das sind zwei Bilder vom EG.

    was ist denn das OG? Gibts dazu auch Pläne ?

    Durchgangszimmer sind mit heutigen Maßstäben nur sehr begrenzt nutzbar .... und aus einer Garage Wohnraum Machen? Hmmm
     
  4. #4 Matzedusa, 20.04.2020
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    Hallo
    danke schon mal für die Antworten.

    Dann versuch ich mal zu erklären :think

    Das erste Bild mit den Garagen ist das EG.
    Das andere Bild mit den weißen Flächen das OG.

    Problem ist, dass das ein alter Plan ist.
    Hier ist nur das EG im Plan und ein Schnitt der Seitenansicht.
    Für das OG gibt es hier leider keinen Plan daher die weißen Flächen mit den ca. qm Angaben (als Anhaltspunkt).

    Das EG soll so bleiben wie es ist, also auch mit den Garagen.

    Die Garagen werden nicht umgebaut, hier soll der Raum über den Garagen genutzt werden. Hier wurde ein Stock aufgebaut und ein neues Dach mit einem Dachboden verbaut .:bau_1:

    Eigendlich geht es nur um das OG (also hier wo die ganzen weißen Flächen mit qm eingezeichnet sind).
    Hier habe ich den Plan von dem EG genommen (da Baugleich) und eben die ca. qm mit der jetzigen Raum Ein- bzw. Aufteilung mal versucht darzustellen.

    Hoffe ich konnte es etwas erklären und es finden sich noch Ideen
     
  5. #5 simon84, 20.04.2020
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    Verstanden. Wie sollen denn die Garagen bzw. die Zimmer über den Garagen gedämmt und beheizt werden wenn diese Wohnraum werden sollen ? Wie läuft der Antrag zur Nutzungsänderung ab?

    besser wäre mit Laser die Zimmer im OG zu vermessen, dass diese exakt deckungsgleich mit dem EG sind ist zwar nicht unmöglich aber unwahrscheinlich

    wie gesagt meiner Meinung nach durch die Durchgangszimmer nicht modern nutzbar oder zur Vermietung verwertbar .... da wären größere (teure) Umbauten nötig
     
  6. #6 Matzedusa, 20.04.2020
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    Laut Landratsamt könnte das als Wohnraum eingetragen werden.

    Gut ganz ehrlich gesagt habe ich mir über die Dämmung noch keine Gedanken gemacht, da dies ja alles erst mal hypothetisch ist und die Frage geklärt werden muss ob und wie das machbar bzw. möglich ist.

    Es wäre ja evtl. eine Möglichkeit die Türe zu versetzten und mit Rigips eine Wand für einen Flur zu erstellen.

    Die Räume selbst könnten an der Heizung angeschlossen werden und mit Heizkörper beheizt werden, dies ist laut Heizungsbauer kein Problem.
     
  7. #7 simon84, 20.04.2020
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    erstmal wäre wichtig zu wissen was soll das Ganze werden ? Eine Wohneinheit ? Oder mehrere ? Oder eine Studenten WG?

    wer soll das nutzen ? Eigennutzung oder Vermietung ?

    Dämmung kann schwierig werden. In der Garage an der Decke dämmen bedeutet raumverlust und Garagen sind ja meist nicht besonders hoch. Außerdem gehen da vermutlich keine brennbaren dämmstoffe bzw. sind nicht zu empfehlen.

    und oben in den Zimmern Fußboden / Estrich dämmen bedeutet auch Höhenverlust und dass alles raus muss.

    Trockenbau wand ziehen geht sicher aber dadurch wird doch aus einem dreifach geschachtelten Durchgangszimmer auch keine einzelnen. Oder Zeichne doch mal ein wie du es dir gedacht hast .

    Jedenfalls eine Riesen Aktion den Grundriss stark zu ändern ohne Planer/Architekt und Statiker wird das nix .

    Bei Vermietung musst du auch bei verfahrensfreiheit noch mehr auf enev usw achten sonst hast du schnell Mieter die dir aufgrund von überzogenen Heizkosten zicken machen .

    bei selbstnutzung naja, da lügt man sich in erster Linie in die eigene Tasche , aber kontrolliert wird nicht oft, die Strafen sind dafür drakonisch.

    bei einer umnutzung von einem Hof in ländlicher Gegend kann ich mir schon vorstellen dass da mal jemand vorbeischaut oder dich ein Neider anhängt wenn du dich nicht an Vorschriften hälst etc.

    Ob und wie sich das bei Vermietung jemals rentieren soll ist auch noch ein großes Fragezeichen für mich
     
  8. 11ant

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    Auch im EG-Plan (der hier ja wohl die Denkgrundlage auch des OG sein soll) sind weiß / grüne Lesbarkeitsstörer eingebaut, ohne die mir der Durchblick leichter fiele. Ist inzwischen auch die Rotdarstellung Wirklichkeit geworden, d.h. auch die linke der sogegannten Garagen existent ? - und das ganze EG inklusive der "Garagen" ist ins OG weitergeführt ?
     
  9. #9 Matzedusa, 21.04.2020
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    Hey vielen Dank für die Antworten.

    Wie wo was wann genutzt wird ist noch nicht entschieden, denn hier ist erst mal die Machbarkeit die Frage.

    Eben die Machbarkeit für eine Mietwohnung zu planen oder evtl. sogar zwei kleiner Wohnungen oder es doch lieber nur als Dachboden bzw. Abstellräume nutzen.

    Sicher ist der Gedanke dies zu vermieten und dann zu einem späteren Zeitpunkt evtl. mal Eigenbedarf.



    Ich hab jetzt mal noch ein paar Bilder angefügt, evtl. klärt es sich dadurch besser auf und meinen Architekten kontaktiert
     

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  10. #10 simon84, 21.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.04.2020
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    Wann wurde das denn gemacht und warum wurde die Fassade damals nicht gedämmt (vermutlich weil es als unbeheiztes Lager gilt?) , damit hälst du doch nie im Leben die EnEV ein. Machbarkeit zur Vermietung 0

    Du müsstest ja von allen Seiten erstmal dämmen, dann wenn es mehrere, bzw. von verschiedenen Nutzern genutzte Wohneinheiten werden sogar zwischen den Einheiten selbst.

    Bei Nutzungsänderung geltigen die heutigen Brandschutz und Energieverordnungen, da kommst nicht drum rum, insbesondere bei geplanter Vermietung
     
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