Ortsrandsatzung - reciht das zum bauen?

Diskutiere Ortsrandsatzung - reciht das zum bauen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein Grundstück in Aussicht, das derzeit eine landwirtschaftliche Grünfläche (Wiese) ist. Standort: Bayern Für dieses...

  1. Bib007

    Bib007

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    Hallo,
    wir haben ein Grundstück in Aussicht, das derzeit eine landwirtschaftliche Grünfläche (Wiese) ist.
    Standort: Bayern

    Für dieses Grundstück gibt es eine Ortsrandsatzung. Westlich des Grundstücks beginnt der Bebauungsplan (Nachbarhaus wurde schon im Bebauungsplan gebaut), östlich davon ist auch schon ein Nachbarhaus, das mit der Ortsrandsatzung gebaut wurde.

    Die Ortsrandsatzung verweist bis auf ein paar kleine Festsetzungen (Grünstreifen, Bepflanzung) auf Art 34 BayBO.

    Heisst das dann, dass ich einfach einen Bauplan stellen kann und die Gemeinde dann schaut, ob sich mein Haus nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt oder kann die Gemeinde bzw. Landratsamt da noch andere Auflagen festsetzen, z.B. dass ich mein Haus in den nebenan beginnenden Bebauungsplan integrieren lassen muß?

    Wenn ich nach Art. 34 BayBO bauen könnte, dann hätte ich wohl größere Freiheiten, was das Bauen anbelangt, oder?
     
  2. Bib007

    Bib007

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    Und noch was:

    Im Bebauungsplan der Nachbarn ist z.B. geregelt, dass man nur sockellose Holzzäune mit senkrechter Lattung und einer Höhe bis zu 1 m zur Straßenseite hin bauen darf.

    Lt. BayBO darf ich jedoch Mauern bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei bauen.

    Das heisst doch, dass meine westlichen Nachbarn alle nur niedrige Holzzäune bauen dürfen, ich aber auch eine 2 Meter hohe Mauer hinstellen darf, oder?

    Ich will keinen Hochsicherheitstrakt daraus machen, mich interessiert nur grundsätzlich die Regelung und das Beispiel passt halt hier ganz gut.
     
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