Parifizierung - Wohnungszusammenlegung

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  1. #1 GartenLilly, 24.01.2019
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    Hallo wie könnte das rechtlich auschauen:

    ich habe in einem Stockwerk 2 nebeneinanderliegende Wohnungen zusammengelegt (Türdurchbruch hergestellt mit Zustimmung meiner Vermieterin beim Mietvertrag, es war ausgemacht, wenn ich ausziehe muss ich den Türdurchbruch wieder schließen). Eine Wohnung ist eine Eigentumswohnung - gehört mir - die andere Wohnung habe ich angemietet.

    Irgendwer hat die Baubehörde verständigt, die wollen jetzt eine Überprüfung machen weil der Durchbruch nicht baubewilligt ist.

    Jetzt meine Frage: kann der Türdurchbruch überhaupt baubehördlich genehmigt werden ohne dass sich was an der Parifizierung ändert. Denn wenn ja müßte ja das Haus umparifiziert werden und wenn ich ausziehe wieder zurückparifiziert werden.
     
  2. #2 Fabian Weber, 24.01.2019
    Fabian Weber

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    Da geht es wohl eher um die Zulässigkeit des Durchbruches durch die Wohnungstrennwand.
     
  3. #3 simon84, 24.01.2019
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    Änderungen an tragenden und aussteifenden Bauteilen sind in Deutschland in vielen Bundesländern je nach Gebäudeklasse verfahrensfrei.
    Somit muss auch keine Zustimmung oder Baubewilligung der Behörde da sein.
    Natürlich müssen diese trotzdem fachgerecht durchgeführt werden.

    Bei einer Wohnungstrennwand wird in der Regel also zumindest ein Sturz oder ggf. zwei Stürze nötig sein.

    Eine Änderung der Teilungserklärung ist bei Zusammenlegung von 2 Wohnungen nicht unbedingt notwendig.
    Zwei Eingänge im Treppenhaus sind ebenfalls kein Problem, man muss also nicht unbedingt "Zumauern".

    Eine Zustimmung der WEG muss in diesem Sonderfall ebenfalls nicht vorliegen, falls sich der bzw. die Eigentümer (in diesem Fall du selbst und der Vermieter) einig sind und der Durchbruch ausschliesslich die Sondereigentumsflächen betrifft. Dazu gibt es eigentlich eindeutige Rechtsprechung

    Bei einer Verbindung über Treppenhaus (z.B. 2 Wohnungen pro Etage durch Umbau im Treppenhaus verbinden) würde es anders aussehen.

    Fragen:

    Wo ist das BV ? In Deutschland ? Welches Bundesland ?
    Oder Österreich oder Schweiz ?

    Was GENAU (Exakter Wortlaut) wurde von dir von wem angefordert ?
     
  4. #4 Jo Bauherr, 24.01.2019
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    Wie simon84 schon schrieb, seit einiger Zeit ist das vielerorts verfahrensfrei. Steht in der jeweiligen LBO. Irgendwo um den § 61.

    Verfahrensfrei entbindet den Bauherrn aber nicht von technischer Planung (hier z.B. Statiker) und Beachtung von Bauordnung etc..

    Problem könnte auch sein:
    - Brandabschnitt jetzt zu groß?
    - Durchbruch in eine Brandwand gestemmt?


    .
     
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    Soweit ich das als Piefke ganz grob verstanden habe, geht es beim Parifikat darum, Eigentumsanteile und Stimmrechte bzgl. einer Eigentümergesmeinschaft einer Wohnimmobilie nach dem Maßstab der Flächenanteile der jeweiligen Wohneinheiten aufzuschlüsseln. Ich fürchte, das ist uns trotz der gemeinsamen Schriftsprache zu unvertraut, um Dir dazu qualifizierten Senf beitragen zu können. In manchen Detailfragen ist das Wohneigentumsgesetz in DE wohl wesentlich anders konzipiert als in AT.
     
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