Parkettboden feucht gewischt nachweisbar?

Diskutiere Parkettboden feucht gewischt nachweisbar? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, angenommen ein Mieter hätte Parketboden feucht gewischt, anstatt diesen sachgemäß Dampffeucht zu wischen, so dass sich dadurch wie...

  1. #1 Darius1, 19.03.2020
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    Hallo,

    angenommen ein Mieter hätte Parketboden feucht gewischt, anstatt diesen sachgemäß Dampffeucht zu wischen, so dass sich dadurch wie beispielweise auf dem Foto ein Stab anheben würden und die Stäbe in der Näche wie auf dem Foto auch schon Ansatzweise.

    Wäre ein Bachsachverständiger in der Lage festzustellen, dass dies auf unsachgemäßen Gebrauch (feuchtes Wischen oder anderweitig während Mietdauer eingedrungende Feuchtigkeit) zurückzuführen wäre, wenn die Bewohner sieben Jahre dort wohnen würden und vor sieben Jahren damals einen Neubau bezogen hätten?

    Gruß

    Darius
     

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  2. #2 Fabian Weber, 19.03.2020
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    Die Frage ist eher, ob Du von dem Mieter überhaupt verlangen kannst, dass dieser nur nebelfeucht wischen darf.
     
  3. #3 simon84, 19.03.2020
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    Dass der Boden von Feuchtigkeit kaputt ist? Das sieht man doch auf dem Foto . Da wurde nass gewischt
     
  4. BaUT

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    Reden wir von massivem Parkett, Stäbchenparkett auf Trägerplatte oder Laminat (wie auf dem Foto)?

    Klar ist, dass weder das Laminat nach 7 Jahren vollständig verschlissen sein sollte (Nutzungsdauer Laminat ca. 10 Jahre) noch das Parkett (Nutzungsdauer pro Versiegelung 12 - 20 Jahre).
    Jeder Parkett- und Bodenlegersachverständige sollte anhand des Oberflächenzustandes des Bodens dessen Restnutzungsdauer und die Ursache des aktuellen Zustandes - Spuren von Alter und Gebrauch oder Spuren unsachgemäßer Nutzung durch zu feuchtes Wischen oder mechanische Beschädigungen - einschätzen können.
     
  5. #5 simon84, 19.03.2020
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    bei Parkett geht man was die Oberfläche angeht von je nach Quelle 10,12, 15 oder 20 Jahren aus.

    hier ist das nicht evtl mit schleifen allein gar nicht mehr zu retten da muss evtl. Getauscht oder gespachtelt werden.

    für den Boden an sich gibt es teilweise Urteile die bis zu 30-40 Jahre geben, dieses Hund zerstört Parkett Urteil zum Beispiel

    man sieht in dem Foto dass viele Stöße aufgequollen sind . Das kommt zu 99% von Wasser
     
  6. #6 simon84, 19.03.2020
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    genau das ist die richtige Frage !!
     
  7. #7 msfox30, 19.03.2020
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    Eine weitere Frage wäre, in welchem Raum ist es. Es gibt Räume, da reicht "nebelfeucht" gar nicht aus. Nebelfeucht heißt ja. Ich machen einen Lappen feucht. Diesen feuchten Lappen lege ich um einen Schrubber, wo bereits ein trockner Lappen drum rum ist. Der zuvor trockene Lappen wird dadurch nebelfeucht. Den feuchten Lappen nehme ich wieder ab und wische. So bekomme ich aber weder Eingangsbereich noch Küche sauber.... Und sogar im Wohnzimmer entstehen Flecken, die man so nicht weg bekommt.
     
  8. #8 Darius1, 19.03.2020
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    Im deutschen Recht gilt: Der Vermieter muss den Mieter nicht aufklären. Vielmehr ist es so, dass der Mieter verpflichtet ist, sich nach der richtigen Pflege zu erkundigen. Weiß der Mieter also nicht, wie er ein Parkett richtig putzt, muss er nachfragen – etwa beim Vermieter, bei Spezialisten. Tut er dies nicht und beschädigt den Fußboden – etwa indem der Boden zu nass wird und Wasserflecken entstehen – muss auch der Mieter dafür haften und die Beseitigung des Schadens selbst bezahlen.
     
  9. #9 Darius1, 19.03.2020
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    Wird reden hier von massiven Pakett wie in der Überschrift und Text dargelegt und auf dem Foto zu sehen, wie du darauf kommst das es sich auf dem Bild stattdessen um Laminat handeln soll kann ich nicht nachvollziehen
     
  10. #10 Andreas Teich, 19.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Das sieht zumindest so aus als ob die Lamelle im Randbereich abgelöst ist.
    Welches Parkett, welcher Hersteller, welche Aufbau, Stärke, Oberflächenbehandlung etc?

    Die Rechtsprechung ist keineswegs so eindeutig, dass sich der Mieter um alle Infos kümmern muß.
     
  11. #11 Darius1, 19.03.2020
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    Doch, und das insbesondere sofern der Mieter einfach beim Vermieter nachfragen kann oder bei der Firma die es verlegt hat, würde der Mieter fehlerhafte Informationen bekommen sehe die Sache natürlich anders aus, er muss aber im Zweifel beim Vermieter oder der Firma die es verlegt hat nachfragen wenn er sich unsicher ist, außerdem ist es keine Wissenschaft einen Parkettboden ohne einen Wasserschaden zu verursachen zu reinigen.

    Ansonsten bitte Quellenanangabe nennen auf die Rechtssprechung auf die du dich beziehen willst.
     
  12. #12 simon84, 19.03.2020
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    Ich komme auf gar nichts, sondern ich frage nur nach. Es gibt heutzutage ja viele Parkettböden "Klickparkett" die vom Aufbau einem Laminat sehr ähneln und dann nur eine sehr dünne Nutzschicht oben haben.
    Daher wäre es gut zu wissen, um welches Produkt exakt sich handelt.
     
  13. #13 simon84, 19.03.2020
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    Das ist so nicht ganz korrekt, jeder erfahrene Vermieter weiss das und gibt dem Mietvertrag als Anhang ein Merkblatt zur richtigen Beheizung und Belüftung, sowie zur Bodenpflege mit. Falls du dazu Gerichtsurteile hast wäre ich sehr interessiert, die mir bekannte Rechtsprechung geht sehr oft in Richtung Mieter.

    Das ist ein valider Punkt, aber keine Entschuldigung. Wenn ich eine Wohnung miete in der eben (zum Beispiel) in der Küche Parkett ist, dann muss ich mich dementsprechend drum kümmern, diesen fachgerecht mit geeigneten Reinigungsmitteln und -methoden zu reinigen und zu pflegen.

    Umgekehrt herum, in einer Mietswohnung baut man entweder billigen Laminat ein oder Fliesen (ggf. in Holzoptik). Dann hat man das ganze Trara nicht.
     
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  14. #14 simon84, 19.03.2020
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    Wenn du dich vor Gericht streiten willst, sicherlich.
    Ansonsten informiert der Vermieter proaktiv den Mieter über die notwendige Pflege.
     
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  15. #15 Darius1, 19.03.2020
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    Selbst dann wäre es kein Laminat sondern Klickparkett
    Ich wüsste auch nicht was sich in einem solchen Fall an der Beurteilung des Schadensbild bzw. dessen Ursache ändern würde.
     
  16. #16 Darius1, 19.03.2020
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    Kein Vermieter will sich vor Gericht streiten und über soetwas kann man auch mündlich informieren, denn schriftlich kann man es dem Mieter ja nicht auf die Stirn nageln oder diesen regelmäßig daran erinnern (kann man schon aber wer macht das, dass sowas passiert erwartet man ja auch nicht wenn man es mündlich in aller Klarheit sagt) schriftlich ginge auch aber wäre dann sofern der Mieter sich nicht daran hält nicht von Bedeutung weil es die wahrscheinlichkeit das er sich daran hält nicht erhöht und rechtlich nicht notwendig ist.
     
  17. #17 Fred Astair, 19.03.2020
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    Bitte Quelle für diese Rechtsauffassung nennen.
     
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  18. #18 simon84, 19.03.2020
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    Einiges, denn ein verklebter Parkettboden mit verleimten Kanten ist wesentlich resistenter gegen Wasser als ein Klickparkett. Das kann vor Gericht bei der Beurteilung der Lebensdauer eine Rolle spielen.

    wenn dein klickparkett zb ähnlich wie laminat vor dem zuständigen Gericht unter Berücksichtigung der Eignung (Beispielhaft Küche) mit 10 Jahren eingestuft wird, dann wirst du nach 7 Jahren sowieso nur noch 30% ansetzen können und das rentiert sich ja nie im Leben wegen sowas vor Gericht zu gehen


    Abgesehen davon um deine ursprüngliche Frage nochmal zu beantworten, ja ein Gutachter kann das feststellen, ebenso sicherlich ein Parkettlegermeister.

    Und sogar ich aus der Ferne auf Basis von schlechten Fotos sage dir zu 99% Wasser schaden (sehr oft nass gewischt)
     
  19. #19 simon84, 19.03.2020
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    meiner Meinung nach sehr naive Ansicht. Das dreht dir der Mieter doch im Mund um im Streitfall.
    Der Mietvertrag ist schriftlich warum dann mündliche nebenabreden ??

    Anlage zum Mietvertrag, Hausordnung, heizen/lüften und Bodenpflege.
    Das ist absolut Standard das schriftlich zu machen
     
  20. BaUT

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    Handelt es sich bei dem Foto tatsächlich um den hier gegenständlichen Boden oder nur um ein Bespielfoto aus dem Netz

    Ja - deshalb fragst du ja auch uns Fachleute.

    Ach du Schreck - ein unerfahrener Hobby-Jurist

    Zur Sache:
    Wenn es ein Laminat oder ein Einweg-Parkett (dünn furnierte Trägerplatte) ist, dann hat das Produkt je nach Oberflächenhärte nur ca. 10 Jahre technische Lebensdauer (Nutzungsdauer) und beide Billig-Produkte können nicht durch Schleifen und versiegeln überarbeitet werden sondern gehören entsorgt und neu verlegt.
    Wenn nun nach 7 Jahren ein Laminat/Parkett derart ausschaut, wird kaum ein Richter viel Schaden feststellen, da es sowieso in 2-3 Jahren hätte neu gemacht werden müssen und der Mieterwechsel ohnehin ein guter Anlass ist für diese Arbeit. Ich mag da keinen großen Vermögensschaden zu erkennen.
    Ich frag mich in solchen Fällen immer, wenn ein Vermieter nach 10 Jahren eine Wohnung zurück bekommt und das darin befindliche Laminat sieht immer noch taufrisch aus, zahlt er dem Mieter am Ende den Mehrwert für weitere 10 Jahre Nutzbarkeit wegen außerordentlichem Werterhalt des Laminats?
    Ich seh hier immer nur Vermieter, die vergessen, dass man einen Teil der Miete auch für die Instandhaltung zurücklegen muss. 70% der Kosten für Bodenbelagserneuerung sollten sie also nach 7 Jahren schon von der kassierten Miete zurückgelegt haben und könnten jetzt allenfalls 30% vom Mieter als Zuzahlung verlangen.
     
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