Pauschalvertrag VS Einheitspreis

Diskutiere Pauschalvertrag VS Einheitspreis im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Es wird ein Vertrag zwischen AG und AN geschlossen. Im Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es sich um ein Pauschal-Festpreis...

  1. #1 baumann2855, 16.06.2020
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    Hallo zusammen,

    Es wird ein Vertrag zwischen AG und AN geschlossen. Im Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es sich um ein Pauschal-Festpreis handelt und Preiserhöhungen ausgeschlossen sind. Der Pauschal-Preis wird auch im Vertrag festgeschrieben. Ein weiterer Vertragsbestandteil ist das Leistungsverzeichnis des AN. Im LV allerdings werden alle Posten mit Einheitspreise angeboten. Alle Abschlagszahlungen vorher wurden ohne jegliche Mengen berechnet und genauso abgerechnet wie im Pauschalvertrag vereinbart worden ist. Erst mit der Schlussrechnung fordert der AN eine Rechnungssumme die (weit) oberhalb des Pauschalpreis liegt und begründet es damit, dass aus dem Leistungsverzeichnis eine Abrechnung nach Einheitspreis ergehen würde.

    Welche Art der Abrechnung ist nun rechtlich zulässig?
     
  2. #2 Fabian Weber, 16.06.2020
    Fabian Weber

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    Das steht im Vertrag, ist es ein Einheitspreisvertrag, ein Detailpauschalvertrag oder ein Globalpauschalvertrag?

    Ich schätze Du hast einen Detailpauschalvertrag, da wird nicht nach Aufmaß abgerechnet, sondern nach Zahlungsplan.
     
  3. #3 baumann2855, 17.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.06.2020
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    Es handelt sich um einen Global-Pauschalvertrag. So geht es zumindest aus dem Vertragtext hervor.

    Dort steht nämlich dass der vereinbarte Preis ein Pauschal-Festpreis handelt.
     
  4. Alex88

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    wenn der Pauschalpreis vertraglich vereinbart wurde, ist das LV irrelevant.
    Ich habe z.Zt. einen ähnlichen Fall, daher kann ich nur raten, zahle den vereinbarten Betrag,
    denn der ist ja unstrittig, den Rest wird dann wohl ein Gericht klären müssen, aber das muss der
    AN anleihern
     
  5. #5 baumann2855, 17.06.2020
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    Genau das macht der AN grade. Ich kann halt nicht nachvollziehen auf was sich der AN stützt, wenn man doch genau deswegen einen Vertrag vereinbart.
     
  6. #6 Fabian Weber, 17.06.2020
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    Na dann warte halt ab, was da kommt, da meldest Du Dich hier wieder oder gehst zum Anwalt.
     
  7. #7 baumann2855, 17.06.2020
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    Genau das macht der AN grade. Ich kann halt nicht nachvollziehen auf was sich der AN stützt, wenn man doch genau deswegen einen Vertrag vereinbart.

    In wiefern sieht dein Fall aus und was ist das Ergebnis der Verhandlung?
     
  8. Alex88

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    ich schon, er versucht seinen Kalkulationsfehler zu bereinigen, ein P Vertrag ist immer für eine Partei zum Nachteil, entweder zahlt der AN drauf, oder
    der AG wird über den Tisch gezogen....
    mein Fall liegt genau andersrum:
    Angebot mit 17 Positionen, 16 davon als Pauschalpreis und eine nach Aufmaß (Einheitspreis) und genau diese will er jetzt in die Pauschalsumme
    mit einfließen lassen, obwohl im Vertrag genau festgehalten und das Aufmaß von ihm bestätigt wurde.
    Allerdings weigert er sich auch die unstrittigen Pos. zu bezahlen, mit der Begründung, dass die Rechnung nicht stimmt.
    Hab das dem RA übergeben, der freut sich, weil es immerhin um ca. 40.000,- geht

    ich kann mich nur wiederholen, bezahle den vereinbarten Pauschalbetrag fristgerecht
     
  9. #9 baumann2855, 17.06.2020
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    Lustig was es so alles gibt. Bei mir freut sich der Anwalt auch (30k). Alle Zahlungen sind fristgerecht geflossen. Nur bei der Schlussfolgerung hab ich „nur“ den vereinbarten Betrag überwiesen. Erschwerend kommt dazu dass der AN auch ignoriert, jegliche Mängel zu beheben, die wir so oft bereits gerügt hatten. Auch für deinen Fall...ich vermute ein findiger RA könnte versuchen Schwarz auf Weisses weg zu diskutieren. Zumindest sieht es bei mir so aus. Ich wünsche dennoch viel Glück!
     
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