PE-Folie fehlt unter Kellerbodenplatte

Diskutiere PE-Folie fehlt unter Kellerbodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, über einen Bauträger habe ich ein Haus gekauft. Der Rohbau-Unternehmer hat nun entgegen den Plänen des Bauträgers die PE-Folie unterhalb...

  1. Wolle

    Wolle Gast

    Hallo,

    über einen Bauträger habe ich ein Haus gekauft. Der Rohbau-Unternehmer hat nun entgegen den Plänen des Bauträgers die PE-Folie unterhalb der Bodenplatte weg gelassen. Diese ist ca. 40 cm dick. Die doppelte Horizontalsperre mit Bitumbahnen ist in den Kellerwänden eingemauert. Der Estrich und die Wärmedämmung ist noch nicht aufgebracht.

    Der Untergrund besteht aus verdichtetem Schotter - darunter ein Buntsandstein-Lehmgemisch und Felsen.

    Besteht nun irgendeine Gefahr von Feuchtigkeitsbildung ? Was kann jetzt noch getan werden um der Gefahr vorzubeugen ? Bislang hat sich der Bauträger als kulant erwiesen.

    Wolle
     
  2. JDB

    JDB

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    Die PE-Folie ist KEINE Feuchtigkeitssperre.

    Sie dient (lediglich) zur Trennung von Sohlplatte und Untergrund und wirkt sich während der Betonerhärtung positiv aus.(zwangmindernd)

    Es gibt Schlimmeres, als den Nichteinbau dieser Folie.

    40cm Sohlplatte? Bauen Sie ein Hochhaus?
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Eine 2- Lagige Pe-Folie kann durchaus eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit ersetzen. Nicht nach DIN aber in der Praxis.
    Fraglich ist jetzt erstmal, ob die Bodenplatte rissfrei bleibt, denn das Problem der fehlenden Zwangsminderung besteht. Da muss man einfach Daumen drücken.
    Je nach Lastfall Wasser und Nutzung des Kellers, wird eine Abdichtung der Bodenplatt innen erforderlich.
    Wie soll der Keller genutzt werden?
    Ist Dämmung unter dem Estrich vorgesehen?
    Kennen Sie die Belastung durch Wasser? (Bodengutachten?)
     
  4. Ebel

    Ebel

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    Fundamenterder

    Sie dürfen die fehlende Folie sogar positiv sehen. Wahrscheinlich haben Sie deshalb - im Gegensatz zu vielen anderen - einen funktionierenden Fundamenterder (sieh DIN 18014).
     
  5. Wolle2

    Wolle2 Gast

    Hallo,

    zuerst mal Danke für eure Antworten. Ich hab mich jetzt als Wolle registrieren lassen, doch irgendwas klappt nich mit der Freischaltung .. deshalb antworte ich solang als Gast mit dem Namen Wolle2.

    Zur Dicke der Bodenplatte. Vielleicht hab ich da auch was verkehrt gemessen. Nachdem auf die Streifenfundamente und den Schotter (siehe angehängtes Bild) der Beton gegossen wurde, habe ich am Rand 40 cm gemessen.

    Auf den RFB sollen 6 cm Wärmedämmung und 5 cm Zementestrich mit höherem Abriebswert (begehbar). Als Abdichtung gegen Feuchtigkeit sind Bitumbahnen im Treppengang und Hauswirtschaftsraum, sowie PE-Folie im Heizungsraum, Waschküche und Vorratsraum vorgesehen. Reicht das aus oder wär es jetzt besser überall Bitumbahnen zu verlegen (Dampfsperre ?).
     
  6. Wolle2

    Wolle2 Gast

    hier ist noch die entsprechende Baubeschreibung:
     
  7. Wolle2

    Wolle2 Gast

    und das entsprechende Schnittbild dazu
     
  8. Wolle2

    Wolle2 Gast

    und das Bild nach dem Betonieren
     
  9. Wolle2

    Wolle2 Gast

    Bodenplatte/Fundamente laut Baubeschreibung:

    Fundamente: Als Einzel- und Streifenfundamente entsprechend geprüfter Statik. Sauberkeitsschicht auf Schotterpacklage in entsprechender Stärke, rauh abgezogen, nach statischen Erfordernissen. Betonplatte auf PE-Folie nach statischen Erfordernissen.
     
  10. JDB

    JDB

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    Versteh ich das richtig :

    Schwimmender Estrich im Keller überall.
    Bitumenabklebung nur in 2 Räumen (HWR+Kellerangang)

    Mit der Angabe in der Beschreibung dürfte mit PE-Folie die Trennlage zwischen Estrich und Dämmung gemeint sein.
    Die vorher vermutete PE-Folie unter der Sohlplatte spielt hier keine Rolle. (Streifenfundamente, keine Sohle als WU-Konstruktion)
    Selbst wenn sie noch eine PE-Folie auf die Sohlplatte legen, taugt das nicht als Absperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
    (Der Text ist also irreführend formuliert, zumindest erklärungsbedürftig)

    Nicht mein Fachgebiet, aber meine Meinung:
    Wenn schwimmender Estrich kommt (unabhängig von der Raumnutzung!) , sollte darunter eine Absperrung nach DIN 18195 ausgeführt werden (müssen?) !
    Wie sonst ist gewährleistet, daß die Dämmung nicht feucht werden kann?

    mfg, bakel
     
  11. JDB

    JDB

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    korrektur:
    Sehe gerade im Schnitt, daß doch eine PE-Folie UNTER der Sohlplatte gemeint war.
    Ändert aber nix an der (m.E.) Unzulässigkeit.
     
  12. JDB

    JDB

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    ***offtopic***

    @lebski:
    Von 2-lagig war doch gar keine Rede.
    ---
    Szenario:
    Ich lasse mir von dir eine "WU-Sohle" bauen.
    Die zweilagige PE-Folie kommt zwischen Sauberkeitsschicht und Sohlplatte als zwangmindernde Maßnahme. Ein Bauhelfer ist unvorsichtig und durchlöchert die Folie ab und zu.
    Für den ursprünglichen Zweck ist das egal, aber der AN sprach ja von einer zusätzlichen Sicherheit gegen aufsteigende Feuchtigkeit.(siehe Forum).
    Diese zusätzliche Sicherheit ist nun dahin.
    Ich rüge Mangel. (zugesicherte Eigenschaft ist nicht gegeben)
    Ist es in deinen Augen nun eine berechtigte Mängelrüge ?
    -
    Falls nicht, dann sei bitte vorsichtig mit dem, was Du hier "ohne Not" in die Welt setzt.
     
  13. Ebel

    Ebel

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  14. Lebski

    Lebski Gast

    @ JDB: Eine 2- Lagige Pe-Folie kann durchaus eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit ersetzen. Nicht nach DIN aber in der Praxis . -Wo ist dein Problem? Eine durchaus richtige Feststellung bei einer 40 cm Bodenplatte. Hat sich aber mitlerweile Aufgeklärt. Ist übrigens keine persönliche Meinung, sondern auch die von anderen Fachleuten. Werden die PE-Folienen perforiert, ist es der selbe Mangel, wie wenn die die Abdichtung auf der Sohle durchlöchert wird: Problem des Ausführenden.
    "Falls nicht, dann sei bitte vorsichtig mit dem, was Du hier "ohne Not" in die Welt setzt." Nur nebenbei, Josef führt das auch so aus.
    Mal zurück zur Abdichtung unter Estrich:
    Eine Abdichtung muss hier mindestens nach DIN 18195-4 Abs. 7.4 (Bodenfeuchtigkeit und nicht-stauendes Sickerwasser) erfolgen, wenn eine kappilarbrechende Schicht von 15 cm und eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist. Möglich Produkte sind:
    -Voranstrich, Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahn (KSK)
    -Voranstrich, Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahn mit Träger
    -Voranstrich, Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahn mit Träger
    -Bitumen-Dachdichtungsbahn PV 200 DD
    Dies alles setzt Raüme vorraus, die zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind. Rein rechtlich könnte der BT also mit seiner Beschreibung hinkommen.
    Da die anderen Kellerräume eigentlich gar nicht gedämmt werden müssten, kann in einer feuchten Dämmung auch kein Mangel liegen. Problematisch wirds, wenns schimmelt.
    Der Ansatz wäre also, den BT für die "vergessene Folie" unter der Bodenplatte zu einer Abdichtung des gesammten Kellers mit Bitumenbahnen zu überreden.
     
  15. Wolle2

    Wolle2 Gast

    genau daraus läufts im Moment raus, daß er mir überall im Keller die Bitumschweissbahnen verlegen läßt - und zwar kostenfrei. Wenn das denn ausreicht - iss ja dann auch gut, gelle ?

    Die doppelte Horizontalsperre hat er meines Wissens auch in den Kellerinnenwänden eingebracht. Ach ja .. ich hab im Keller noch nen Abfluss (hinten im Bild) und ne Revisonsöffnung mit Rücklaufsperre (vorne im Bild)
     
  16. Wolle2

    Wolle2 Gast

    und so sieht der Bauplan des Kellers aus. Übrigens plane ich jetzt noch ein Strom-Erdkabel vom Heizungsraum aus durch die Wand unter der Terasse entlang zu verlegen, um so Strom zu meiner Fertiggarage, die an meinen Garten grenzt, zu bekommen. Kann ich mir da ein Problem mit Undichtigkeit einhandeln ?
     
  17. Wolle

    Wolle

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    alleh

    Jetzt klappts auch mit der Registrierung, also wo jetzt Wolle drauf steht iss auch Wolle drin 8)
     
  18. #18 bau.de-tu, 23.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    eh, Wolle

    du bischd jo werklisch Saalänner
    ;-)
    (Schaffschuverschdeggler - ich fasse es nicht)
     
  19. TAMKAT

    TAMKAT

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    Natürlich muß Folie unter die Sohle. Aber nicht damit es dicht ist (Nahe zu unmöglich), sondern weil die DIN es so will. Damit wärend des Abbindeprozesses des Betons kein zum abbinden benötigtes Wasser (Wasserzement Wert) vom Boden aus dem Beton gesaugt wird.

    @ Lebski
    Praxis interessiert keinen, es zählt nur die DIN!
    Soweit ich weis legt Josef die Folie auf die Sauberkeitsschicht in zwei lagen um eine trennung und zwangsminderung zu haben.

    @Ebel
    Was geschied den, was sind die folgen wenn jemand sein Erdungsband in eine Sohle gelegt hat die quasie mit Folie umwickelt ist. Wenn es scheinbar jeder falsch macht, müßte doch auch fast jeder probleme mit seinem Strom haben, oder?

    @ bau.de-tu und Wolle

    Was zum Teufel ist Schaffschuverschdeggler :confused:

    TAMKAT
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Praxis interessiert keinen, es zählt nur die DIN!
    Ist ja schön und gut, TAMKAT, aber, wie ich weiter oben schon aufgeführt habe, besteht überhaupt kein Anspruch auch eine Abdichtung bei
    - mind. 15 cm kapielarbrechender Schicht und
    - eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist und
    - die Räume nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind.
    In diesem Fall, wäre ja wohl eine Folienabdichtung unter der Sohle kein Fehler, oder? Was die DIN nicht verlangt, in der Praxis aber funzt, ist doch kein Mangel??? So langsam schiest man sonst über das Ziel hinaus.

    Schaffschuverschdeggler = Schaff (Arbeits) Schuh verstecker
     
Thema: PE-Folie fehlt unter Kellerbodenplatte
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