Pflichten des GÜ vor Abnahme

Diskutiere Pflichten des GÜ vor Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; definitiv nicht durchs Fenster rein Dann müsste es in etwa so wie auf dem Bild ausgesehen haben?

  1. #21 bauworsch, 03.07.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Dann müsste es in etwa so wie auf dem Bild ausgesehen haben?
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Risiko

    Deshalb sollte man sich sehr gut überlegen, welche Leistung man selbst erbringt ! und beim Herausnehmen der Leistung, sich die Risikominimierung des GÜ gleich mit "ausbezahlen" lassen, sofern man es nicht lassen kann.
     
  3. #23 tom_river, 04.07.2007
    tom_river

    tom_river

    Dabei seit:
    04.09.2006
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wi-Ing.
    Ort:
    BW
    Die Feuchtigkeit...

    steigt von unten von der Bodenplatte aus kommend ins Mauerwerk nach oben.

    Tja, und was wenn der GÜ die Leistung gleich von vorneweg nicht im Leistungsumfang hat, sondern dies dem BH aufs Auge drückt (welcher als Laie die Konsequenzen dieser Sache nicht abschätzt...)


    Es geht hier nicht um die Diskussion, wer welche Leistungen rausnimmt oder nicht. Die Fakten sind dargelegt und die Frage war nach der Verantwortung für die Schäden!
     
  4. #24 Baufuchs, 04.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fotos

    schon gemacht?
    Wenn ja, können wir die mal sehen?
     
  5. ilis

    ilis

    Dabei seit:
    12.02.2007
    Beiträge:
    718
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Friesland
    Wobei da sicherlich noch als "Fakt" der genaue Vertragstext interessant ist. Üblicherweise sollte der ja regeln, wer für was verantwortlich ist.
    GÜ Angebot war "ab Oberkante Kellerdecke"?
    Bei unserem Vertrag (GÜ, inkl. Bodenplatte) steht jedenfalls drin, dass der Auftraggeber (also wir) für die Wasserhaltung zuständig sind. Falls es deswegen also zu irgendwelchen Problemen kommen sollte, wäre das wohl unser Problem.
    Außerdem ist im Moment ja noch nicht mal klar, WAS für die Schäden verantwortlich ist. Mangelhafte Ausführung von Mauer(-Abdichtung) oder Drainage? Mangelhafte Planung von Mauer(-Abdichtung) oder Drainage?

    Jetzt einfach einen Verantwortlichen zu finden aus drei (?) möglichen "Verdächtigen" dürfte evtl nicht wirklich machbar sein.
     
Thema:

Pflichten des GÜ vor Abnahme

Die Seite wird geladen...

Pflichten des GÜ vor Abnahme - Ähnliche Themen

  1. 60er Jahre Haus, 11.5 Wände, Leerrohre Pflicht?

    60er Jahre Haus, 11.5 Wände, Leerrohre Pflicht?: Guten Tag, wir besitzen seit 3 Jahren ein Haus aus den 60er Jahren. Die Elektrik war zu dem damaligen Zeitpunkt schon teilerneuert. Nun machen...
  2. Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035?

    Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035?: Hallo zusammen, wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen...
  3. Rechte / Pflichten Teilung Grundstück

    Rechte / Pflichten Teilung Grundstück: Hallo! Ein etwas sonderliches Problem hat meine Bekanntschaft sich aufgehalst. Also will ich hier mal fragen, weil doch einige Leute hier...
  4. Kündigung VOB Vertrag: Pflicht der Abnahme bestellter Ware

    Kündigung VOB Vertrag: Pflicht der Abnahme bestellter Ware: Unsere Heizungsfirma hat den Vertrag mit uns laut VOB § 9 aus fadenscheinigen Gründen gekündigt. Da wir bis dato nur Ärger mit dieser Firma...
  5. Ofen beauftragt/Abnahme Pflicht?

    Ofen beauftragt/Abnahme Pflicht?: Hallo Forum, folgender Sachverhalt. Wir haben im August letzten Jahres die Lieferung und den Einbau eines Kamonofens beauftragt. Im...