Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert

Diskutiere Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer hat Recht? Hausherr beauftragt Verputzer Firma ein bestehendes Haus mit einem 140mm Wärmedämmverbundsystem auszustatten. Die Verputzer Firma...

  1. #1 aquilin, 30.07.2017
    aquilin

    aquilin

    Dabei seit:
    05.04.2017
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    -
    Wer hat Recht?

    Hausherr beauftragt Verputzer Firma ein bestehendes Haus mit einem 140mm Wärmedämmverbundsystem auszustatten.
    Die Verputzer Firma will, dass die Rollos (Aufsatzrollo) vom Fenster abgebaut werden damit sie ordentlich dämmen kann, dies lässt der Hausherr von einem Fenster Bauer erledigen.
    Weiterhin soll der Hausherr den Putz, einige cm vom Stein der äußeren Fenster Laibungen und die Steinfensterbretter entfernen lassen. Was er auch macht.
    Die Kunststofffensterrähmen liegen jetzt frei, so dass man den Bauschaum sieht.
    Verputzer Firma fängt das Dämmen an und verlangt dann, das sie Aufputzrollos wider eingebaut werden müssen.
    Da es sehr schnell gehen muss und der Fensterbauer keine Zeit hat baut der Hausherr die Rollos selber an.
    Während Mitarbeiter der Putzerfirma daneben Verputzen.
    Verputzer Firma isoliert das Haus und verputzt es.
    Im Winter ist die Wand innen feucht und schimmelt. Weiterhin läuft Wasser an der Rolladenschienen herunter und gefriert am Fensterbrett. Rollos frieren fest. Auf dem Fensterbrett entstehen größere Eisberge. Die Rollo Lamellen schimmeln auf der Innenseite zum Fenster hin.

    Hausherr beauftragt Fensterbauer Rollos ausbauen zu lassen.
    Fensterbauer stellt fest, das der Verputzer die äußere Abdichtung am Fenster nicht korrekt ausgeführt hat.
    Der Verputzer hat eine Abdichtleiste die eigentlich an den Fensterrahmen geklebt gehört und an die Rollo Schiene geklebt.
    Die Schiene ist eigentlich dafür da, dass die Naht zwischen Putz und Fenster nicht reist und dicht ist.
    Da die Rollschiene nur mit zwei Schrauben am Fenster befestigt ist die Sache natürlich nicht dicht.
    Zum Aufputz Rolladenkasten hin haben die Verputzer keine solche Schiene gesetzt.
    Weiterhin fällt auf, dass die Verputzer die äußeren Laibungen nicht bis an den Fensterrahmen gedämmt haben. Sie haben einfach einen Spalt von 2 bis 3 cm gelassen.
    Nach Abbau des Aufputzrolladenkastens ist gut zu sehen, dass die Unterseite des Sturzes der aus Vollziegel besteht nicht gedämmt wurde. Was verwundert, da trotz montierten Rollokasten gut zu sehen war, das Unterseite des Fenstersturzes nicht gedämmt ist.

    Fensterbauer schütttelt den Kopf und sagt:

    • Verputzerfirma hätte den Fenstersturz von unten Dämmen müssen.
    • Die Dämmung hätte bis zum Fensterrahmen geführt werden müssen. Stattdessen wurde sie vermutlich weil einfacher 2-3 cm vorher abgeschnitten und dann Kompriband zwischen Fensterrahmen und Dämmung reingesteckt.
    • Diffusionsoffenes Fugendichtband ist nicht angebracht worden.
    • Die Abdichtleiste die an den Fensterrahmen geklebt wird und die auf der anderen Seite ein geputzt gehört wurde nur auf die Rollschiene geklebt. Zum Aufputzrollokasten wurde nicht luftdicht abgeklebt.

    Termin mit Fensterbauer und Verputzer gemacht um Mängel zu beseitigen.

    Verputzermeister kommt schaut sich die Sache an und sagt der Sturz hätte von unten gedämmt werden müssen. Das aber die Sache des Fensterbauers ist. Er hätte die Isolierung bevor der Rolladenkasten montiert wurde anbringen müssen.
    Die auf die Rolloschienen aufgeklebten Schienen seien ok da er die Rolloschienen als Verputzer nicht abschrauben müsse, das sei nicht sein Gewerk.
    Die Dämmung die nicht an den Fensterrahmen geht sei in Ordnung es sei ja Kompriband im Spalt.
    Die Diffusionsoffene Folie sei auch nicht seine Aufgabe.

    Bauherr fragt weshalb Verputzer nicht darauf hingewiesen haben das diese Arbeiten gemacht werden müssen. Er oder sein Vater waren immer Anwesend und hätten die Arbeiten selbstverständlich beauftragt wenn man es ihnen gesagt hätte.

    Verputzermeister sagt das sie dazu nicht verpflichtet sind die Fenster sind nicht sein Gewerk. Er könne die Sachen beheben aber nur gegen Bezahlung vom Bauherrn.


    (Das sich der Verputzermeister zwischendurch aufgeführt hat wie Rumpelstilzchen um dann wider innerhalb von einer Sekunde der netteste Mensch ist führe ich jetzt nicht im Detail auf, insgesamt hat der Verputzer auch schon einige andere Dinge nachbessern müssen, die konnte er zum Glück nicht abstreiten)

    Wer ist denn jetzt an was Schult?
    Bleibt der Bauherr, der nur Meisterfirmen beauftragt hat und alles richtig machen wollte auf allem sitzen?
     
  2. #2 petra345, 30.07.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.562
    Zustimmungen:
    825
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    "Das aber die Sache des Fensterbauers ist. Er hätte die Isolierung bevor der Rolladenkasten montiert wurde anbringen müssen. "

    Wenn der Verputzer die Wand dämmt kann er nicht verlangen, daß der Fensterbauer ebenfalls einen Teil dämmen muß. Das ist nicht sein Gewerk! Die Leute werden immer unverschämter!!

    Wenn man den "Meisterfachbetrieben" nicht bei der Arbeit auf den Füßen steht und sofort die richtige Arbeit verlangt, hat man hinterher ein großes Problem. Weil man aber dazu das Fachwissen eines Meisters braucht, macht man es besser gleich selbst.

    Zur letzten Frage: vermutlich ja!
     
  3. #3 simon84, 30.07.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Leider hast du die Chance damals verpasst als du selber montiert hast.

    Zu diesem Zeitpunkt hättest du den Fensterbauer gebraucht, der schnell die Mängel gesehen hätte, ggf. wäre das relativ einfach zu beheben bzw. nachbessern gewesen.
     
  4. #4 aquilin, 30.07.2017
    aquilin

    aquilin

    Dabei seit:
    05.04.2017
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    -
    Hallo,

    das beste ist das die Firma nach Erledigung eine Bescheinigung überreicht hat, das die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und das die gültigen DIN Normen eingehalten wurden. Auch wurde eine Bescheinigung mit der für die Dämmung verwendeten Materialien und das sie nach Angaben des Herstellers Fachgerecht eingebaut wurden übergeben.

    Um den Bauherren etwas zu unterstützen habe ich jetzt einen Termin mit einen Energieberater und Baubegleiter gemacht.
    Mal sehen was der für Lösungsmöglichkeiten vorschlägt.
     
  5. #5 petra345, 31.07.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.562
    Zustimmungen:
    825
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Früher durfte man eine Wärmedämmung selbst anbringen. Niemand hat nach einer Bescheinigung gefragt.

    Heute muß man vermutlich bei der dena angemeldet sein, hohe Beiträge bezahlen und darf dann die "richtig" ausgeführte Dämmung bescheinigen. Geschäftsführer bei der dena sollte man sein.

    Mehr Bürokratie statt mehr Qualität.

    Unsere Politiker habe sich erzählen lassen, daß damit die Qualität steigen und die "schwarzen Schafe" weniger würden.
     
  6. ps0125

    ps0125

    Dabei seit:
    03.12.2015
    Beiträge:
    489
    Zustimmungen:
    237
    Beruf:
    ZimM, DdM
    Ort:
    BaWü
    Aquilin:
    Das ist eine Bausituation, die viel Koordination zwischen den Gewerken erfordert.
    Leider sind die ausführenden Handwerker oftmals nicht fähig, den Bauherrn zum richtigen Zeitpunkt auf fehlende Vorleistungen anderer Gewerke aufmerksam zu machen.
    Dass dann einfach irgendwas gemacht wird und sich später darauf berufen wird, dass irgend ein anderes Gewerk hier hätte sollen tätig werden, ist natürlich eine gerne genommene Ausrede um sich vom Murks freizusprechen.
    Problematisch wird hier sein, dass du vom Gipser nichts einfordern kannst, das du nicht explizit beauftragt hast.
    Hat er die Abdichtung nicht im Auftrag, kannst du auch nicht später kommen und sie verlangen. ("Hätte er doch mach müssen")
    Eine Hinweispflicht seinerseits gibt es jedoch. Wenn er merkt, dass für die mangelfreie Ausführung seines Werkes die Grundlagen nicht gegeben sind, muss er dich informieren.
    Blöde Situation...

    Und Petra:
    - Du darfst auch heute noch eine Wärmedämmung selbst anbringen
    - Es geht hier wohl um die Fachunternehmererklärung, diese wird von der EneV gefordert. Das hat aber nichts mit der Dena oder irgendwelchen Energieeffizienzexperten zu tun...
    Die muss jeder Fachbetrieb ausstellen, wenn Änderungen am Gebäude gemacht werden, die die EneV betreffen.
    Das hat auch nur bedingt etwas mit der Ausführungsqualität zu tun. Es wird lediglich bestätigt, dass die Anforderungen an die Dämmung eingehalten wurden.
    Ein mangelfreies Werk wäre ja auch ohne diese Erklärung geschuldet.
     
Thema: Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fenstersturz isoliert

    ,
  2. wdvs fenstersturz

Die Seite wird geladen...

Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert - Ähnliche Themen

  1. Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke

    Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke: Hallo liebes Team, ich weiss dass ich zu einzelnen Punkte die jetzt kommen werden auch schon mal threads geöffnet habe, um allerdings die...
  2. WDVS Pfusch, was nun?

    WDVS Pfusch, was nun?: Hallo liebe Experten, vor einem 3/4 Jahr habe ich an einem neu erstellten Flachdachanbau (Porenbeton) und am alten Bestandsgebäude ein WDVS...
  3. Unser WDVS Pfusch?

    Unser WDVS Pfusch?: Hallo zusammen, alles bisher nach Plan gelaufen: Auschreibung, gute Preis Leistung rausgesucht, Baubesichtigung mit Unternehmer, Vergabe....
  4. Pfusch beim WDVS

    Pfusch beim WDVS: Guten Tag, haben ein WDVS für ein extrem hochwertiges Haus ausgeschrieben. Ausdrücklich mit erhöhten, (über Vorgaben der VOB/B),...
  5. WDVS Pfusch ohne Zulassung

    WDVS Pfusch ohne Zulassung: Hallo, wie haben 2006 ein Haus gebaut mit einem WDVS von einem großem bekanntem Hersteller, ob man den Namen nennen darf weiß ich nicht. Auf jeden...