Photovoltaik auf dem Garagendach

Diskutiere Photovoltaik auf dem Garagendach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gerne hätte ich in einer Angelegenheit, die ein Vorhaben an meinem eigenen Wohnhaus betrifft, Expertenmeinungen erfahren. Vielen Dank im...

  1. #1 VITRUVIUS, 13.04.2019
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo,

    gerne hätte ich in einer Angelegenheit, die ein Vorhaben an meinem eigenen Wohnhaus betrifft, Expertenmeinungen erfahren. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

    Folgende Rahmenbedingungen sind gegeben:

    - Bundesland Bayern

    - Es besteht ein rechtswirksamer qualifizierter Bebauungsplan mit Grünordnungsplan.

    Vorhaben:

    Auf dem Flachdach meiner bestehenden Doppelgarage möchte ich zum Zwecke der Energieversorgung eines darin untergestellten E-Mobils Photovoltaik-Module mit einer leichten Aufständerung von 10 Grad anbringen. Die Aufständerung fällt dabei so niedrig aus, dass die Wandhöhe der Garage zuzüglich der Höhe der PV-Module eine Höhe von 3 Metern nicht übersteigt. Zum Nachbarn besteht eine Grenzbebauung. Die Doppelgarage liegt innerhalb einer Fläche, die gem. § 12 BauNVO für Garagen und Stellplätze festgesetzt ist.

    Gemäß Art 57 (1) 3 a) aa) BayBO ist die Errichtung derartiger Solaranlagen verfahrensfrei. Da im Falle der Verfahrensfreiheit der Bauherr selbst die Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich- rechtlicher Vorschriften trägt, habe ich mich telefonisch mit dem Bauamt der Gemeinde in Verbindung gesetzt und mich danach erkundigt, ob Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Gemeinde besitzt die sogenannte „Große Delegation“ d.h. ihr sind durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen worden.

    Nachdem ich mich nun an dieses Forum wende, könnt Ihr Euch schon denken, wie der Sachbearbeiter des kommunalen Bauamtes das Vorhaben beurteilt hat: Er beurteilte das Vorhaben als unzulässig!

    Seine Begründung: Es gibt für das Gemeindegebiet eine Freiflächengestaltungssatzung. Da dort festgesetzt ist, dass Flachdächer zu begrünen sind und sich eine Begrünung mit der Installation von PV-Modulen nicht vertragen würde, wäre das Vorhaben unzweifelhaft unzulässig.

    Ich wies ihn darauf hin, dass das Vorhaben innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt und dass nach einheitlicher Rechtsauffassung die Gemeinde mit dem qualifizierten BPlan ihren Willen zur städtebaulichen Ordnung innerhalb des Geltungsbereichs abschließend festgelegt hat, weshalb eine Freiflächengestaltungssatzung nicht wirksam sein kann, solange sie nicht explizit Bestandteil des BPlans ist – was hier aber nicht der Fall ist.

    Dieser Auffassung widersprach er entschieden. Eine Freiflächengestaltungssatzung gelte immer, auch wenn ein BPlan da ist, behauptete er.

    Ich beendete das Gespräch, um mir zunächst die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Internet zu besorgen. Gleich zu Beginn des Satzungstextes gab es unter § 1 Abs 2 eine ganz wichtige Information: „Diese Satzung ist nicht wirksam innerhalb des Geltungsbereichs qualifizierter Bebauungspläne“

    Ich griff abermals zum Hörer, um das Gespräch fortzusetzen und setze den Sachbearbeiter in Kenntnis. Er wirkte wenig überrascht. Anscheinend hatte er sich in der Zwischenzeit informiert. Diese Satzung war nun für ihn kein Thema mehr.

    „Na, gut…“ fuhr ich fort „dann gibt es also keine Bedenken geben mein Vorhaben“, resümierte ich.

    „Doch!“ entgegnete er ganz entschieden. „der Bebauungsplan!“

    „Aufgrund welcher Festsetzung bitte soll ich denn keine Photovoltaikmodule errichten dürfen?“, fragte ich.

    „Weil Sie die Module außerhalb des Baufensters installieren wollen“, entgegnete er. „Dort wo sie installiert werden sollen, sind Garagen und Stellplätze festgesetzt. Ihre Solaranlage ist aber eine Nebenanlage, die dort nicht zulässig ist!“ behauptete er.

    Um Missverständnisse vorzubeugen, erklärte ich noch einmal, dass nicht etwa eine Solaranlage anstelle einer Garage errichtet werden soll, sondern, dass die Garage bereits besteht und die Module dort auf das Dach platziert werden sollen. Die Solarmodule werden ein integrierter Bestandteil des Garagendachs, erläuterte ich, die bestehende Garage wird ihren städtebaulichen Charakter als Garage unverändert beibehalten, versuchte ich zu verdeutlichen.

    Das spiele keine Rolle, behauptete er. Es handele sich hier um eine Nebenanlage, die innerhalb einer Fläche für Stellplätze und Garagen nicht errichtet werden dürfte, unabhängig davon, ob die Garage bereits existiere oder nicht.

    Jetzt würde mich einmal Eure Meinung interessieren: Ist seine Auffassung zutreffend? Ist die Errichtung einer Solaranlage als Insellösung auf dem Dach einer bestehenden Garage, die einschließlich der Soalarmodule 3 Meter an Höhe nicht übersteigt, unzulässig, wenn die Garage im Geltungsbereich eines BPlans und dort innerhalb deiner Fläche steht, die für Stellplätze und Garagen festgesetzt ist?

    Beste Grüße!
     
  2. #2 simon84, 13.04.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Man kann so argumentieren wie das Bauamt: Eine PV Anlage ist kein Garagendach sondern eine Form eines technischen Dachaufbaus, der auf einer privilegierten Grenzbebauung wie einer Garage eigentlich nix verloren hat.

    Wenn du bauen willst, bau, und streite ggf. danach vor Gericht.

    Es gab schon div. Urteile zu den Abstandsflächen (z.B. die 3m überschritten). Zumindest der Teil scheint ja bei dir schon OK zu sein.
    Kann man eigentlich PV ein Elektroauto überhaupt effizient laden?

    Kannst du vor Gericht argumentieren, dass das Laden eines Elektroautos per PV eine normale Tätigkeit in einer Garage ist? Vermutlich ja.
    Situation ist wohl ein Novum wozu es noch Entscheidungen geben muss.. Benzin oder Dieselautos tankt man ja in der Regel an der Tankstelle und nicht zu Hause.
    Bei einem E-Auto ist das ja funktionsbedingt anders.
     
    Mijo und Dimeto gefällt das.
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Sind denn Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen im BPlan ausdrücklich ausgeschlossen? Wenn nicht, ist dein Vorhaben nach §14 (3) BauNVO planungsrechtlich klar zulässig. OK, wenn der BPlan vor 2013 offen gelegen hat, könnte man sagen, dass die damalige BauNVO diesen Absatz noch nicht enthielt. Da begibt sich die Gemeinde aber IMHO auf dünnes Eis, da der Absatz ja auf Grund der technischen Entwicklung und damit zur Klarstellung der Rechtslage aufgenommen wurde, und nicht, um eine andere Rechtsauffassung zu begründen.

    Du brauchst ja keine Genehmigung und angesichts der bereits offenbarten Wissenslücken seitens der Gemeinde glaube ich nicht, dass man gegen dein Vorhaben einschreiten wird, so dass ich @simon84 's Auffassung teile:
     
    Mijo und simon84 gefällt das.
  4. #4 SIL, 14.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2019
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.109
    Zustimmungen:
    3.330
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das ist der Knackpunkt, eine überbaute Grünfläche fällt unweigerlich raus- mir ist kein Bauamt bekannt was bei Errichtung PV oder anderer Anlagen, die darunter liegendene Fläche, selbst bei reiner Retentionsfläche, als begrünt sieht. Vermutlich hilt da nur das Gespräch mit dem zuständigen Amtsleiter oder ein Antrag auf Abweichung/Befreiung von der geltenden Satzung respektiv Grünordnungsplan oder was meint @Dimeto ?
     
  5. #5 VITRUVIUS, 14.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2019
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo, vielen Dank für die Antwort!

    Ich hatte leider vergessen zu erwähnen, dass im BPlan Flächen für Nebenanlagen festgesetzt sind und weitere Nebenanlagen ausgeschlossen sind.

    Insofern mag die Interpretation des Bauamtes zulässig sein. Der Gesetzgeber hat die Bauleitplanung aber erschaffen, um Kommunen ein Instrumentarium zur geordneten städtebaulichen Entwicklung in die Hand zu geben und nicht, um Verwaltungsangestellten ein sinnentleertes Spielzeug in die Hand zu geben, bei der es auf die Qualität der Architektur und des Städtebaus nicht ankommt.

    Meine PV- Anlage ist so geplant, dass ein Konflikt mit Art. 6 BayBO nicht stattfindet und derart, dass die PV- Module größtenteils hinter der Attika verschwinden, weshalb sie vom öffentlichen Straßenraum aus kaum wahrzunehmen sind.

    Insofern hätte ich große Lust zu bauen und es auf einen Konflikt mit der Gemeinde ankommen zu lassen. Ich ziehe aber auch in Erwägung, mich an den Bürgermeister zu wenden und ihn zu bitten, diesen jugendlichen Heißsporn in seinem Bauamt etwas einzubremsen.

    Beste Grüße!
     
    simon84 gefällt das.
  6. #6 VITRUVIUS, 14.04.2019
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo,

    die Freiflächengestaltungsatzung findet hier keine Anwendung.

    Beste Grüße!
     
  7. #7 VITRUVIUS, 14.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2019
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo,

    vielen Dank für diese Antwort!

    Wie effizient die PV-Anlage ist, wird sich noch herausstellen. Optimal wäre in unseren Breitenraden eine Neigung von 33°-35°. Die geplante Neigung von 10° ist der Abstandsflächenregelung geschuldet. Da mein Büro nur wenige hundert Meter von meinem Wohnhaus entfernt liegt, gehe ich jeden Tag zu Fuß in die Arbeit. Mein PKW steht den weitaus größten Teil seiner Zeit ungenutzt in der Garage. Da lassen sich schon über die lange Zeitdauer etliche kWh laden.

    Ich sehe es schon kommen: Spätestens in 15 Jahren wird jeder Eigenheimbesitzer mindestens ein batterieelektrisches Fahrzeug in seiner Garage haben. Da bietet es sich an, eine PV-Anlage auf das Garagendach zu setzen. Da dies im Intereesse der Einhaltung der CO²-Ziele politisch gewollt ist, wird es bis dahin eine Baurechtsnovelle geben, auf deren Grundlage die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Garagendach uneingeschränkt erlaubt sein wird. ;)

    Im vorliegenden Vorhaben werde ich zunächst das Gespräch mit dem Bürgermeister suchen. Im denke, ich werde ihm einen Kompromiss anbieten:
    Ich werde einen Antrag auf eine isolierte Befreiung von der Festsetzung des BPlans stellen und die Gemeinde wird mir diesen Antrag genehmigen. Auf diese Weise behält sein Mitarbeiter recht, wonach eine Fesetzung dem Vorhaben entgegensteht und ich kann das Vorhaben realisieren, ohne einen Konflikt mit der Gemeinde eingehen zu müssen.

    Beste Grüße!
     
  8. #8 simon84, 14.04.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Interessant wäre auch warum die Begrünung angeordnet ist? Geht es um Rückhalt von Regenwasser? Wenn eine Argumentiereung in dieser Richtung kommt,
    kannst du dafür ja evtl. auch noch eine Alternative finden bzw. anbieten.
     
  9. #9 VITRUVIUS, 14.04.2019
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo,

    es ist keine Begrünung "angeordnet". Die Freiflächengestaltungsatzung der Gemeinde findet innerhalb des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes keine Anwendung.

    Beste Grüße!
     
Thema: Photovoltaik auf dem Garagendach
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. pv auf Garage aufständern oder nicht?

    ,
  2. solarmodule als garagendach

    ,
  3. solaranlage auf garage grenzbebauung

    ,
  4. photovoltaik auf garage baugenehmigung,
  5. solaranlage garage schrägdach grenzbebauung bayern,
  6. solaranlage auf garage grenzbebauung bayern
Die Seite wird geladen...

Photovoltaik auf dem Garagendach - Ähnliche Themen

  1. Photovoltaik - Unterkonstruktion steht über

    Photovoltaik - Unterkonstruktion steht über: Guten N'Abend, Aktuell wird bei uns eine Photovoltaikanlage installiert. Soeben bin ich zur Baustelle gekommen und habe mir die erste Seite des...
  2. Photovoltaik auf Garagendach auf Nordseite - Lohnt?

    Photovoltaik auf Garagendach auf Nordseite - Lohnt?: Moin zusammen, anbei eine Skizze der Position unserer Garage (gemauert). Lohnt es sich auf dieser Garage PV-Module zu platzieren? Ausrichtung...
  3. Optimierung der Nibe F2120 VVM320- mit Photovoltaik?

    Optimierung der Nibe F2120 VVM320- mit Photovoltaik?: Liebe Nibe Profis, ich habe seit kurzem eine Nibe Wärmepumpe und nun wurde auch endlich die lange bestellte Photovoltaikanlage installiert. Kennt...
  4. Vordach mit Photovoltaik als Nebenanlage in GRZ I oder GRZII

    Vordach mit Photovoltaik als Nebenanlage in GRZ I oder GRZII: Hallo, ich bin gerade dabei ein Haus zu planen und es geht dabei um die GRZI und GRZII. Bei mir soll vor die Hauseingangstür ein Vordach grob...
  5. Neue Photovoltaik - Baupfusch?

    Neue Photovoltaik - Baupfusch?: Hallo liebes Forum, Ich habe vor kurzem eine Photovoltaik-Anlage erreichten lassen, leider bin ich an einem Monteur geraten, der sein Handwerk...