Photovoltaik auf Grenzgarage aufgeständert

Diskutiere Photovoltaik auf Grenzgarage aufgeständert im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Richtung Osten ausgerichtet und mein Haus steht auch noch davor... ich kann mir, auch wenn ihr es mir ja so sagt, , wirklich vorstellen dass das...

  1. #21 Fred Astair, 15.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 15.10.2022
    Fred Astair

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    Hast Du auch sonstige Wahrnehmungsprobleme?
    Was geht es Dich an, aus welcher Richtung Dein Nachbar Sonne erntet?
    Vermutlich will er möglichst viel selbst verbrauchen und baut deshalb nach Ost und West. Habe ich übrigens auch gemacht.
     
  2. #22 simon84, 15.10.2022
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    das ist so ein Irrglaube dass man Solarmodule immer nach Süden ausrichtet. Auch Ost/West kann gut funktionieren müsstest du dich bei echtem Interesse mal einlesen

    Das glaub ich wirklich nicht. Du sagst doch dem Nachbar ist egal was ihr davon haltet. Dann hat er doch überhaupt keinen Grund zu schikanieren.
    Das (euch zu ärgern) wäre übrigens viel einfacher einen Dornenbusch, wuchernden Efeu oder sonstige interessant riechende Pflanzen dahin zu setzen…:
     
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  3. #23 Viethps, 15.10.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Die Solarmodule braucht er, um die Verluste, bedingt durch die uralten Dielenfenster, etwas auszugleichen.....
    Was für eine häßliche Ansammlung von aufgeständerten Elementen.....
    Die auf dem Hauptdach stehen für eine über das Jahr verteilte Ausbeute sowieso zu steil.....
     
  4. #24 Deliverer, 15.10.2022
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    Sieht schon hart nach Bastelei aus. Und tatsächlich nicht nach Sachverstand. Aufständern ist quatsch. Flach, maximal 15° ist Stand der Technik.
    Jede Anlage nach den ersten 600 Watt muss übrigens von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektriker angemeldet werden. Das kostet recht viel Geld, wenn es überhaupt einer macht, der nicht selbst die Module installiert.
    Wenn also alle drei Wochen ein paar Module dazukommen, ist er entweder selbst Elektriker, oder er meldet nicht an. Kannst ja mal fragen.
     
  5. #25 Fred Astair, 15.10.2022
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    Module müssen nicht angemeldet werden. Nur die mit dem öfftl. Netz verbundenen Teile, also die Wechselrichter.
     
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  6. #26 Gast 85175, 16.10.2022
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    Es gibt Urteile zur "Blendung", wenn das wirklich arg blendet, dann geht das eigentlich nicht. Wegen dem Gepiepse fällt mir spontan das Bundes-Immisionsschutzgesetz ein, müsste man mal kucken... Bezüglich der Verkabelung fällt mir die TAB des Netzbetreibers ein, die sehen es nicht sehr gern wenn man so ein Gebastel an ihr Netz anschließt. Wenn die Batterien einfach irgendwo in der Pampa stehen könnte das noch irgendwas mit Umweltgefährung sein, weiss ich gerade nicht, müsste man auch mal prüfen...
     
  7. #27 Gast 85175, 16.10.2022
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    Da fällt mir gerade noch ein, es muss einen Standsicherheitsnachweis zu dem Ständerzeugs da geben, egal ob über Zulassung des Befestigungssystems oder rechnersichen Nachweis (Statiker), glaub ja nicht, dass der auch nur irgendwas davon hat...
     
  8. #28 Fabian Weber, 16.10.2022
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    Miss doch mal nach ob nicht die zulässige Grenzbebauung insgesamt überschritten wurde. Immerhin steht da ja noch hinter der Garage ein nachträglicher Schuppen.

    Ich würde jedenfalls das mal richtig dokumentieren und den Weg zum Bauamt antreten.
     
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  9. #29 Deliverer, 16.10.2022
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    Tatsächlich muss sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister beides angegeben werden. Was Du wahrscheinlich meinst: Für eventuelle Obergrenzen zählen wirklich nur die kVA der WR. Wobei das viele Netzbetreiber nicht wahrhaben wollen. Und in dem Fall, mit den paar Pupsmodulen, das auch nicht relevant wird. Außer natürlich, das ganze läuft noch unter "Balkon-Anlage".
     
  10. #30 hanghaus2000, 16.10.2022
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    Das ist mir auch aufgefallen. Eventuell ist die ja auch noch zu hoch?
     
  11. #31 melli89, 16.10.2022
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    Ich hatte den Menschen vom Bauamt ja neulich zu Besuch, zwar wegen einer anderen Geschichte aber ich habe ihn kurz auf das Thema angesprochen. Es gibt eine Baugenehmigung für diese 15m lange Garage, durch Zustimmung von meinem Vorbesitzer. Ich habe dann auch noch mal die 9m/15m Regelung angesprochen und davon wollte er nicht viel hören... das greift dort nicht. Das grüne Plastik/Metall Gartenhaus ist ja die Schaltzentrale von ihm. Da steht der ganze Elektrokram drin. Eingespeist wird nichts! Damit werden nur irgendwelche Batterien aufgeladen.
    Es ist ja nicht auch so, dass das Wohngebäude ein Flachdach hat.. wieso nicht dort hin mit den Dingern. Warum dieser Aufwand mit diesem Aufgeständere...
    Das mit dem Netzbetreiber melden habe ich auch schon mal gehört, aber da gab es glaube ich irgendwelche Watt Grenzen ab wann man das erst müsste.
     
  12. #32 hanghaus2000, 16.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2022
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    Die Verlängerung an der Baugrenze ist ja dann zumindest ein Schwarzbau, falls nur die 15m Garage genehmigt wurde vom Vorbesitzer.

    Wenn der nicht einspeist, dann brauch der gar nichts an den Netzbetreiber melden.
     
  13. #33 hanghaus2000, 16.10.2022
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    Seine Sorge. Die Dinger Blenden. Ich bin allerdings nicht informiert in wie weit Fenster auch eine Blendwirkung hätten.
     
  14. #34 Fred Astair, 16.10.2022
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    Also keinerlei Anmeldepflicht.
    Weil es Dich nichts angeht?
    Vermutlich eine Größere, weil Fensterscheiben im Gegendatz zu PV-Modulen regelmäßig nicht entspiegelt sind.
    Bleibt nur das beanstandete Piepsen als Ansatzpunkt für einen Hebel.
     
  15. #35 melli89, 16.10.2022
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    LBO SH
    (7) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden unabhängig davon, ob diese den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen, außer Betracht, wenn sie mindestens 2,30 m von der Nachbargrenze zurückbleiben. § 67 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt.

    (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

    1.
    Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,

    2.
    gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,

    Hätte ich bei den 2,30m eine Chance? Vermutlich würde er dann aber bei 2,90m mir eine 3m hohe Wand aufs Garagendach Zimmern. Seine Garage ist 3m tief. Und wie ist Punkt 2 zu verstehen? Wie wird so ein Flickenteppich bemessen?
     
  16. #36 Deliverer, 16.10.2022
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    Das stimmt nur solange, wie eine physikalische Netztrennung vorliegt. Das gibts, das machen aber die wenigsten. Ist aufwendig und teuer. Ich kann es mir bei den paar Modulen auch nicht vorstellen. Damit kann er vielleicht ein Gartenhaus versorgen, aber als alleinige Stromquelle? Und wenn der Akku leer ist, wieder umschalten?
    Meistens wird einfach im WR die Einspeisung auf null gestellt, in der hoffnung, dass man die Anlage dann nicht anmelden müsste...
     
  17. #37 hanghaus2000, 16.10.2022
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    2. weicht von der Vorlage aus Beitrag#13 ab. Vermutlich stammt das aus einer Anderen Version als Du gefunden hast.
     
  18. #38 melli89, 16.10.2022
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    Vor kurzem wurde die LBO angepasst, kann natürlich sein dass sich da jetzt was geändert hat. Die Zeichnung aus #13 kam per Mail vom Bauamt in 2021
     
  19. #39 VollNormal, 16.10.2022
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    Hat ja auch nichts damit zu tun. Das bezieht sich auf "gebäudeunabhängige Solaranlagen". Beim Nachbarn des TE sind die Dinger aber eindeutig am Gebäude befestigt.
     
  20. #40 simon84, 16.10.2022
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    und diese nicht „auszugleichen“ wäre besser ?
    Außerdem könnte das auch ganz gut die Treppe sein ( ich kenne den Grundriss nicht )
    Vielleicht nicht mal direkt beheizt….

    klar könnte man da ein moderneres Fenster einbauen, aber das war irgendwie gar nicht die Frage hier.

    Jetzt nach irgendwelchen Regel Abweichungen suchen und den nachbar zivilrechtlich verklagen kann man natürlich machen. Die Anwälte und Gutachter werden sich freuen. Aber das Bauamt dazu bringen das es selbst aktiv wird scheint eher schwierig.

    Vor Gericht weiß man nie was passiert aber stelle mir die Chancen gar nicht so schlecht vor, dass geringfügige Abweichungen sogar toleriert werden wenn man PV anbringt. Ähnlich wie bei Gebäude Dämmung etc

    ich würde die Lebenszeit, Energie und Geld lieber anderswo investieren. Zb in eine eigene PV auf dem Dach :)

    die Gründe warum der nachbar das Hauptdach nicht nutzt können vielfältige sein.
    Asbest eindeckung
    Wohnraum Ausbau unterm Dach
    Vorhandene Dämmung
    Kabelverlauf etc

    wie gesagt, mir persönlich wäre eher gepiepse von Gerätschaften ein thema, das kann man doch sicherlich gemeinsam lösen
     
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Photovoltaik auf Grenzgarage aufgeständert

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